Ausnahmen und Anträge (D)
Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aachen hat die Ausnahmeregelungen für die Umweltzone in Aachen inzwischen zusammengestellt. Die Regelungen sind gültig für Privatpersonen, Gewerbetreibende und für die Halter von Bussen und Wohnmobilen. Überdies informieren wir hier über allgemeine Befreiungen, Befreiungen von Amts wegen und über Ausnahmeregelungen für Bewohner und ansässiges Gewerbe.
Die einzelnen Regelwerke finden Interessierte hier, die Antragsformulare weiter unten:
Ausnahmeregelungen für Bewohner und ansässiges Gewerbe