Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen




Inhalt



Endlich – Papierantrag für Härtefallhilfen jetzt auch auf Papier möglich

PRESSEMITTEILUNG
der Landesseniorenvertretung NRW vom 12.09.2023

Es war ein echtes Ärgernis: Für die Beantragung der Härtefallhilfen des Landes Nordrhein-Westfalen, die angesichts der gestiegenen Preise für Öl, Pellets und Flüssiggas gezahlt werden können, war nur die Möglichkeit eines Online-Antrags vorgesehen. Nun ist das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes zurückgerudert und hat angesichts zahlreicher Eingaben zusätzlich das papierbasierte Formular ermöglicht. „Auch die Landesseniorenvertretung NRW (LSV NRW) hatte im Zuge der Gleichbehandlung ebenso eine Antragstellung auf Papier gefordert“, zeigt sich der LSV-Vorsitzende Karl-Josef Büscher nun zufrieden.

Das Unverständnis war groß, zumal es diese „traditionelle“ Antragsform in anderen Bundesländern durchaus von Beginn an gab. Selbstnutzende Immobilieneigentümer und Mieter, die selbst eine Feuerstätte betreiben, können sich bis zum 10. Oktober an das Servicetelefon des Landes (Tel.: 0211-8618 4040) wenden. „Im Einzelfall“, so das Ministerium in einer Pressemitteilung, würden dann nach der Beratung individualisierte Papieranträge versendet. Anrufer sollten zur individuellen Prüfung eines Erstattungsaspruchs ihre Rechnungsdaten amTelefon parat haben.

„Besser als vorher, aber durchaus nicht optimal“, so kommentiert Karl-Josef Büscher das nun gewählte Verfahren, über das ihn die Landtagsabgeordnete Britta Oellers informierte,die sich mit der LSV für den Papierantrag eingesetzt hatte. „Der Papierantrag wird allerdingsnicht als Kopiervorlage zugesandt, sondern über das Servicetelefon werden die erforderlichen Daten – Personalien, Lieferdatum, -menge und Bruttopreis – abgefragt und dort in das Formular eingetragen. Der Papierantrag (incl. Aktenzeichen) wird dem Antragsteller zugesandt. Den unterschriebenen Antrag mit den Kopien der Rechnung(en) und dem Kontoaus-
zug mit der Belastung des Rechnungsbetrages muss der Antragsteller bis zum 20. Oktober zurücksenden.“

„Wir hoffen, dass bei künftigen Antragsprojekten die Belange jener, die nicht digital-affin sind oder keine Möglichkeit einer Hilfestellung sehen, nicht erst nach Protesten in den Fokus des Landes geraten“, bleibt der Vorstand der LSV auf der Hut

Karl-Josef Büscher
Vorsitzender