Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen



Inhalt



Monheimsallee/Heinrichsallee

Anlass und ZielPlanung | Verfahren und Kosten

bauvorbereitung_bild_430

Aktuell: Derzeit erfolgt die Vergabe der De- / Markierungsarbeiten, deren Umsetzung für das dritte Quartal 2024 vorgesehen ist.  

Digitale Bürger*inneninformation

Die hier abrufbare Präsentation stellt Ihnen die Planung vor. Im Zeitraum 30. Mai bis 12. Juni 2022 bestand die Möglichkeit, per E-Mail an monheimsallee@mail.aachen.de oder auf dem Postweg individuell Anregungen einzureichen und Fragen zur vorliegenden Planung zu stellen. Darüber hinaus war der Plan zeitgleich auch im Foyer des Verwaltungsgebäude Marschiertor, Lagerhausstraße 20, als Ausdruck zu den Öffnungszeiten des Verwaltungsgebäudes einsehbar.


Anlass und Ziel

Der Rat der Stadt Aachen hat am 06.11.2019 für die Zulässigkeit der Ziele des Radentscheid Aachen gestimmt und die Verwaltung mit der Umsetzung der Ziele beauftragt.
Der Abschnitt der nördlichen Heinrichsallee (ab Maxstraße) entlang der Monheimsallee bis zur Einmündung Rolandstraße (Bastei) wird nun im Sinne des Radentscheid umgestaltet. Dies kann hier unter weitestgehender Berücksichtigung der Belange des fließenden und des ruhenden motorisierten Verkehrs erfolgen.


Planung

Dem Anspruch der objektiven UND subjektiven Sicherheit Radfahrender Rechnung tragend sieht die vorliegende Planung auf einer Länge von insgesamt 800 m vor, den Radverkehr in Teilen gemäß Ziel 3 des Radentscheids baulich getrennt vom Kfz-Verkehr auf einer Radverkehrsanlage von 1,50 m-2,30 m Breite zu führen. Im Rahmen der Planung wird auch die Situation des Fußverkehrs verbessert, indem ihm durch die Entfernung vorhandener Poller zukünftig in Teilen breitere Gehwege zur Verfügung stehen.

Die Überplanung der Haltestelle Eurogress erfolgt in einem separaten Prozess. Im Rahmen der aktuellen Maßnahme wird zur Verbesserung der ÖPNV-Nutzung lediglich provisorisch ein derzeit nicht besetztes Baumfeld versiegelt. Auf die Verkleinerung des Grünstreifens durch eine 60 cm breite Pflasterung kann hierdurch verzichtet werden.
Der motorisierte Verkehr soll zukünftig auf zwei Fahrstreifen von je 3,25 m Breite geführt werden, wobei die Umwandlung des aktuell überbreiten Fahrstreifens in einen Fahrstreifen von 3,25 m Breite als verkehrsverträglich eingeschätzt wird.

Die bauliche Trennung des motorisierten und des Radverkehrs soll mittels flexibler Kunststoffpoller erfolgen. Sie tragen - ergänzend zur objektiven Sicherheit - aufgrund ihrer physischen Trennwirkung dem Anspruch des subjektiven Sicherheitsempfindens Radfahrender Rechnung. Die Verwaltung hat sich im Rahmen der Erstellung der vorliegenden Planung hierzu intensiv mit anbietenden Herstellern sowie mit verschiedenen Kommunen ausgetauscht. Die Radverkehrsanlage soll auf ihrer gesamten Länge gemäß dem Ziel 3 des Radentscheid flächig rot eingefärbt werden.


Verfahren und Kosten

Kosten 
Die Kosten für die Maßnahme werden auf bis zu 476.000 € (brutto) für eine Radverkehrsanlage mit Epoxidharz-Beschichtung geschätzt. Zur Umsetzung kommt jedoch eine Radverkehrsanlage mit einer roten Kaltplastikmarkierung.

Weiteres Vorgehen

Im Anschluss an die die Vergabe der De- / Markierungsarbeiten werden weitere Teilleistungen der Maßnahme wie die Lieferung und Montage der flexiblen Kunststoffpoller, die provisorische Versiegelung des Baumbeetes und die Anpassung des Vorwegweisers ausgeschrieben, vergeben und deren Umsetzung koordiniert.  

Sämtliche vorgenannten Maßnahmen erfolgen jedoch unter Maßgabe der Verträglichkeit mit anderen Großprojekten wie beispielsweise dem Neubau der Brücken Turmstraße und Haarbachtalbrücke (A 544).

briefmarke_156

Kurzinfo

+ Vorhaben: Radverkehrsanlage
+ Ziel: Radverkehr sichern und fördern
+ Zeitplan: 3. Quartal 2024

Weiterführendes

Dokumente

Kontakt