Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen




Inhalt

17.01.2020 - Fahrradstraßen erstmals nach neuem Aachener Standard umgesetzt



 

Die Rad-Vorrang-Route Eilendorf wird seit Mitte Januar 2020 schrittweise realisiert. Die ersten Markierungen und Beschilderungen einer Fahrradstraße nach dem im Mobilitätsauschuss beschlossenen Gestaltungsstandard sind in der Kleebachstraße in Eilendorf durchgeführt worden.

20200117_151217_web

20200117_150611_web

20200117_151238_web

20200117_150529_web

 

Was gilt in einer Fahrradstraße?

Das ändert sich:

  • Die Straße wird zu einem „Radweg“.
  • Radfahrende haben Vorrang. Sie bestimmen das Tempo und erhalten an bestimmten Stellen Vorfahrt.
  • Radfahrende dürfen nebeneinander und in Gruppen fahren.
  • Andere Verkehrsarten sind auf der Fahrbahn zu Gast.

Das bleibt gleich:

  • Alle Ziele, die in dieser Straße liegen, sind weiterhin - auch mit dem Auto - erreichbar. Das gilt für Anwohnende, Lieferverkehre und Gäste gleichermaßen.
  • Die Einrichtung einer Fahrradstraße beeinflusst das Parkplatzangebot nicht.
  • Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt natürlich auch in Fahrradstraßen für alle Verkehrsteilnehmenden.
  • Auch in Fahrradstraßen liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h.
  • Wenn nicht anders angeordnet, gilt weiterhin Rechts-Vor-Links.
  • Der Gehweg bleibt zu Fuß Gehenden und radelnden Kindern bis 10 Jahre vorbehalten. Aufsichtspersonen ab 16 Jahren dürfen Rad fahrende Kinder bis 8 Jahre auf dem Gehweg mit eigenem Fahrrad begleiten

 Weitere Informationen zum Thema Fahrradstraßen