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Inhalt



Bismarckstraße

Anlass und ZielPlanung | Planung Vorzugsvariante | Ausführungsplanung | Weiteres Vorgehen


ausführungsplanung

Aktuell: Die Ausführungsplanung wird zur Zeit erarbeitet. Für Rückfragen können Sie sich gerne an den nebenstehenden Kollegen oder unter bismarckstrasse@mail.aachen.de wenden. 


Anlass und Ziel

Die Bismarckstraße im Abschnitt zwischen Schlossstraße und Drimbornstraße ist Teil der Rad-Vorrang-Routen Eilendorf und Brand. Sie wird in diesem Abschnitt ebenso wie in vor- und nachgelagerte Teilstrecken in eine Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) umgewandelt. Das hatte der Mobilitätsauschuss bereits am 31.10.2019 beschlossen (vgl. Vorlage 2019). Verschiedene Varianten möglicher Straßenraumaufteilungen und (für eine zielführende Fahrradstraßenumsetzung notwendige) Konzepte zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Bismarckstraße wurden erarbeitet, bewertet und dsikutiert (vgl. Vorlage 2020-1).

Vom 27.07.2020 bis 17.08.2020 wurde eine digitale Bürgerveranstaltung zu den Umgestaltungsvarianten durchgeführt. Hierbei haben 877 Personen einen Kurzfragebogen ausgefüllt und so ihr Feedback zu den Planungsideen abgegeben. Weitere 30 themenbezogene E-Mails gingen bei der Verwaltung ein. Die Ergebnisse wurden von der Verwaltung aufbereitet und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und dem Mobilitätsauschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt (vgl. Vorlage 2020-2). Letztlich wurde eine Vorzugsvariante ausgewählt und hierfür der Planungsbeschluss gefasst (vgl Vorlage 2021)


Planung

Da es sich bei der Bismarckstraße um eine stark frequentierte Hauptachse für den Radverkehr handelt, soll die Planung der Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) mit „Optimalmaßen“ entsprechend der vom Mobilitätsauschuss beschlossenen Gestaltungsstandards in Aachen erfolgen. Für die Querschnittsaufteilung wurden dementsprechend drei Varianten in Betracht gezogen (Die diskutierten Varianten sind in der Vorlage dargestellt).

Verkehrszählungen zeigen, dass insbesondere in der Nachmittagsspitzenstunde sehr viele Kfz die Bismarckstraße nutzen. Mit 520 Kfz pro Stunde (Tag der Zählung: 30.06.2016) überschreitet der Wert die in den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) empfohlene Maximalmenge von 400 Kfz/h in Fahrradstraßen. Der Radverkehrsanteil lag am Tag der Zählung bei 20%. Nach Vorgaben der VwV-StVO darf eine Fahrradstraße nur dann eingerichtet werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart darstellt oder das alsbald zu erwarten ist.

Für eine zielführende Fahrradstraßenlösung ist daher eine Reduktion des Kfz-Verkehrs in der Bismarckstraße erforderlich. Hierfür wurde im Sommer 2023 ein Modalfilter eingerichtet, der die Durchfahrt des Kfz-Verkehrs verhindert, Fahrradfahrenden jedoch die Durchfahrt ermöglicht. Der Modalfilter ist zunächst provisorisch hergestellt wurden und wird im Zuge der Umgestaltung baulich hergestellt.

