Försterstraße
Anlass und Ziel | Zustand | Planung | Verfahren und Kosten | Weiteres Vorgehen
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Aktuell: Am 17.01.2023 fand eine Bürger*inneninformation zur Försterstraße statt.
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Anlass und Ziel
Die Regionetz GmbH erneuert ab November 2022 in der Försterstraße die Ver- und Entsorgungsleitungen. In diesem Zuge soll der Straßenquerschnitt entsprechend der funktionalen Ansprüche neu aufgeteilt werden.
Heutige Situation
Die Försterstraße liegt im Norden des Stadtbezirks Aachen-Mitte, südlich des Lousbergs in der Bewohnerparkzone „N“. Es handelt sich um eine Haupterschließungsstraße mit einer geringen Verkehrsbelastung. Die Straße ist im Trennprinzip ausgebaut. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die Straße ist als Querverbindung zum Wanderweg am Lousberg Teil des Konzepts der Premiumwege. Sie erfüllt damit eine wichtige Funktion für den Fußverkehr.
In der Försterstraße beträgt die Breite der Fahrbahn 4,30-5,00 m. Dort, wo gleichzeitig auf beide Seiten geparkt werden darf, beträgt die Fahrbahnbreite weitestgehend weniger als 4,50 m. Dies entspricht nicht der geforderten Breite für den Begegnungsverkehr zweier Pkw nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06). Das Parken ist zurzeit beidseitig aufgeschultert auf dem Gehweg zulässig. Die Parkflächen sind durch Markierungen gekennzeichnet. Die dadurch vorhandenen Gehwegbreiten von 0,94 bis 1,90 m neben dem Parken auf der nördlichen Straßenseite und von 1,53 bis 1,97 m neben dem Parken auf der südlichen Straßenseite erfüllen nicht das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger nach RASt 06. Im öffentlichen Raum stehen 71 Parkplätze zur Verfügung.
Planung
Die Regionetz führt ab November 2022 eine umfangreiche Baumaßnahme in der Försterstraße durch, bei der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie einige Hausanschlüsse erneuert werden. Anschließend müssen große Teile des Straßenraumes wiederhergestellt werden. Dadurch bietet sich die Möglichkeit den Straßenraum neu aufzuteilen und die Sicherheit sowie den Komfort für die Fußgänger zu erhöhen. Dabei sollen die entwickelten Maßnahmen für die Premiumwege und deren Querverbindungen umgesetzt werden. Diese umfassen im Wesentlichen Maßnahmen zur Fußgängersicherheit und Barrierefreiheit (mind. 2,50 m breite Gehwege sowie taktile Leitelemente) sowie Maßnahmen zur Straßenraumbegrünung und Verbesserung des innerstädtischen Kleinklimas (Pflanzen von Bäumen).
Barrierefreies Bauen:
Im März 2009 hat der Mobilitätsausschuss beschlossen, dass bei zukünftigen Baumaßnahmen im Aachener Straßenraum die in der Vorlage „Barrierefreies Bauen, Sachstandsbericht - taktile Leiteinrichtungen“ (Nr. FB 61/0052/WP16) vorgestellten taktilen Einrichtungen soweit möglich zu realisieren sind. Demnach müssen Gehwege eine Mindestbreite von 1,80 m, besser 2,00 m, für den Begegnungsverkehr aufweisen und einen Leitstreifen (bestehend aus einer 0,30 m breiten Rippenplatte sowie einem kontrastierenden Begleitstreifen) aufweisen.
Der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurden am 27.11.2019 zwei mögliche Varianten für den Umbau der Försterstraße vorgestellt. Beide Varianten sehen den Wiederaufbau im Trennprinzip vor. Um durchgängig ausreichend breite Gehwege anbieten zu können, wird das aufgeschulterte Parken auf die Fahrbahn verlagert, sodass fortan wechselseitiges Fahrbahnrandparken in gekennzeichneten (markierten) Flächen möglich ist.
Variante 1: (verworfen)
Bei Variante 1 weist der nördliche Gehweg eine Breite von 2,50 m auf und erfüllt damit das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger inkl. Sicherheitsraum zur Fahrbahn nach RASt 06. Außerdem kann der Ausbaustandard der Premiumfußwege eingehalten werden. Der südliche Gehweg misst 1,57-2,42 m. Für die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr sowie für die Müllentsorgung ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m (Fahrbahnbreite von Erschließungsstraßen im Einrichtungsverkehr, vgl. RASt 06) vorgesehen. Um die rettungstechnische Erschließung für alle Anwohner gewährleisten zu können, müssen ausreichend große Aufstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge zwischen den parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Die Feuerwehr benötigt dazu mind. alle 20,00 m eine 12,00 m lange und 5,50 m breite Fläche. Daher müssen Parkplätze entfallen, sodass nach dem Umbau noch 52 Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung stehen.
