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Übungsleiterpauschale / Ehrenamtspauschale

Immer wieder wird nach dem Unterscheidungskriterium zwischen der Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtspauschale gefragt. Bei beiden Pauschalen handelt es sich um jährliche Steuerfreibeträge nach § 3 EStG.
Der Betrag der Übungsleiterpauschale beträgt 2.400€ jährlich und bei der Ehrenamtspauschale liegt er bei 720€ jährlich.
Zu den Voraussetzungen bei beiden zählt unter anderem, dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit, d.h. die zeitlich nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeitberufs in Anspruch nimmt, handelt. Ebenfalls soll die Tätigkeit der Förderung von gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlichen Zwecke dienen.
Bei der Inanspruchnahme ist zu beachten, dass für dieselbe Tätigkeit neben der Übungsleiterpauschale nicht auch noch die Ehrenamtspauschale beansprucht werden darf.
Es dürfen beide Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, unerheblich ob diese im selben Verein oder in derselben Einrichtung ausgeübt werden.

Nähere Informationen zur Übungsleiterpauschale erhalten Sie hier.

Nähere Informationen zur Ehrenamtspauschale erhalten Sie hier.