Planung der Vorzugsvariante

Die Planung entsprechend der ausgewählten Variante 2 („Verbreiterung der Nebenanlagen“) sieht die Einrichtung einer Fahrradstraße (mit Kfz-Freigabe) entsprechend der Optimalmaße der Standards der Gestaltung von Fahrradstraßen in Aachen vor. Die Fahrgassenbreite beträgt demnach 4,50 m zzgl. jeweils 0,75 m breiten Sicherheitstrennstreifen zu den angrenzenden Kfz-Parkständen. Die Fahrgasse der Fahrradstraße soll zur Verdeutlichung des Vorranges des Radverkehrs entsprechend der beschlossenen Ziele des Radentscheides rot eingefärbt werden. Der Verkehr auf der Fahrradstraße soll gegenüber den einmündenden Straßen vorfahrtberechtigt sein. Die Planung sieht vor, die Schrägparkstände auf der nördlichen Seite in Längsparkstände umzuwandeln. Innerhalb dieser Parkreihe sind circa 15 Baumneupflanzungen (auf der besonnten Seite der Bismarckstraße) in einem Abstand von circa 25 m zueinander geplant. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch sehr dicht aneinander liegende Leitungstrassen über den gesamten Querschnitt der Bismarckstraße die Möglichkeit von Baumneupflanzungen stark eingeschränkt ist. Die Verwaltung strebt nichtsdestotrotz die Neuanlage von Straßenbegleitgrün an und steht bzgl. der Realisierbarkeit im engen Austausch mit der Regionnetz. Die heute aufgeschultert angeordneten Längsparkstände auf der südlichen Seite sollen komplett auf die Fahrbahn verlagert werden, wodurch sich die nutzbare Gehwegbreite auf 3,40 m bis 3,70 vergrößert. Im Bereich des Frankenberger Parks verbleibt neben den Parkständen ein ca. 1,25 m breiter Gehweg. Die komfortable Hauptfußgängerverbindung verläuft hier direkt parallel entlang des angrenzenden Parks. Durch die Neuanordnung der Parkstände verbleiben 125 Kfz-Parkplätze im betrachteten Abschnitt der Bismarckstraße (Bestand: 191, während der Bauphase der Regionetz temporär 138), wobei zwei Bereiche zeitweise als Liefer- und Ladezonen ausgeschildert werden sollen. Die Neuaufteilung des Straßenraums ermöglicht die Verbreiterung der nördlichen Nebenanlage auf über 5,00 m, welche dadurch als hochqualitative Fläche für Fußverkehr und Aufenthalt genutzt werden kann. Die detaillierte Gestaltung der Flächennutzung hinsichtlich der Nutzung für Außengastronomie und stadtgestalterische Elemente soll im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen. Auch eine starke Erhöhung der Fahrradparkangebote (Fahrradbügel, ggfs. Fahrradparkhäuser und Lastenfahrradboxen). Bei einer erforderlichen Überplanung des gesamten Gehwegbereiches im Rahmen der Ausführungsplanung, ist die Neuanlage von taktilen Leitelementen vorgesehen. Zur niveaugleichen Querungsmöglichkeit für Fußgänger sowie zur Verdeutlichung der Vorfahrtberechtigung der Fahrradstraße Bismarckstraße sind Gehwegüberfahrten an den Einmündungen entsprechend den Aachener Standards zur Gestaltung von Fahrradstraßen vorgesehen. Die Kreuzung Viktoriaallee soll ebenfalls entsprechend der Standards gesamtflächig angehoben werden, wobei der der Fahrradstraße folgende Verkehr vorfahrtberechtigt sein soll. Die Erhöhung des Fahrbahnniveaus soll die Aufmerksamkeit bei allen Verkehrsteilnehmern erhöhen und die Geschwindigkeiten reduzieren. Dies ist insbesondere für den Verkehr auf der Fahrradstraße von Bedeutung, da dieser im Gegensatz zu heute in der Planung kein Rechts-Vor-Links zu beachten hat. Der Ausbau der Rampen ist gemäß der Vorgaben der RASt entsprechend der jeweiligen Bemessungsfahrzeuge vorgesehen.

Detailbereich Knoten Schlossstraße / Bismarckstraße / Rehmannstraße

Entsprechend der ausgewählten Möglichkeit 1 zur Reduzierung der Kfz-Mengen in der Bismarckstraße soll das Einfahren von Kfz aus Richtung Zollernstraße in die Fahrradstraße Schlossstraße verkehrsrechtlich unterbunden werden. Durch die ebenfalls geplante stadteinwärts gerichtete Einbahnstraßenregel in der Lothringerstraße entfällt auch der heute aus dieser Richtung einfahrende Kfz-Verkehr in die Schlossstraße. Von einem Einfahrverbot aus Richtung Oppenhoffallee wird abgesehen, da diese Fahrbeziehungen nur zu Erschließungszecken genutzt wird und eine Unterbindung zu einem hohen Umwegefaktor für die Zielverkehre in diesem Bereich führen würde.