Die Straße wird weiterhin in beiden Richtungen befahrbar sein, wobei die Fahrtrasse lediglich für den Einrichtungsverkehr ausreicht. Die Feuerwehrflächen dienen gleichzeitig als Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr. Außerdem wird die Fahrbahnbreite in den Knotenbereichen an der Nizzaallee und Lousbergstr. 4,75 m betragen, um dort den Begegnungsverkehr zu ermöglichen.
In dieser Variante sind vier neue Bäume und fünf Fahrradbügel im Straßenraum vorgesehen.
Variante 2: (verworfen)
Variante 2 unterscheidet sich von Variante 1 in der Breite der Gehwege. Diese werden bei Variante 2 auf beiden Seiten gleich breit und messen dann 1,64 bis 2,54 m. Auch bei dieser Variante müssen die Flächen für die Feuerwehr eingeplant werden (s.o.).
Nach dem Umbau stehen noch 59 Parkplätze im öffentlichen Raum zur Verfügung. Es sind vier Bäume und fünf Fahrradbügel vorgesehen.
Für die Försterstraße ist unabhängig von der Variante ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen einzurichten. Außerdem ist in beiden Varianten eine Bank in der Grünanlage am Knoten Nizzaallee vorgesehen.
Während einer Parkraumerhebung am 17. bzw. 19.09.2019 wurden ca. 60 der heute 71 verfügbaren Parkplätze im öffentlichen Raum genutzt. Variante 2 würde mit 59 verfügbaren Parkplätzen den Bedarf an Parkplätzen nahezu abdecken. Bei einem Umbau gemäß Variante 1 müssten Parkraumsuchende in die benachbarten Straßen ausweichen.
Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (27.11.2019):
Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung die Planung zu überarbeiten.
Daraufhin wurde für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 04.03.2020 eine weitere Variante entwickelt:
Variante 3: (wird mit Anpassungen/Ergänzungen weiter verfolgt)
Wie in Variante 1 weist der östliche Gehweg zwischen Lousbergstraße und der Grünanlage eine Breite von 2,50 m auf und erfüllt damit das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger inkl. Sicherheitsraum zur Fahrbahn nach RASt 06. Außerdem kann der Ausbaustandard der Premiumfußwege eingehalten werden. Um möglichst viele Parkplätze im öffentlichen Raum zu erhalten, verschmälert sich in Variante 3 der östliche Gehweg ab der Grünanlage auf ca. 1,56 m bis zur Nizzaallee. Diese Breite ist für den Einbau taktiler Leitelemente gerade noch ausreichend. Diese Anpassung zu Gunsten weiterer Parkplätze ist möglich, da für die Fußgänger alternativ ein ca. 3,50 m breiter Weg ohne Treppen durch die Grünanlage zur Verfügung steht. Zum Schutz der bestehenden Grünstruktur kann der Gehweg nicht in die Grünanlage verbreitert werden. Bereits heute ragen die Baumkronen über den vorhandenen Gehweg. Eine Gehwegverbreiterung in den Grünbereich würde daher zur Schädigung des Wurzelwerkes führen und ist deswegen nicht möglich.
Der südliche Gehweg misst 1,90 m oder mehr.
Die Straße wird weiterhin in beiden Richtungen befahrbar sein, wobei die Restfahrbahnbreite zwischen den parkenden Fahrzeugen lediglich für den Einrichtungsverkehr ausreicht. Die Feuerwehrflächen dienen gleichzeitig als Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr.
Außerdem wird die Fahrbahnbreite in den Knotenbereichen an der Nizzaallee und Lousbergstr. 4,75 m betragen, um dort den Begegnungsverkehr zu ermöglichen und ein Festfahren zu verhindern.
In dieser Variante sind vier neue Bäume und eine Bank in der Grünanlage vorgesehen. Da ein erhöhter Bedarf für Fahrradbügel festgestellt wurde, sind 15 Fahrradbügel im Straßenraum auf Gehwegniveau geplant. Hierfür wird auf 2 mögliche Parkplätze verzichtet. Dadurch stehen bei dieser Variante nach dem Umbau noch ca. 56 Parkplätze zur Verfügung. Die Parkflächen werden auf der asphaltierten Fahrbahn markiert.
