Wilhelmstraße

Kurzinfo
- Vorhaben: Umgestaltung nach Regionetz-Maßnahme
- Ziel: Richtlinienkonformer Querschnitt
- Zeitplan: ab 2027
- Projektphase: Vorplanung
Aktuell
Der Mobilitätsausschuss hat die Verwaltung am 10.09.2026 mit der Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung auf Basis der unten vorgestellten Varianten A und B beauftragt. Dieser Dialog wird derzeit vorbereitet. Sobald hierzu Details feststehen, finden Sie sie auf dieser Webseite.
Karte
Anlass und Ziel
Auf dem östlichen Alleenring (Wilhelmstraße, Heinrichsallee und Monheimsallee) besteht dringender Erneuerungsbedarf der Abwasserkanäle. Diese Arbeiten sollen in der Wilhelmstraße beginnen. Im Zuge des Kanalbaus werden auch die Strom-, Gas- und Trinkwasserleitungen erneuert sowie eine Fernwärmeleitung verlegt. Diese Maßnahmen erstrecken sich nach heutigem Kenntnisstand auf den gesamten Straßenraum und werden in offener Bauweise durchgeführt. Nach Abschluss der unterirdischen Arbeiten ist also eine umfangreiche Wiederherstellung an der Oberfläche erforderlich. Im Zuge dieser Wiederherstellung könnte der Straßenraum zukunftsfest umgestaltet werden. Die heutige Straßenraumaufteilung entspricht nicht mehr in allen Punkten den Vorgaben der heute gültigen Regelwerke.
Bestand
Im Rahmen der Regionetz-Maßnahme werden die gesamten Fahrbahn-Markierungen entfernt werden. Da diese Markierungen jedoch nicht mehr den heutigen Vorgaben entsprechen (zu schmale Radverkehrsanlagen, fehlende Sicherheitstrennstreifen, schmale Kfz-Fahrstreifen) kann eine Neu-wie-alt-Wiederherstellung des Bestandes nicht erfolgen. Es ist daher eine alternative Straßenraumaufteilung zu entwickeln. Weitere Details finden Sie in der verlinkten Vorlage.
Planung
Es wurden umfangreiche Überlegungen für alternative Querschnitte vorgenommen. Aus diesen vielfältigen Möglichkeiten wurden vier Varianten für eine weitergehende planerische Betrachtung ausgewählt.
In allen Varianten ist vorgesehen, den heutigen Parkstreifen zu einem sogenannten Multifunktionsstreifen zu entwickeln. Das bedeutet, dass neben Kfz-Parken und Bäumen auch Fahrradbügel, Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge, E-Tretroller-Abstellflächen und Liefer- und Ladezonen für private und gewerbliche Nutzung vorgesehen sind.
Variante A (Entfall der Schutzstreifen)
Die Schutzstreifen für den Radverkehr, die teilweise zu schmal sind und bei denen der Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr fehlt, werden nach der Kanalerneuerung nicht wieder aufgebracht. Dadurch können Fahrstreifen mit nahezu idealen Maßen markiert werden. Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr geführt. Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) wird diese Führungsform unter den vorhandenen Rahmenbedingungen (Kfz-Verkehrsstärke und -geschwindigkeit) nicht empfohlen. Sollte sie dennoch in Betracht kommen, so sollte laut Regelwerk eine zusätzliche Alternativroute angeboten werden. Im Fall der Wilhelmstraße sollte also die Verbindung über die Friedrichstraße deutlich verbessert werden (ggf. Einrichtung einer Fahrradstraße). Auch die Hinführung zur Alternativroute von den Knotenpunkten Kaiserplatz und Normaluhr müsste verdeutlicht werden.
Variante B (Schutzstreifen bergauf)
Aufbauend auf Variante A wird zusätzlich ein Schutzstreifen für den Radverkehr in Fahrtrichtung Normaluhr angelegt. In dieser Fahrtrichtung weist die Straße eine deutliche Steigung auf, was zu einer größeren Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Rad- und Kfz-Verkehr und somit einem höheren Bedarf an eine (zumindest räumliche) Trennung der Verkehrsarten führt. In Richtung Kaiserplatz nutzt der Radverkehr die Fahrbahn im Mischverkehr. Auch in dieser Variante wäre eine Ertüchtigung der Parallelverbindung über die Friedrichstraße vorzusehen.
Variante C (Schutzstreifen bergauf und Umweltspur)
In Variante C wird der rechte Fahrstreifen in Fahrtrichtung Kaiserplatz zu einem Radfahrstreifen mit Freigabe für den Linienverkehr. Auf diese Weise werden für beide Richtungen Radverkehrsanlagen geschaffen und der Bus wird potenziell beschleunigt. Die ASEAG hat allerdings im Vorfeld signalisiert, im direkten Vergleich Variante B vorzuziehen, da der Sonderfahrstreifen mit dem Radverkehr geteilt werden müsse und zudem solche Fahrstreifen in Seitenlage häufig aufgrund regelwidrig haltender Fahrzeuge nur eingeschränkt nutzbar seien. Allerdings wäre auch in Variante B der rechte Fahrstreifen gemeinsam mit dem Radverkehr zu nutzen und für das Liefern und Laden sind in allen Varianten entsprechende Bereiche im Parkstreifen eingeplant. Im Gegensatz zu Variante B wird bei Variante C eine Radverkehrsanlage in Richtung Kaiserplatz eingerichtet. Dem MIV stehen in dieser Variante zwei Fahrstreifen in Richtung Normaluhr und ein Fahrstreifen in Richtung Kaiserplatz zur Verfügung, was für letztere eine Einschränkung im Vergleich zum Bestand darstellt.
Variante D (breite Seitenräume)
Die Fahrbahn wird auf zwei Fahrstreifen reduziert. In der Nebenanlage werden breite Gehwege und radentscheidkonforme Radwege geschaffen. Die Baumstandorte werden mit großem Abstand zu den Gebäudefassaden angelegt, wodurch die Bäume die bestmöglichen Lebensbedingungen erfahren. Diese Variante schafft einen attraktiven Straßenraum, der den (Kfz-)verkehrlichen Anforderungen jedoch weniger gerecht wird als die anderen Varianten. Die hohe Netzbedeutung von MIV und ÖPNV ist in dieser Variante nicht abgebildet.
Einschätzung der Verwaltung
Derzeit deutet vieles auf Variante B als zielführendster Planungsansatz hin, da er den auf dem Alleenring hoch gewichteten Belangen MIV und ÖPNV Rechnung trägt, aber auch ein Grundangebot für den Radverkehr schafft.
Ratsinfo Vorlage
Vorlage zum östlichen Alleenring - FB 68/0100/WP19
Notwendige Arbeiten an Ver /Entsorgungsleitungen und Gestaltung des öffentlichen Raumes
Programmberatung Wilhelmstraße - FB 68/0093/WP19
Neuaufteilung des Straßenraums im Zuge der erforderlichen Kanalerneuerung