Kurzinfo
- Projekt: Bebauungsplan Nr. 999S - Altstadtquartier Büchel Süd
- Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Büchel, Nikolausstraße und Mefferdatisstraße
- Größe: Ca. 0,8 ha
- Geplante Nutzung: Gastronomie, nicht störendes Gewerbe, Wohnen, öffentliche Grünfläche
- Projektphase: Veröffentlichung im Internet
Aktuell
Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 08.06.2026 bis 10.07.2026. (Veröffentlichungsfrist)
Veröffentlichung im Internet: über das zentrale Internetportal des Landes NRW (NRW.Portal) unter beteiligung.aachen.de und beteiligung.nrw.de
Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung der Planung (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB): Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400 (Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr)
Karte
Verfahrensstand
Der Planungsausschuss hat die Durchführung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 07.05.2026
Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung: 08.06.2026 - 10.07.2026 über das zentrale Internetportal des Landes NRW unter www.beteiligung.aachen.de und www.beteiligung.nrw.de und Ausstellung der Planung
Erläuterungen zur Planung
Durch Sicherung der Grünfläche im Altstadtquartier Büchel soll das „steinerne“ Stadtzentrum aufgelockert und ein vielfältiges „grünes“ Aufenthaltsangebot geschaffen werden. Angrenzend an die neue Grünfläche sieht die Planung die Entwicklung eines Quartiers mit Wohn-, Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen vor, wobei eine Wohnnutzung in den Obergeschossen vorgesehen ist und in den Erdgeschossbereichen öffentlich wirksame Nutzungen. Ein Teilgrundstück soll einer Nutzung aus dem Bereich „Wissen“ vorbehalten werden.
Hinweise bei öffentlicher Auslegung:
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstaße 20, 52064 Aachen, 3. Etage, Raum 355 /356 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.