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Umlegungsausschuss

Gemäß § 71 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) und den seither ergangenen Änderungen wird bekanntgemacht, dass die am 06.09.2012 beschlossene Umlegungsregelung für das

Grundstück Gemarkung Brand, Flur 7, Flurstück 836,

am 07.09.2012 unanfechtbar geworden ist.

Sowie die am 06.09.2012 beschlossene Umlegungsregelung für das

Grundstück Gemarkung Brand, Flur 30, Flurstück 799,

am 08.09.2012 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird nach § 72 des Baugesetzbuches der bisherige Rechtszustand durch den in den getroffenen Umlegungsregelungen vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

 

Aachen, den 12.09.2012

 

Im Auftrag

Walter Tornow    (Dienstsiegel)

Herausgegeben am 13.09.2012