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Inhalt



Ketteler- und Don-Bosco-Straße

Anlass und Ziel | Heutige Situation | Planung | Kosten |Weiteres Vorgehen

Projektphase: Vorplanung

Aktuell: Bezugnehmend auf das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Aachen vom 24.08.2022 (siehe hier Vorlage vom 23.06.2022) informiert die Verwaltung über eine anstehende Straßenbaumaßnahme. Sowohl die Kettelerstraße als auch die Don-Bosco-Straße müssen grundhaft erneuert werden. Am 28.02.2024 hat dazu eine Bürger*innenbeteiligung in der GGS Schönforst stattgefunden. Die Präsentation finden Sie hier. Teilen Sie uns Ihre Anregungen, Ideen und Meinungen zum Vorhaben bis 15.03.2024 per Mail an kettelerstrasse@mail.aachen.de mit. Oder nutzen Sie den Briefkasten im Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen.

Anlass und Ziel

Die Regionetz GmbH plant in der Kettelerstraße und in der Don-Bosco-Straße ab 2024 die Erneuerung der Versorgungsleitungen. In dem Zusammenhang sollen die Nebenanlagen und die Fahrbahnen in beiden Straßen erneuert werden. Dazu wird der Straßenquerschnitt der Straßen entsprechend der funktionalen Ansprüche neu aufgeteilt.

Heutige Situation

Die beiden Wohnstraßen liegen im Stadtteil Aachen-Forst. Sie verfügen über eine geringe Verkehrsbelastung und sind im Trennprinzip ausgebaut. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Ihr Straßenquerschnitt ist mit ca. 9,00 m verhältnismäßig schmal. Die Straßen sind in ihrer Charakteristik (Aufteilung und Nutzung des Straßenraums) sehr ähnlich und werden deshalb zusammenführend behandelt. Die beiden Wohnstraßen verbinden jeweils die Reinhardstraße mit der Bodelschwinghstraße. In beiden Straßen werden Wohnwege angebunden.

Der nördliche Gehweg der Kettelerstraße misst in der Breite ca. 1,20 bis 1,70 m und erfüllt damit nicht die Raumansprüche für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen nach RASt 06, wohingegen der südliche Gehweg mit einer Breite von ca. 2,65 m diese Ansprüche erfüllt. Der südliche Gehweg der Don-Bosco-Straße misst sogar nur ca. 0,60 bis 1,45 m. Der nördliche Gehweg ist ca. 2,95 bis 3,20 m breit. Nach RASt 06 beträgt das Mindestmaß für den Begegnungsfall zweier Fußgänger*innen 1,80 m, inkl. Sicherheitsräumen zur Fahrbahn und Einfriedungen/Gebäuden sind es sogar 2,50 m. Für den Einbau taktiler Leitelemente sind mind, 1,50 m breite Gehwege notwendig. Die Fahrbahnen der beiden Straßen messen 5,10 m bis 5,40 m.

In beiden Straßen ist Fahrbahnrandparken ohne Markierung zugelassen. Vor der Einmündung Bodelschwinghstraße stehen jeweils baulich angelegte Senkrechtparkplätze zur Verfügung. Heute stehen in der Kettelerstraße ca. 17 und in der Don-Bosco-Straße ca. 21 Parkplätze zur Verfügung.

Die Stadt Aachen fördert den Ausbau der Elektro-Ladeinfrastruktur. Derzeit verfügen die Ketteler- sowie die Don-Bosco-Straße nicht über öffentlich nutzbare Elektroladepunkte. Für das Gebiet zwischen Sonnenscheinstraße, Bodelschwinghstraße und Don-Bosco-Straße wird für das Jahr 2031 ein Bedarf von vier Kfz-Ladepunkten prognostiziert.

Planung

Bei der Planung werden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen über den Komfort zu stellen ist (VwV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, Abschnitt A, zu § 39-43). 

Die Leitungsarbeiten der Regionetz ermöglichen es, beide Straßenräume im Querschnitt neu aufzuteilen, den Zustand zu verbessern und insbesondere den Komfort für die Fußgänger*innen zu erhöhen. Dabei sehen die  Planungen der Verwaltung im Wesentlichen Maßnahmen zur Fußgängersicherheit und Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Straßenraumbegrünung und Verbesserung des innerstädtischen Kleinklimas (Pflanzen von Bäumen) vor.

Für den Umbau ergeben sich zwei mögliche Querschnittsvarianten, welche sich vor allem im Bereich der heutigen Senkrechtparkplätze unterscheiden (vgl. Querschnitte, Anlage 3). Des Weiteren ist es denkbar, den Verkehr im Einrichtungsverkehr (als Einbahnstraße) zu führen. 

Variante 1:

Variante 1 sieht den Umbau der Ketteler- und der Don-Bosco-Straße im Separationsprinzip vor, die Verkehrsfläche wird in baulich voneinander abgegrenzte Bereiche für den Kfz-Verkehr und den Fußverkehr aufgeteilt. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Variante 1 sieht für beide Straßen jeweils ca. 1,85 bis 1,90 m breite Gehwege vor. Einseitiges Parken ist in gekennzeichneten Fahrbahnrandparkplätzen möglich. Zudem sind, wie heute an der Einmündungen zur Bodelschwinghstraße, baulich angelegte Senkrechtparkplätze in beiden Straßen vorgesehen. Der dahinter liegende Gehweg misst 2,00 bis 2,20 m. Zusätzlich sind Fahrradbügel, E-Parkplätze und, wenn möglich, zusätzliche Baumstandorte vorgesehen. Nach derzeitigem Planungsstand eignet sich die nördliche Seite der Kettelerstraße und die südliche Seite der Don-Bosco-Straße aufgrund der Lage der Leitungen am ehesten für die Planung neuer Baumstandorte. Die Planungen der Regionetz liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, sodass die Lage der zukünftigen Leitungen noch nicht feststeht und sich Änderungen in der Planung ergeben können.

