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Steuern


  • Gemeinnützige Vereine in Aachen werden von der Vergnügungssteuer befreit

    Das bedeutet, dass Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen - wie beispielsweise die Königsbälle der Schützenvereine - mit Familien- und Betriebsfesten gleichgestellt werden und somit vergnügungssteuerfrei sind.

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  • Gemeinnützigkeit von Vereinen

    Urteil des Bundesfinanzhofes - Gemeinnützigkeit von Vereinen in Gefahr?

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  • Steuerliche Erleichterungen

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