Lütticher Straße 2. BA

Kurzinfo
2. Bauabschnitt zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring/Hohenstaufenallee
- Projektphase: Vorplanung
Aktuell
Der 2. Bauabschnitt (2. BA) der Lütticher Straße zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring/Hohenstaufenallee weist seit vielen Jahren funktionale Mängel auf. Daher sind eine grundlegende Sanierung der Straße und eine Neuaufteilung des gesamten Verkehrsraums notwendig.
Für die Entscheidung über das weitere Vorgehen ist die Auswertung der Parkraumerhebung nach Einführung der Bewohnerparkzone "U" erforderlich. Diese fand am 8. Juli 2025 statt.
Am 09. Juli 2026 entschied der Mobilitätsausschuss dass, die Varianten 2 und 5 in einem Lageplan ausgearbeitet werden sollen.
Es stehen Arbeiten an den Ver- und Entsorgungsleitungen sowie eine Straßenraumumgestaltung an.
Karte
Anlass
Die Lütticher Straße ist als Bundesstraße 264 Teil des klassifizierten Straßennetzes und Hauptverkehrsstraßennetzes der Stadt Aachen. Sie führt nach Südwesten in Richtung Belgien und bindet im Norden an den Alleenring an. Sie bildet eine historische Achse und stellt mit gründerzeitlicher Bebauung und altem Baumbestand eine besondere stadträumliche Situation dar, der bei dem geplanten Vollausbau Rechnung getragen werden soll.
Im September 2013 wurde schon einmal ein Baubeschluss für den 2. Bauabschnitt (BA) der Lütticher Straße im Abschnitt zwischen Limburger Straße und Amsterdamer Ring gefasst (vgl. Vorlage FB 61/0951/WP16). Der Entwurf sah u.a. die Markierung von beidseitigen Schutzstreifen vor. Für die Maßnahme wurden im Jahr 2018 Fördermittel bewilligt.
2019 wurde der Radentscheid Aachen beschlossen, weswegen geprüft wurde, welche Hauptverkehrsstraßen (u.a. Lütticher Straße) entsprechend des Ziels 3, also mit 2,30 m breiten Einrichtungsradwegen, umgebaut werden können. Da die beschlossene Entwurfsplanung zum 2. BA der Lütticher Straße weder den Anforderungen des Radentscheids, noch den geänderten Anforderungen des Baumschutzes und den mittlerweile gültigen Planungswerken entsprochen hat, wurde die Planung zur Lütticher Straße überarbeitet.
Die Ergebnisse einer Bürger*innenbeteiligung wurden im April 2021 in den politischen Gremien vorgestellt. Auf Grundlage verschiedenster Eingaben der Bürger*innen wurden die bestehenden Varianten zu einer neuen Variante 5 weiterentwickelt. Diese zeichnet sich durch breite Radverkehrsanlagen in den Nebenanlagen, ein durchgängiges Parkraumangebot stadtauswärts (längs) und teilweise stadteinwärts (senkrecht) sowie durch beidseitigen, teils dreireihigen, Baumbestand aus. Die Verwaltung empfahl die Erstellung von Lageplänen gemäß dieser Querschnittsvariante 5. Der Mobilitätsausschuss beauftragte die Verwaltung jedoch am 22.04.2021 mit der Erstellung von Lageplänen auf Grundlage von Variante 2 und 5. Außerdem bat er um eine zusätzliche Variante, die die Bewegungsräume aller Verkehrsarten und eine optimale Baumbilanz im Sinne einer zukunftsfähigen Gestaltung beachtet (vgl. Vorlage FB 61/0086/WP18).
Um die Auswirkungen der Planung auf die Parksituation bewerten zu können, sollte die Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) sowie deren Nacherhebung abgewartet werden. Die Zone wurde am 15.07.2024 eingerichtet. Eine Nacherhebung wurde im 2025 vorgenommen und der zugehörige Bericht am 18.12.2025 im Mobilitätsausschuss zur Kenntnis genommen (vgl. Vorlage FB 68/0280/WP18).
