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Hintergrund

Hintergrund

Der Verkehrsbereich hat in den vergangenen Jahrzehnten nur in sehr geringem Maße zum Klimaschutz beigetragen.

Mit der Schaffung einer vom Land NRW geförderten Referentenstelle von 2017 – 2019 hat der Oberbürgermeister deutlich gemacht, welchen Stellenwert „emissionsfreie Mobilität“ für die Stadt Aachen hat.

Eine Bewerbung als Modellstadt im NRW-Wettbewerb „emissionsfreie Innenstadt“ (Kommunaler Klimaschutz) wird derzeit erarbeitet.

Der Grenzwert für Stickoxid wurde 2016 - wie in den Vorjahren - nicht eingehalten; der Fachbereich Umwelt geht davon aus, dass ohne deutlich eingreifende Maßnahmen der Grenzwert erst 2025 eingehalten werden kann.

Der Luftreinhalteplan Luftreinhalteplan 2015 für die Stadt Aachen beinhaltet bereits als Maßnahme MR3 den Auftrag an die Verwaltung, im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung einen Vorschlag für ein Rad-Vorrang-Netz vorzulegen. Darin heißt es im Einzelnen:

„Der Ausbau des Radwegenetzes ist eine zentrale Daueraufgabe der Verkehrsplanung in Aachen. Umsetzungsziel ist die Schaffung von mind. 8 km neuen Radverkehrsanlagen pro Jahr. Bis zum Jahr 2020 soll der Ausbau des Radwegenetzes schwerpunktmäßig über folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen vom "Maßnahmenplan Radverkehr 2009" in den Jahren 2014 - 2017.
  • Fortschreibung des "Maßnahmenplan Radverkehr 2009" im Jahr 2015; sukzessive Umsetzung ab 2017ff.
  • Planung der regionalen Radwegeverbindungen Aachen-Herzogenrath/Heerlen und Aachen-Jülich weitestgehend abseits von Hauptverkehrsstraßen (Radschnellwege). Die Radschnellwege sollen das Oberzentrum Aachen auf direkten und komfortablen Radwegen ohne systembedingte Wartezeiten mit den umliegenden Gemeinden/Städten verbinden. Durch das attraktive Angebot wird eine echte Alternative zu teilweise überlasteten Straßen für den Kfz-Verkehr geschaffen; insbes. Berufspendler sollen damit zum Umstieg vom Pkw auf das Rad motiviert werden. Die Fertigstellung des Radschnellweges Aachen-Herzogenrath/Heerlen ist derzeit für 2018/2019 geplant. Die Umsetzung des Bahntrassenradweges Aachen-Jülich wird voraussichtlich 2016 erfolgen.
  • Einbringung eines Vorschlags für ein „Rad-Vorrang-Routen-Netz“ im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes bis 2016. Das Netz soll den Bedürfnissen von Pendlern nach einer schnellen Verbindung zwischen den Außenbezirken und der Innenstadt gerecht werden und die Ansprüche von Pedelec- und E-Bike-Fahrern mit Geschwindigkeiten von bis zu 30 km/h erfüllen. Merkmale der Rad-Vorrang-Routen sind eine besonders gute Qualität der Wegeoberfläche und wenig Verzögerungen durch einen möglichst durchgängigen "Vorrang" gegenüber querenden Verkehren. Dies soll primär durch eine Linienführung in Tempo 30-Zonen mit Vorfahrt für den Radverkehr (Fahrradstraßen), durch breite Radwege oder Radfahrstreifen an Hauptverkehrsstraßen und durch auf den Radverkehr abgestimmte Ampelschaltungen erreicht werden. Anknüpfungspunkte bilden die vorhandene Vennbahntrasse bzw. die o.a. geplanten regionalen Radverbindungen (Radschnellwege).“


Die Verwaltung hat sich für den Erhalt von Fördermitteln für die Umsetzung einer ersten Route (Radvorrangroute Aachen 1 („RVR AC1“)) am Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ beteiligt. Ein Fördersatz von 70 % ist in Aussicht gestellt. Die Bewilligung des Vorhabens „RVR AC1“ steht unmittelbar bevor. Im Förderantrag ist die Konzeption eines Rad-Vorrang-Netzes, bei dem die Rad-Vorrang-Route Aachen 1 gesetzt ist, als nicht geförderter Baustein enthalten.

Über das Fördervorhaben RVR AC1 wurde der Mobilitätsausschuss im März, Juni und im November 2016 informiert. Die Vorlage wurde auch in den Bezirksvertretungen Mitte, Laurensberg und Eilendorf beraten. Bisher wurde das Vorhaben mit großer Mehrheit befürwortet. Der Radverkehr solle in Aachen noch deutlicher als in der Vergangenheit durch Angebote gefördert werden, die auch bisherige Nicht-Radler motivieren, das Fahrrad stärker für Fahrten im Alltag zu nutzen.

Wesentliche Ergebnisse der Vorberatungen waren, dass die Routen möglichst durchgängig markiert werden sollten. Eine Bevorrechtigung des Radverkehrs wurde insbesondere für die Durchfahrung der Fußgängerzonen innerhalb des Grabenringes als schwierig bewertet. Daher solle der Grabenring zukünftig die Funktion eines „Fahrrad-Verteilerringes“ übernehmen. Er solle dabei so gestaltet werden, dass eine Zunahme des Radverkehrs auf dem Grabenring und nicht innerhalb des Grabenrings stattfindet.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat am 07.09.2016 einen Bürgerantrag für Radvorrangrouten nach Haaren, nach Brand, nach Vaals und zum Campus Melaten sowie innerstädtischen Ergänzungsrouten eingebracht, der am 25.10.2016 im Bürgerforum der Stadt Aachen zustimmend beraten und zur inhaltlichen Beratung an den Mobilitätsausschuss verwiesen wurde.

Im Dezember 2016 hat die Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand einen Vorschlag für eine Rad-Vorrang-Route nach Brand eingebracht. Dieser wurde am 1. Februar 2017 in der Bezirksvertretung Brand beraten.

Im März 2016 hat der ADFC Aachen einen Bürgerantrag eingereicht, der sich schwerpunktmäßig mit der Situation für Radfahrer auf dem und innerhalb des Grabenringes berfasst.

Die Projektwerkstatt „Fahrradfreundliches Brand“ hat im Dezember 2016 einen Bürgerantrag eingebracht, mit Vorschlägen für einen Verlauf und bauliche Anpassungen für eine Rad-Vorrang-Route nach Brand. Dieser wurde am 1. Februar 2017 in der Bezirksvertretung Brand beraten.

Des Weiteren hat der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) Im März 2017 einen Bürgerantrag eingebracht, der sich insbesondere damit befasst, was auf dem und innerhalb des Grabenring geändert werden sollte, damit der Grabenring die Funktion eines Radverteilerring einnehmen kann. Dieser steht für den 9. Mai 2017 im Bürgerforum zur Beratung an.