Nach dem Umbau stehen in der Kettelerstraße ca. 17 und in der Don-Bosco-Straße ca. 18 Parkplätze zwischen den Bäumen im öffentlichen Raum zur Verfügung.

Die Straßen können als Einbahnstraße ausgewiesen werden oder weiterhin in beiden Richtungen befahrbar bleiben, wobei die Fahrtrasse mit 3,20 m Breite lediglich für den Einrichtungsverkehr ausreicht. Die Feuerwehrflächen dienen dann gleichzeitig als Ausweichflächen für den Begegnungsverkehr. 

Beim Vollausbau der Gehwege ist ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen vorgesehen. 

Variante 2:

Variante 2 sieht ebenfalls für beide Straßen das Separationsprinzip vor, jedoch mit unterschiedlichen Gehwegbreiten. Eine Gehwegseite wird 1,50 m breit, um den Einbau taktiler Elemente zu ermöglichen. Dadurch kann die andere Gehwegseite (nördliche Seite der Kettelerstraße und südliche Seite der Don-Bosco-Straße) je 2,25 m messen. Weiterhin kann in beiden Straßen einseitig am Fahrbahnrand geparkt werden. Nach derzeitigem Planungsstand eignet sich die nördliche Seite der Kettelerstraße und die südliche Seite der Don-Bosco-Straße aufgrund der Lage der Leitungen am ehesten für die Planung neuer Baumstandorte. Diese sind zwischen den Parkständen vorgesehen. Dahinter soll jeweils der breitere Gehweg (2,25 m breit) verlaufen. Aufgrund der Führung hinter den parkenden Fahrzeugen entfällt der notwendige Sicherheitsraum zum fließenden Verkehr, sodass mit 2,25 m Breite die Regelbreite des Seitenraums erreicht wird.

Im Bereich der heutigen Senkrechtparkplätze an den Einmündungen zur Bodelschwinghstraße sind Längsparkplätze vorgesehen. Dadurch entsteht deutlich mehr Fläche für den Fußverkehr. Beispielsweise sind hier Bänke, Fahrradbügel oder eine Bike-Sharing-Station möglich. Entsprechend der Ansprüchen der Ver- und Entsorgung stehen in der Kettelerstraße ca. 12 und in der Don-Bosco-Straße ca. 10 Parkplätze zur Verfügung, wobei ebenfalls E-Parkplätze eingerichtet werden können.

Wie bei Variante 1 ist Ein- oder Beidrichtungsverkehr möglich. 

Beim Vollausbau der Gehwege ist ein durchgängiges taktiles Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte sowie Querungsstellen mit geteilten Bordsteinabsenkungen vorgesehen.

Kosten 

Im jetzigen Planungsstand werden die Kosten grob über die umzubauende Fläche ermittelt. Die Kosten werden unabhängig von der Variante auf ca. 1,24 Mio. € (Summe der Kosten für beide Straßen) geschätzt. 

Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt haushaltsneutral mit der zukünftigen Haushaltsplanung. Entscheidungen zur Umsetzung der Maßnahme mit Kosten und Finanzierung bleiben dem Ausführungsbeschluss vorbehalten. 

Die geplante Baumaßnahme löst eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) aus.

Derzeit können für beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen, die bis zum 31.12.2026 technisch abgenommen worden sind, durch die Kommunen Landesfördermittel beantragt werden. Hiernach würde sich derzeit eine 100%ige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Genehmigung des Antrags ergeben. Ein rechtlicher Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Das Landeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des KAG zur künftigen Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach § 8 Abs. 2 KAG beschlossen, welcher in den Landtag zur weiteren Beratung und Verabschiedung eingebracht wurde. Dieser wird derzeit in den zuständigen Fachausschüssen beraten und voraussichtlich Ende Februar in der zweiten Lesung durch den Landtag behandelt.

Mit Einführung des Beitragserhebungsverbots will das Land NRW im Wege der Konnexität den Gemeinden und Gemeindeverbänden künftig diejenigen Beiträge erstatten, die sie infolge des Erhebungsverbots für die Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen nicht mehr erheben können.

Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an die Bürger*innenbeteiligung werden die Lagepläne für den Planungsbeschluss ausgearbeitet. Außerdem werden die formulierten Hinweise der Beteiligten auf Umsetzbarkeit geprüft. Sie sollen – falls möglich – in die Planung der Maßnahme einfließen und bei der Formulierung des Planungsbeschlusses berücksichtigt werden.

Die Umsetzung des Straßenbaus kann voraussichtlich ab 2024 nach der Maßnahme der Regionetz erfolgen. 

Politische Beratung 

16.11.2022: Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
(Verwaltung wird mit Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung beauftragt)

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Kurzinfo

+ Vorhaben: Erneuerung
+ Ziel: Bauliche und funktionale Verbesserungen 
+ Zeitplan: 2024/25

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