Heutige Situation
Die Lütticher Straße ist mit Ausnahme des Außenringversatzes zwischen Brüsseler Ring und Amsterdamer Ring eine eher gering belastete Radiale (Stand 27.11.2025: ca. 5.500 Kfz/7-19 Uhr am Knoten Amsterdamer Ring/Hohenstauffenallee/Lütticher Straße). In dem hier behandelten Abschnitt zwischen dem Amsterdamer Ring und der Limburger Straße erschließt sie u.a. das Couvengymnasium und das Franziskuskrankenhaus. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt in der Regel 50 km/h (im Bereich des Couvengymnasiums zeitlich begrenzt auf 30 km/h).
Fußverkehr
Die Lütticher Straße zeichnet sich durch ihren Alleencharakter, hohe Wohnnutzung und kaum Gewerbe aus. Sie hat aufgrund zahlreicher Ziele für den Fußverkehr eine hohe Bedeutung. Fußgänger*innen erreichen über die Querverbindung Limburger Straße die beiden Premiumfußwegziele „Im Johannisbachtal“ und „Hangeweiher“. Neben dem Couvengymnasium werden auch mehrere Kindergärten im Bereich der Lütticher Straße erreicht.
Radverkehr
Im Radhauptnetz ist die Lütticher Straße als Hauptroute, und damit als wichtige Achse für den Radverkehr, ausgewiesen.
ÖPNV
Die Lütticher Straße erfüllt außerdem eine wichtige Funktion zur Abwicklung des ÖPNV. Der betroffene Abschnitt wird von den Bussen der Linien 4 und 24 befahren. Werktags fahren in der Regel 6 Busse/Stunde.
KFZ-Verkehr
Die Lütticher Straße ist nach der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung (RIN 2008) Teil des Hauptverkehrsstraßennetzes und als angebaute Hauptverkehrsstraße (HS III) klassifiziert (vgl. Vorlage FB61/0778/WP17).
Straßenraumbegrünung
Von den 86 städtischen Bäumen stehen 67 unter Baumschutz (Stand 2021). Eine Vielzahl der Bäume weist eine beeinträchtige Vitalität auf und sollte durch zukunftsorientierte, einheitliche und langlebige Neuanpflanzungen ersetzt werden. 20 der insgesamt 86 Bestandsbäume sind zu erhalten.
Planung
In den Anlagen sind zwei ausgewählte Querschnitte in den Abschnitten
- Limburger Straße – Klemensstraße („Querschnitt 1“ auf Höhe der Hausnr. 113 / 154) und
- Klemensstraße – Hohenstaufenallee („Querschnitt 2“ auf Höhe der Hausnr. 137 / 172)
dargestellt.
Um die Auswirkungen der Planung auf die Parksituation bewerten zu können, sollte die Einrichtung der Bewohnerparkzone „U“ (Körnerstraße) sowie deren Nacherhebung abgewartet werden. Diese ist im Juli 2025 erfolgt.
Sodann soll mit zwei Varianten weiter geplant werden:
Variante 2 sieht baulich getrennte Radwege in der Nebenanlage bzw. stadtauswärts als Protected Bike Lane (PBL) vor, wobei die PBL auch als Radweg auf Gehwegniveau angelegt werden kann. Parken wäre nur noch stadteinwärts (teils senkrecht, teils längs) zwischen den Bäumen möglich. Die Begrünung soll doppelreihig stadteinwärts, teils zwischen den Parkflächen, angelegt werden.
Variante 5 zeichnet sich durch baulich getrennte Radverkehrsanlagen in den Nebenanlagen, ein durchgängiges Parkraumangebot stadtauswärts (längs) und teilweise stadteinwärts (senkrecht) sowie durch beidseitige, teils dreireihige, Bäume aus.
Die ausgearbeiteten Lagepläne werden zu gegebener Zeit zur Beratung vorgelegt.
Ratsinfo Vorlage
Fortsetzung der Planung 2026