Kurzinfo
- Projekt: Änderung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 - Windenergiegebiete -
- Zielsetzung: Darstellung von zwölf Flächen, verteilt auf fünf Stadtbezirke der Stadt Aachen, als Sondergebiete mit der Zweckbindung Windenergie. Verbunden mit der gleichzeitigen Darstellung als Beschleunigungsgebiete.
- Größe der geplanten Sondergebiete: insgesamt 324,5 ha
- Projektphase: Politische Beratungen
Aktuell
Die Beratungstermine für die Änderung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 – Windenergiegebiete – haben stattgefunden:
29.04.2026: in den Bezirksvertretungen Brand und Haaren
06.05.2026: in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
13.05.2026: in der Bezirksvertretung Eilendorf
27.05.2026: in der Bezirksvertretung Laurensberg
10.06.2026: in den Bezirksvertretungen Richterich und Kornelimünster/Walheim
Zur Vorbereitung der politischen Beratungen lud die Stadtverwaltung die Bezirksvertreter*innen zu Vor-Ort-Besichtigungen ein. Mithilfe mobiler Augmented-Reality-Technologie (AR) wurden Windenergieanlagen exemplarisch auf den dafür vorgesehenen Flächen virtuell in die reale Umgebung eingefügt. Dadurch konnten die Bezirksvertreter*innen einen realitätsnahen Eindruck von der Raumwirkung der Anlagen gewinnen. Über die genaue Positionierung von Windenergieanlagen bestimmt der Flächennutzungsplan nicht; das ist Thema im Genehmigungsverfahren.

Simulation einer Windenergieanlage im Ortsteil Hitfel (simuliert mithilfe der Anwendung „Passage“ der aratall GmbH).
Demnächst
Noch ausstehend ist die Beratung im Planungsausschuss der Stadt Aachen. Dort wird entschieden über die Entwurfsdarstellung zur Beteiligung.
Nach der politischen Beratung stehen folgende Schritte an:
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- Auswertung der Beteiligung und Prüfung der Änderungserfordernis
- Vorbereitung der Beratungen bis zum Ratsbeschluss
- Genehmigung und Bekanntmachung
Erläuterungen zur Planung
Gemäß dem Vorentwurf aus dem Jahr 2023 sollten 19 Flächen, verteilt auf sechs Stadtbezirke der Stadt Aachen, als Sondergebiete mit der Zweckbindung Windenergie dargestellt werden. Im Rahmen der Abwägung und unter Berücksichtigung der eingebrachten Stellungnahmen wurden diese Flächen einer vertieften Prüfung unterzogen. Dabei wurden artenschutzrechtliche, immissionsschutzrechtliche sowie infrastrukturelle Restriktionen neu gewichtet. Infolge dieser fachlichen Neubewertung wurden in einem neuen Entwurf 12 Flächen als abwägungsfähig und planungsrechtlich tragfähig identifiziert. Sie stellen im Ergebnis der gesamtstädtischen Analyse die konfliktärmsten und unter Berücksichtigung aller Belange am besten geeignetste Standorte für die Windenergienutzung dar. Sowohl die Windenergiegebiete des Vorentwurfs (2023) als auch des Entwurfs (2026) sind im Geodatenportal einsehbar.
Zur Karte des Vorentwurfs (2023) im Geodatenportal
Durch die Anpassung reduziert sich die Gesamtfläche der Sondergebiete mit der Zweckbindung Windenergie um ca. 97,3 ha. Die geplanten Sondergebiete sind als „Rotor-außerhalb-Flächen“ geplant, was bedeutet, dass der Mastmittelpunkt der WEA innerhalb der Sondergebietsfläche stehen muss, der Rotor jedoch aus der hinausragen darf.
Realisierbar ist auf den zwölf Flächen ein Anlagenpotenzial von etwa 20 Windenergieanlagen inklusive Repowering (9 Anlagen), also dem Ersetzen älterer Windenergieanlagen durch neue, leistungsfähigere. Dadurch können die Zielsetzungen des Integrierten Klimaschutzkonzepts erreicht werden. Mit dieser Anlagenzahl und bei einer angenommenen Leistung von 4,5 Megawatt je Anlage könnten mit etwa 2.500 Volllaststunden pro Jahr rechnerisch etwa 225 Gigawattstunden Windstrom erzeugt werden. Diese Strommenge entspricht etwa 22 % des gesamten Strombedarfes der Stadt Aachen im Jahr 2024. Dabei erzielt wird eine Minderung der Aachener Treibhausgasemissionen von knapp 100.000 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) pro Jahr.
Entwurf der Windenergiegebiete
Rückblick auf das bisherige Verfahren
Startphase (2019-2022)
04.04.2019: Der Planungsausschuss bestätigte den politischen Auftrag zur Steuerung des Windenergieausbaus und zur Ausgliederung aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030. Beschlossen wurde die Aufstellung und Offenlage des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 inklusive der ergänzenden Formulierung des Planungsziels "Steuerung der Windenergie".
Siehe dazu die Vorlage FB 61/1125/WP17
19.12.2019: Der Planungsausschuss beschließt die Erarbeitung eines Konzepts zur Steuerung der Windenergie, verbunden mit der Zielsetzung, den größtmöglichen und nachhaltigen Ausbau der Windenergie auf dem Aachener Stadtgebiet zu ermöglichen. Dies steht im Einklang mit den Zielen des Klimaschutzes und Umweltschutzes sowie unter Berücksichtigung der „harten und weichen Kriterien“.
