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Inhalt



Roermonder Straße /Amstelbach (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan Nr. 970)

Bebauungsplan - Projektphase Vorentwurf

Überblick

Projekt: Flächennutzungsplanänderung (FNP) und Bebauungsplan Nr. 970 - Roermonder Straße / Amstelbach -
Lage: Stadtbezirk Aachen-Richterich im Bereich zwischen dem Gewerbegebiet Roder Weg, dem Amstelbach und der Roermonder Straße
Größe:  FNP Verfahrensbereich ca. 0,7 ha.; B-Plan Plangebiet: ca. 4,85 ha (Darin enthalten sind auch die Flächen der alten Roermonder Straße sowie des Knotenpunktes Roermonder Straße Kohlscheider Straße. In der weiteren Konkretisierung aller Planungen wird das Plagebiet voraussichtlich verkleinert werden können.)
Geplante Nutzung: FNP: Fläche für den Gemeinbedarf, BPlan: Fläche für die Feuerwehr, Fläche für einen Recyclinghof, Erschließungsanlagen (Teil der geplanten  „Haupterschließung Ortsumgehung“

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss hat am 26. April 2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, für das Bauvorhaben - Roermonder Straße / Amstelbach  - einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Darüber hinaus beauftragt er die Verwaltung, den Flächennutzungsplan 1980 entsprechend zu ändern.

Er beschließt, hierzu die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.

Die Planung, mit Darstellung der voraussichtlichen Auswirkungen, ist in der Zeit vom 04.06.2018 bis zum 29.06.2018 montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, mittwochs zusätzlich von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr im Foyer des Bezirksamtes Aachen-Richterich, Roermonder Straße 559, zu jedermanns Einsichtnahme ausgestellt. Die öffentliche Anhörung der Bürger findet am Dienstag, dem 05.06.2018 von 19.00 Uhr bis 20.00 Uhr im Sitzungssaal im Schloss Schönau, Schönauer Straße 20, statt.

Erläuterungen zur Planung

Ziel der Planung ist es, hier einen Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Aachen-Richterich, einen Recyclinghof für den Aachener Nordraum und die erforderliche Erschließung (Teil der „Haupterschließung Ortsumgehung“) zu bauen. Im Flächennutzungsplanes 1980 ist die Änderung der bestehenden Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft in Flächen für den Gemeinbedarf erforderlich.

Die bereits laufenden Planungen für die Feuerwehr und die Haupterschließung sind um die Planung des Recyclinghofes erweitert worden, so dass eine Gesamtbetrachtung für den Bereich erfolgt. Innerhalb des Plangebietes liegt auch ein Teilabschnitt des geplanten Radschnellweges Aachen-Herzogenrath.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt.