BP Nr. 985 Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Banker-Feld-Straße / Amstelbachstraße -
Kurzinfo
- Projekt: BP Nr. 985 Vorhabenbezogener Bebauungsplan -Banker-Feld-Straße / Amstelbachstraße-
- Lage: Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen der Wohnbebauung an der Dellstraße, dem Amstelbach und der Banker-Feld-Straße
- Größe: 1,0299 ha
- Geplante Nutzung: Pflegeheim incl. Freiflächen und Erschließung
- Projektphase: Veröffentlichung im Internet
Aktuell
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 04.05.2026 bis 12.06.2026. (Veröffentlichungsfrist)
Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung der Planung (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB): Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400, montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
- Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Karte
Verfahrensstand
Der Planungsausschuss hat die Durchführung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 11.09.2025
Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung: 04.05.2026 - 12.06.2026 www.beteiligung.nrw.de und Ausstellung der Planung
Erläuterungen zur Planung
Ziel der Planung ist es, einen Teil des Bedarfes an Pflegeplätzen in der Stadt Aachen zu decken. Mit der Planung soll eine wohnortnahe Betreuungs- und Pflegeeinrichtung für Seniorinnen und Senioren gechaffen werden. Hier sollen 80 Vollzeit-, sowie 12 Kurzzeitpflegeplätze geschaffen werden. Außerdem soll Planungsrecht für vier Wohnungen und eine soziale Einrichtung geschaffen werden.
Hinweise bei öffentlicher Auslegung:
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstaße 20, 52064 Aachen, 3. Etage, Raum 355 /356 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.