Die Verbindung der Fahrradstraßen Schlossstraße und Bismarckstraße soll unterbrechungsfrei vorfahrtberechtigt ausgebaut werden. Hierzu ist zum einen eine Gehwegvorziehung an der östlichen Ecke Rehmannstraße vorgesehen, wodurch die bisher durchgängig geradlinige Beziehung der westlichen und östlichen Bismarckstraße in Höhe des Knoten verschwenkt wird. Zum anderen soll der Teilknoten außerhalb des Fahrradstraßenverlaufs aufgepflastert werden, um die gefahrenen Geschwindigkeiten zu verlangsamen, die Aufmerksamkeit bei den Verkehrsteilnehmern zu erhöhen und die Querbarkeit für die Fußgänger*innen zu erleichtern. Der bereits heute bestehende Fußgängerüberweg über den östlichen Arm der Bismarckstraße soll insbesondere zum Zwecke der Schulwegsicherung an gleicher Stelle erhalten bleiben und durch eine Anhebung auf Gehwegniveau hervorgehoben werden.

Detailbereich Neumarkt

In der gewählten Möglichkeit 1 zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs soll eine Kfz-Durchfahrtsperre in Höhe des Neumarktes den Kfz-Durchgangsverkehr in der Bismarckstraße unterbinden. Zu diesem Zweck soll für Kfz aus beiden Richtungen am Neumarkt ein Rechtsfahrgebot ausgeschildert werden (in die Straßen Neumarkt bzw. Triebelstraße). Auf Gehwegüberfahrten wird an diesen Einmündungen verzichtet, da die vorgeschriebene Fahrtrichtung für den Kfz-Verkehr auch visuell erkennbar und dadurch eindeutiger werden soll. Die  Notwendigkeit der existierenden Anforderungs-Lichtsignalanlage für den Fußverkehr in Höhe des Neumarktes entfällt durch die vorgesehene Unterbindung des Kfz-Verkehrs in diesem Bereich.

Die Planung sieht vor, die Kfz-Netzdurchtrennung baulich auszubilden und durch einen niveaugleichen Ausbau  den Platzbereich des Neumarktes auf die nördliche Straßenseite „auszuweiten“. So kann in diesem Bereich ein ca. 7,80 m breiter Aufenthaltsbereich entstehen, der insbesondere für Außengastronomie genutzt werden kann. Durch klappbare Poller soll die (regelmäßige) Durchfahrt nur noch für den Radverkehr möglich sein. In Höhe des Neumarktes ist vorgesehen, die Roteinfärbung der in diesem Bereich auf 4,50 m verengten Fahrgasse zum Zwecke der Erhöhung der Aufmerksamkeit der Radfahrenden gegenüber dem querenden Fußverkehr zu unterbrechen. Durch eine im Vergleich zum Gehwegbereich unterschiedliche Materialität der Oberfläche soll die Fahrgasse für den Radverkehr weiterhin erkennbar bleiben.

Detailbereich Knoten Bismarckstraße / Drimbornstraße / Schenkendorfstraße / Beverstraße

Die geplante Fahrradstraße Bismarckstraße soll mit der bereits umgesetzten Fahrradstraße Beverstraße (RVR Eilendorf) und der beschlossenen Fahrradstraße Drimbornstraße (RVR Brand) unterbrechungsfrei verbunden werden. Im Bereich der Verzweigung der Rad-Vorrang-Routen soll die Fahrradstraße gegenüber der einmündenden Schenkendorfstraße vorfahrtberechtigt sein. Die Einmündung der beiden Fahrradstraßen Beverstraße und Drimbornstraße sind in der Planung gleichberechtigt (Rechts-vor-Links). Auch am dreiarmigen Knoten Bismarckstraße / Drimbornstraße soll die Fahrtbeziehung der Fahrradstraße vorfahrtberechtigt ausgeführt werden. Zu diesem Zweck soll die dort bestehende Lichtsignalanlage zurückgebaut werden.

