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Inhalt



Änderung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 - Windenergiegebiete

frühzeitige

Aktuell: --

Überblick

Projekt: Änderung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030
- Windenergiegebiete -
Lage: Die 19 Plangebiete verteilen sich auf 6 Stadtbezirke der Stadt Aachen und liegen im planungsrechtlichen Außenbereich der Stadt Aachen. Eine ausführliche Lagebezeichnung und Kartenausschnitte finden Sie weiter unten.
Größe der Plangebiete: Variante A beinhaltet eine Flächengröße im Stadtgebiet von insgesamt 421,8ha und Variante B von 405,4ha (7B und 10B ohne die Flächen 8 und 9). Nachfolgend die Liste aller Sondergebiete mit Ihren Flächengrößen.

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Geplante Nutzung: Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, hier der Windenergie, dienen. Innerhalb der Sondergebiete bleibt im Übrigen die Nutzung als land- oder forstwirtschaftliche Fläche weiterhin bestehen.

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss hat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 09.02.2023
Beteiligung der Öffentlichkeit: 15.05.2023 bis 16.06.2023

Erläuterungen zur Planung

Mit der Änderung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 wird die Darstellung von Sondergebieten mit der Zweckbestimmung für Windenergiegebiete verfolgt. Ziel ist u.a. die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen, um innerhalb dieser Gebiete (19 Flächen räumlich zu 4 Teilausschnitten zugeordnet) vorrangig Windenergieanlagen zu platzieren. Hiermit ist eine positive Flächenbestimmung verbunden und keine Ausschlusswirkung an anderer Stelle, wie es bei den herkömmlichen Konzentrationsflächenplanungen der Fall ist.

Die Flächen sind auf Grundlage einer gesamtstädtischen Analyse identifiziert und nach Wertung vorliegender Artenschutzprüfung als grundlegend geeignet bewertet worden. Hieraus abgeleitet wurde eine Variantenprüfung im Teilausschnitt A eingebracht.

Im Verfahren sollen noch fehlende Informationen zu den Flächen über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gesammelt werden, um sowohl Zuschnitt als auch die Eignungsbewertung der Flächen anzupassen oder zu bestätigen.

Ausführliche Lagebezeichnung und Kartenausschnitte

Teilausschnitt A Flächen 1 bis 4 im Stadtbezirk Aachen Richterich

  • zwischen dem Gewerbegebiet Avantis, nördlich der Ortslage Horbach (Fläche Nr. 1 und 2)
  • sowie nördlich der Ortslage Horbach, südlich Frohnrather Weg, im Bereich Frohnrather Acker und nördlich des Vorfluters Heyder Feld (Fläche Nr. 3)
  • sowie südlich des Vorfluters Heyder Feld und im Heyder Feld (Fläche Nr. 4) 

Variante A: Teilausschnitt A Flächen 5 bis 10 in den Stadtbezirken Richterich und Laurensberg

    • zwischen der Staatsgrenze zu den Niederlanden, südlich des Bocholtzer Weg, beidseits des Silberpatweges, vom Ochsenweg bis zum Vetschauer Weg und östlich der BAB 4 (Fläche Nr. 5)
    • sowie im Stadtbezirk Laurensberg entlang der Staatsgrenze zu den Niederlanden, westlich der BAB 4 und nordwestlich der Ortslage Vetschau bis zum Bahndamm (Fläche Nr. 6)
    • sowie der Staatsgrenze zu den Niederlanden (Auf der Mauer, Beilartzkuhl, Im Dassenkuhl) südlich des Bahndamms, westlich BAB 4, nördlich sowie südlich Ochsenstock (Mintenkuhl, Wärmhag, Im Wärmhag), am Vetschauer Berg und Am Kirchbäumchen (Fläche Nr. 7)
    • sowie Finkenhag (Plattenwinkel, Groß Raderfeld) nördlich Kleiner Busch südlich Girlachgraben und der Ortslage Orsbach (Fläche Nr. 8)
    • sowie zwischen der Staatsgrenze zu den Niederlanden und entlang Finkenhag (Lehnfeld, Am Girlachgraben) (Fläche Nr. 9)
    • sowie Orsbacher Straße (Im Schiefdell, An den Berger Heckchen, An der Zehnbahn, Hinter den Kuhweiden) und nördlich Herzogweg (Fläche Nr. 10)
       

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Variante B: Teilausschnitt A

    • hier entfallen die Flächen Nr. 8 und Nr. 9 nördlich der Ortslage Orsbach zugunsten des Kompensationsraums für Feldvögel. Die Fläche Nr. 7 wird nach Westen reduziert und mit 7B bezeichnet (bis Beilartzkuhl). Die Fläche Nr. 10 wird nach Westen erweitert zugunsten der Verlagerung des Kompensationsraums entlang der Ortslage Orsbach und mit 10B bezeichnet (Im Schiefdell, Hinter den Kuhwiesen, Am Hohen Bäumchen)

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Teilausschnitt B Flächen 11-13 im Stadtbezirk Haaren

    • zwischen der BAB 4 und der BAB 44, der Kleinheidstraße und dem Kleinheider Weg (Fläche Nr. 11)
    • sowie östlich der BAB 44, dem Kleinheider Weg, Broichweidener Weg, entlang des Reichswaldes und südlich der BAB 4 (Fläche Nr. 12)
    • sowie östlich der Verlautenheidener Straße und entlang der Stadtgrenze zu Stolberg im Bereich Genzsiefen (Fläche Nr. 13)

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Teilausschnitt C Flächen 14-18 in den Stadtbezirken Eilendorf und Brand

  • zwischen dem Vennbahnweg, Am Haarweg und dem Haarbach (Fläche Nr. 14)
  • sowie im Stadtbezirk Brand entlang des Haarbaches, der Debyestraße und der L235 (Nordstraße) (Fläche Nr. 15)
  • sowie östlich der Nordstraße (Ginster), südlich der L235, östlich des Brander Bachs, im Bereich Steinroetsch/Roetschberg und westlich der BAB 44 (Fläche Nr. 16)
  • sowie östlich der Ortslage Brand, nördlich Brander Bach, im Bereich Im Ginster bis Freunder Bach, des Sebastianusweg, im Bereich Blumenbenden und Wingertsdoer sowie entlang des Freunder Baches (Fläche Nr. 17)
  • sowie östlich Freunder Bach (Wingertsoer), westlich Freunder Heideweg und westlich des Brander Waldes (Fläche Nr. 18)

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Teilausschnitt D Fläche 19 im Stadtbezirk Aachen-Mitte

  • auf dem Gelände des ehemaligen Militärcamp Hitfeld zwischen Augustiner Weg und BAB 44

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Internet
Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt. Die Darstellungen im Internet sind unverbindlich.

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Bürger*innensprechstunde

Es bestand die Möglichkeit, Sprechstunden in den Bezirksämtern wahrzunehmen:

  •  am 31.05.2023: Aachen-Brand, 
  •  am 31.05.2023: Aachen-Eilendorf, 
  •  am 06.06.2023: Aachen-Laurensberg, 
  •  am 07.06.2023: Aachen- Richterich,
  •  am 12.06.2023: Aachen-Haaren, 
  •  am 13.06.2023: Aachen-Kornelimünster/Walheim, 

Dokumente

Bestand


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