Siehe dazu die Vorlage FB 61/1329/WP17 sowie die Vorlage FB 61/1329/WP17-1
11.02.2020: Bericht im Ausschuss für Umwelt und Klima
Siehe dazu die Vorlage FB 61/1380/WP17
20.08.2020: Der Planungsausschuss bestätigt den Auftrag an die Verwaltung aus dem Jahr 2019, die „Steuerung der Windenergie mit Wirkungen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB fortzuführen“. Damit wurde am Aufstellungsbeschluss vom 04.04.2019 und den Inhalten des Beschlusses vom 19.12.2019 ausdrücklich festgehalten, verbunden mit dem Auftrag an die Verwaltung, Konzentrationsflächen nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in einem „Teilflächennutzungsplan Windenergie" darzustellen.
Siehe dazu die Vorlage FB 61/1463/WP17
08.06.2021: Sachstandsbericht im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
10.06.2021: Sachstandsbericht im Planungsausschuss
08.03.2022: Behandlung im Rahmen des Tagesordnungsantrags der Fraktion der Grünen im Rat der Stadt Aachen im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
10.03.2022: Behandlung im Rahmen des Tagesordnungsantrags im Planungsausschuss und Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Siehe dazu die Vorlage FB 61/0336/WP18
07.04.2022: Bezirksvertretung Richterich behandelte einen Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Geschäftsordnung (GeschO)
Siehe dazu die Vorlage FB 61/0419/WP18
13.09.2022: Mündlicher Bericht im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz über den aktuellen Sachstand laufender Gesetzgebungsverfahren sowie dem Konzept für den beschleunigten Ausbau der Windenergie auf dem Aachener Stadtgebiet
22.09.2022: Mündlicher Bericht im Planungsausschuss und im Ausschuss für Umwelt und KlimaschutzProgrammberatung des Vorentwurfs (2023)
An folgenden Terminen fanden Programmberatungen statt:
09.02.2023: im Planungsausschuss
08.03.2023: in den Bezirksvertretungen Aachen-Mitte, Brand, Laurensberg und Haaren
29.03.2023: in der Bezirksvertretung Richterich
19.04.2023: in der Bezirksvertretung Eilendorf
28.03.2023: im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (Kenntnisnahme)
29.03.2023: in der Bezirksvertretung Kornelimünster/WalheimBeteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (2023)
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 15.05.2023 bis zum 16.06.2023 stattgefunden. Es sind ca. 90 Bürger*innen zum Anhörungstermin am 22.05.2023 erschienen. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, an einer Sprechstunde jeweils in der Zeit von 16.30 Uhr bis 17:30 Uhr in allen sechs Bezirksämtern teilzunehmen. Im Stadtbezirk Richterich bildete sich zudem eine Bürger*inneninitiative „BI Horbach“, die ihre Stellungnahmen, Hinweise zum Ausbau der Windenergie auf vielfältige Weise einbrachte. Im Stadtbezirk Haaren untermauerte eine Unterschriftenliste die eingereichte Stellungnahme.
Insgesamt wurden 172 Positionen mit Stellungnahmen behandelt. Im Ergebnis führten die Stellungnahmen zu einer Neubewertung, Flächenanpassung, und zur Einbindung der vorgebrachten Bedenken in die Begründung oder den Umweltbericht.
Parallel wurden 65 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 37 Institutionen meldeten sich zurück. Davon haben 11 keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
Im Ergebnis führten die Informationen zu Infrastrukturleitungen, Straßen, Einzelprojekten oder Einzelaspekten zu einer Anpassung der Flächenzuschnitte bis zu einer Rücknahme ganzer Gebietsvorschläge wie für SO W Nr. 11,12,13,15 und 16 oder zu einer Aufnahme wichtiger Hinweise für die weiteren konkreten Standortplanung von WEA innerhalb der Flächen. Die untere Naturschutzbehörde stellt eine Befreiung von den Festsetzungen des derzeit rechtskräftigen Landschaftsplans 1988 in Aussicht. Eine Ausnahmeformulierung für die im FNP dargestellten Windenergiegebiete wird im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplans vorgeschlagen.Beteiligung der Bezirksregierung am Planverfahren gemäß § 34 LPlG (2025)
Die Bezirksregierung Köln ist gemäß § 34 Landesplanungsgesetzes (LPlG) an diesem Verfahren mit Schreiben vom 30.04.2025 beteiligt worden. Mit Schreiben vom 03.06.2025 teilte diese mit, dass hierzu aus landesplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.
Zur Thematik Einstein-Teleskop wurden zusätzliche Hinweise zur planungsrechtlichen Eindeutigkeit von Seiten der Genehmigungsbehörde vorgebracht. Bis zum Ende des FNP-Verfahrens können sich im Zusammenhang mit dem Einstein-Teleskop noch Änderungen ergeben, die geprüft werden und ggf. zu einer Änderung des Plans führen können.
Zum Rechtsplan und den aufgeführten Minderungsmaßnahmen konnte ebenfalls eine positive Rückmeldung zum Vorgehen der Stadt Aachen eingeholt werden, sodass auch die Genehmigungsbehörde über die Änderung des FNP und das Vorgehen der Stadt Aachen informiert ist.Beratung des Umweltberichts (2026)
Die Beratung des Umweltberichts wurde als eigenständiger Teil der Begründung durchgeführt.
09.12.2025 (vertagt auf 03.02.2026): Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Siehe dazu die Vorlage FB 36/0616/WP18