Querung der Nizzaallee
Bevor die Leitungen in der Försterstraße erneuert werden, sind durch die Regionetz Maßnahmen in der Nizzaallee vorgesehen. Um die Fortführung des Premiumfußweges hinauf zum Lousberg sicherzustellen, soll an zwei Stellen die barrierefreie Querung der Nizzaallee ermöglicht werden. Dazu wird der Gehweg auf der südlichen Seite der Nizzaallee über die Breite der Parkstände hinaus vorgebaut, um die Sichtbeziehungen zwischen den querenden Fußgängern und dem fließenden Verkehr zu gewährleisten. Dazu entfällt ein Parkplatz an der Nizzaallee. Beide Seiten der Querung werden barrierefrei mit taktilen Leitelementen gestaltet. Diesen Umbau wird die Regionetz im Rahmen der Wiederherstellung nach ihrer Baumaßnahme in der Nizzaallee durchführen.
Bürger*innenbeteiligung
Zwischen dem 29. März und 18. April 2021 hat eine Bürger*innenbeteiligung zum Umbau der Förderstraße stattgefunden. Bei der Verwaltung gingen 20 themenbezogene E-Mails und zwei Briefe von insgesamt 19 Interessierten ein.
Hier ein Überblick über das Meinungsbild bzw. die Wünsche der Interessierten:
- Mobilitätskonzept fürs Viertel gewünscht (inkl. E-Laden)
- Mehr Parkplätze vs. Mehr Fahrradbügel
- Bäume gewünscht vs. Bäume abgelehnt
- Bedenken bzgl. Denkmalschutz
- Stadtmobiliar/Bänke/Spielgeräte
- Beleuchtung
Anhand der Eingaben wurde Variante 3 modifiziert. So wurden vier Parkplätze mit E-Ladesäulen eingeplant. Diese entstehen vor Haus 2 und am Knoten Nizzaallee. Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur in Aachen wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Ziele der Mobilitätsstrategie 2030 verfolgt. Darüber hinaus empfiehlt die Verwaltung, aufgrund der Eingaben einen weiteren Fahrradbügel und eine weitere Bank zu Lasten eines Parkplatzes einzuplanen um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Kosten
a) Umbau Försterstraße
Unabhängig von der Variantenentscheidung muss ein Vollausbau durchgeführt werden. Die Varianten unterscheiden sich in der Aufteilung der Gehwegfläche und der markierten Parkplätze sowie der Anzahl der Fahrradbügel. Die Varianten verursachen deswegen nur geringfügig unterschiedliche Kosten. Im jetzigen Planungsstand werden die Kosten über die umzubauende Fläche ermittelt. Die Fläche des Gesamtausbaus beträgt rund 3.050 m². Die Kosten hierfür werden grob mit ca. 750.000 € veranschlagt.
Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung.
Für den Ausbau der Försterstraße werden Ausbaubeiträge nach § 8 KAG NRW für die Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege und Oberflächenentwässerung erhoben werden. Die Einstufung erfolgt als Haupterschließungsstraße. Die Kostenbeteiligung der Regionetz wird sich beitragsmindernd auswirken.
Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten.
b) Querung der Nizzaallee
Die Kosten für den beidseitigen Umbau der Querungsstelle in der Nizzaallee werden mit ca. 12.000 € veranschlagt. Die Mittel stehen zur Verfügung.
Weiteres Vorgehen
Ab November 2022 erfolgt die ca. siebenmonatige Baumaßnahme der Regionetz GmbH. Anschließend erfolgt der Straßenausbau. Hierüber hat die Stadt Aachen am 17.01.2023 in einer digitalen Bürger*inneninformation informiert.
Politische Beratung
- 27.11.2019: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Die Planung soll überarbeitet werden)
- 03.04.2020: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Planungsbeschluss für Variante 3 und Ausführungsbeschluss für den Umbau der Querung an der Nizzaallee)
- 29.04.2020: Beratung im Mobilitätsausschuss (Planungsbeschluss für Variante 3 und Ausführungsbeschluss für den Umbau der Querung an der Nizzaallee)
- 09.06.2021: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Planungsbeschluss für Variante 3, ergänzt)
- 01.07.2021: Beratung im Mobilitätsausschuss (Planungsbeschluss für Variante 3, ergänzt)
- 08.03.2023: Vorstellung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (vsl. Ausführungsbeschluss)
- 23.03.2023: Vorstellung im Mobilitätsausschuss (vsl. Ausführungsbeschluss)