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Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7 des Melderechtsrahmengesetzes

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial haben die Meldebehörden gemäß § 58 Abs. 1 Wehrpflichtgesetz dem Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu männlichen und weiblichen Personen deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, zu übermitteln:

-Familienname,
-Vorname,
-gegenwärtige Anschrift.

Bezüglich der Datenweitergabe steht dem Betroffenen gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz das Widerspruchsrecht zu.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgerservice des Fachbereichs Bürgeramt im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz bzw. Wespienstraße 8-10 oder bei den Bezirksämtern zu erklären.

Aachen, den 22.08.2011

Stadt Aachen
Der Oberbürgermeister
Bürgerservice

Herausgegeben am 24.08.2011