Bebauungsplan Nr. 1023 - Freunder Weg / Eisenbahnweg -
Kurzinfo
- Projekt: BP Nr. 1023 Bebauungsplan - Freunder Weg / Eisenbahnweg -
- Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Freunder Weg, Zeppelinstraße und Eisenbahnweg
- Größe: Ca. 2,67 ha
- Geplante Nutzung: Entwicklung eines Gewerbegebietes (Büronutzung, Produktion, Lager, Sport, Freizeit, Kultur)
- Aktuelle Projektphase: Veröffentlichung im Internet
Aktuell
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 19.10.2026 bis 20.11.2026. (Veröffentlichungsfrist)
Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung der Planung (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB): Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400, montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr.
- Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
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Verfahrensstand
Der Planungsausschuss hat die Durchführung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 17.09.2026
Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung: 19.10.2026 - 20.11.2026 über das zentrale Internetportal des Landes NRW unter www.beteiligung.aachen.de und www.beteiligung.nrw.de
Erläuterungen zur Planung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes soll die derzeit mindergenutzten Fläche für eine standortgerechte, städtebaulich anspruchsvolle Nachnutzung vorbereitet und das vorliegende städtebauliche Konzept, welches eine Impulswirkung für den Gesamtbereich Rothe Erde und Forst auslösen soll, umgesetzt werden. Der hohen Nachfrage an gewerblich nutzbarer Fläche in verkehrsgünstiger Lage soll somit nachgekommen werden. Der derzeitig vorliegende städtebauliche Missstand einer ungenutzten Brachfläche inmitten des Siedlungsraumes soll beseitigt werden.
Im Sinne einer ökologisch sinnvollen Stadtplanung ist es zudem Ziel des Bebauungsplanverfahrens, Teilbereiche zu entsiegeln, den Boden zu sanieren und die Flächen zu begrünen, um so einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas zu leisten. Außerdem sollen durch Festsetzungen zum Immissionsschutz Konflikte der Gemengelage behoben werden. Der Bebauungsplan soll daher im Vollverfahren gemäß § 2 BauGB mit Umweltbericht aufgestellt werden.
Hinweise bei öffentlicher Auslegung:
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen, 3. Etage, Raum 355 /356 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.