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Minoriten- und Martinstraße

Anlass und Ziel | Zustand | Planung | Kosten |

ausführungsplanung

Aktuell: Die Beschlüsse zur Freigabe der Einbahnstraßen für den Radverkehr und für die damit verbundenen Markierungsarbeiten wurde im Mai und Juni 2023 gefasst. Derzeit wird ein Beschilderungs- und Markierungsplan erstellt, der nach Abschluss der Regionetz-Arbeiten umgesetzt wird

Anlass und Ziel

Die Regionetz führt 2023 in der Minoritenstraße und nach derzeitigem Stand 2024 / 2025 in der Martinstraße Leitungsarbeiten durch, bei denen die Fahrbahn aufgebrochen wird. Im Anschluss an diese Maßnahmen könnte bei der Wiederherstellung der Fahrbahnmarkierungen ein neues Angebot für den Radverkehr geschaffen werden. Die Öffnung der Einbahnstraßen stellt ein weiteres Element einer umweltfreundlichen Verkehrserschließung des Innenstadtbereichs dar.        

Zustand

Kleinköln-, Minoriten- und Martinstraße sind im Bestand nicht in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben, da die Führung aus den signalisierten Knoten heraus bisher nicht geregelt ist. Damit kann bisher auch keine Radverkehrsführung vom Grabenring zum Markt angeboten werden, welche allerdings – auch im Kontext der möglichst von Radverkehr freizuhaltenden Fußgängerzone – sinnvoll wäre. Die Martinstraße ist zwar zwischen Sandkaulbach und Rochusstraße für den Radverkehr gegenläufig befahrbar, es fehlt allerdings die Verbindung vom Grabenring kommend.

Planung

Die Kleinkölnstraße wird für den Radverkehr freigegeben, indem die Beschilderung um die entsprechenden Zusatzzeichen ergänzt wird. 

Die Minoritenstraße wird ebenfalls für den Radverkehr freigegeben. Um die Aufmerksamkeit der aus dem Parkhaus ausfahrenden Fahrzeuge für den von links kommenden Radverkehr zu erhöhen, wird ein rot eingefärbter Schutzstreifen gegenläufig zur Einbahnstraßenrichtung angelegt. In Gegenrichtung wird im Knotenzulauf ein Schutzstreifen angelegt, der in Kombination mit einem aufgeweiteten Radaufstellstreifen (ARAS) das Vorbeifahren an wartenden Kfz ermöglicht. Diese Radverkehrsanlagen werden ebenfalls rot eingefärbt. 

Die Martinstraße wird spiegelbildlich zur Minoritenstraße mit einem gegenläufigen Schutzstreifen, einem Schutzstreifen zum Vorbeifahren und einem ARAS versehen. Die Radverkehrsanlagen werden rot eingefärbt. Da von der Parkbucht auf der Ostseite ungünstige Sichtbeziehungen (insbesondere beim Ein- und Ausparken) zum einfahrenden Radverkehr bestünden, wird diese aufgehoben. Vorbehaltlich der Verträglichkeit mit vorhandenen Leitungen um Untergrund sollen hier zwei neue Baumfelder angelegt werden. Zudem sind zwei Lastenrad- und drei konventionelle Fahrradbügel vorgesehen. Die Rechts-vor-links-Regelung am Knoten Martinstraße / Sandkaulbach wird durch VZ 342 („Haifischzähne“) hervorgehoben. 

Weitere Aspekte des Bestands und der Planung sind der Verwaltungsvorlage beschrieben. Diese Vorlage, eine schematische Darstellung der neuen Fahrbeziehungen und der Lageplan sind unter „Dokumente“ verlinkt.

Verfahren und Kosten

Derzeit wird ein Beschilderungs- und Markierungsplan erstellt, der nach Abschluss der Regionetz-Arbeiten umgesetzt wird. Je nach zeitlichem Abstand zwischen den Regionetz-Maßnahmen in Minoritenstraße (2023) und Martinstraße (2024 – 2025) wird eine stufenweise Umsetzung verfolgt. Dann könnte zunächst die Minoritenstraße neu markiert und für den Radverkehr freigegeben werden, bevor die Martinstraße in einem zweiten Schritt folgt.

Die Kosten für die im Lageplan dargestellten Markierungsarbeiten (inkl. Einfärbung) und die Fahrradbügel werden mit 57.000 € kalkuliert.

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Kurzinfo

+ Vorhaben: Einbahnstraßenfreigabe
+ Ziel: mehr Komfort für´s Rad
+ Zeitplan: nach Regionetz-Maßnahme

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