Die vorfahrtberechtigte Achse soll in der Vorzugsvariante identisch zum Konzept am Knoten Schlossstraße durch eine Gehwegüberfahrt über den östlichen Arm der Bismarckstraße verdeutlicht werden. Außerdem kann so eine Geschwindigkeitsreduzierung und Aufmerksamkeitssteigerung des auf die Fahrradstraße einfahrenden Verkehrs erzielt werden. Darüber hinaus wird durch die Gehwegüberfahrt das Queren der Fußgänger*innen erleichtert. Auch die heute signalisierten Fußgängerquerungen über den westlichen Arm der Bismarckstraße und der Drimbornstraße soll durch die Neuanlage von Mittelinseln unterstützt werden.

Ausführungsplanung

Im Zuge der Ausführungsplanung haben sich einige Ergänzungen der Planung gegenüber des Planungsbeschluss ergeben. Zum Ermöglichen der angedachten Baumstandorte ist die Verlegung von Versorgungsleitungen erforderlich. Mit dieser Planung ist ein externes Ingenieurbüro beauftragt wurden. Der Ergebnisse hieraus sind mit der Regionetz abzustimmen.

Der Planungsraum wurde zudem um den Bereich der Einmündung Drimbornstraße / Schenkendorfstraße / Beverstraße erweitert. Hier ist ein alter Baumbestand vorhanden, der durch die Neuplanung zukünftig verbesserte Lebensbedingungen bekommen soll. Zudem werden die sehr groß dimensionierte Kurvenradien zurückgebaut und die Schenkendorfstraße mittels Gehwegüberfahrt angebunden. Die vorhandene Cambio-Station wird aus dem Kreuzungsbereich in die Schenkendorfstraße hin verlegt. 

Der südliche Gehweg wird zudem ebenfalls erneuert. Er ist in einem schlechten baulichen Zustand und hat teilweise eine zu große Querneigung. Beim Neubau wird er richtlininenkonform ausgebaut und mit Taktilem Element versehen. 

Die Fahrbahn wird komplett erneuert. Die bisherige Fahrbahn weist noch eine Pflasterunterbau aus, der durch die verschiedenen Baumaßnahmen der Versorgungsträger mittlerweile gestört ist. Bei einer reinen Deckensanierung wäre mit einer unterschiedlichen Lastabtragung zu rechnen, die zu Rissen an der Oberfläche führen würde, die gerade im Hinblick auf die spätere Roteinfärbung, zu vermeiden sind. 

Im Zuge der Baumaßnahme Bismarckstraße wird eine Druckrohrleitung im Abschnitt Drimbornstraße bis Viktoriaallee, die zu einem späteren Zeitpunkt eine Bachoffenlage in der Viktoria- und Oppenhoffallee mit Wasser aus dem Beverbach ermöglicht. 

Die Ausführungsplanung wird im Anschluss einem Sicherheitsaudit unterzogen.


Weiteres Vorgehen

Am 05.04.2022 fand eine digitale Bürger*inneninformation statt. Sie können die Aufzeichnung der Veranstaltung über folgenden Link hier abrufen. Am 30. April fand zudem ein Planungsspaziergang statt. 

Aktuell wird die Ausführungsplanung erarbeitet und der Ausführungsbeschluss vorbereitet. Eine Beschlussfassung im ersten Quartal 2023 wird angestebt.

Fragen oder Anregungen zu den Veranstaltungen oder zur Neugestaltung senden Sie gerne an bismarckstrasse@mail.aachen.de

Kurzinfo

+ Vorhaben: Umgestaltung zur Fahrradstraße
+ Ziel: Sicherheit und Komfort Rad- und Fußverkehr / Aufenthalt
+ Zeitplan: Umsetzung 2023-2024

Planausschnitt_web

Planungsbeschluss

21.01.2021 Mobilitätsausschuss
13.01.2021 Bezirksvertretung Aachen Mitte 

Dokumente

Kontakt

Stadt Aachen:
Herr Billen-Föcking (Planung)
Frau Herf (Bau)