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Die kommunale Wärmeplanung

Die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) vom 17.11.2023 verpflichtet alle Städte mit über 100.000 Einwohnern*innen zur Durchführung und Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung bis Mitte 2026. Dies gilt somit auch für Aachen!

Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes hat die Stadtverwaltung auf freiwilliger Basis im Oktober 2023 mit den Arbeiten zur kommunalen Wärmeplanung begonnen. Ein externes Konsortium aus ENERKO, Fraunhofer FIT, BET, Gertec und RWTH/IAEW wurde mit der Ausarbeitung des Wärmeplans für Aachen beauftragt. Die Ergebnisse der Planung sollen 2025 vorliegen. Auf dieser Seite finden Sie zunächst Antworten auf die allgemeinen Fragen zum Thema der kommunalen Wärmeplanung.

Was ist die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung?
Grundlegende Aufgabenstellung ist die Entwicklung einer Strategie für eine langfristig CO2-neutrale Wärmeversorgung des Aachener Stadtgebietes. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Status Quo der Wärmeversorgung sowie verschiedene Perspektiven einer künftigen Wärmeversorgung, beispielsweise aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).
Das Ergebnis der Wärmeplanung ist eine unverbindliche Empfehlung.

Was betrachtet die Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung wird für das gesamte Stadtgebiet erstellt und umfasst die Hauptschritte:  

  1. Bestandsanalyse (Aktueller Wärmebedarf, Treibhausgasemissionen, Baubestand, -zustand und vorhandene Netze)
  2. Potenzialanalyse (mögliche Energieeinsparungen und potenzielle erneuerbare Wärmequellen)
  3. Zielszenario (Kombination aus Bestand und Potenzial zu einer bedarfsgerechten Wärmeversorgung)
  4. Wärmewendestrategie und Umsetzungsstrategie (empfohlene Maßnahmen und dazu passende Umsetzungszeitpläne)


Welche Akteur*innen werden beteiligt?
Die Wärmeplanung wird in enger Abstimmung mit den Fachbereichen und Eigenbetrieben der Stadt Aachen, der STAWAG und der Regionetz durchgeführt.
Weitere lokale Energieversorger, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen, Industriebetriebe, Gewerbeeinrichtungen und Institutionen, sowie externe Fachleute werden entsprechend ihrer Bedarfe oder Potenziale im Prozess beteiligt.

Wie kann die kommunale Wärmeplanung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen?
Die Kohlendioxid (CO2-)-Bilanz der Stadt Aachen aus dem Jahr 2022 weist den Wärmebereich mit einem Anteil von 44 Prozent als mit Abstand größten Verursacher von CO2-Emissionen aus. Die kommunale Wärmeplanung kann insoweit erheblich zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen.
Bislang erfolgt der überwiegende Teil der Wärmeversorgung in Aachen durch fossile Energieträger. Laut Endenergiebilanz wurde der Wärmebedarf der privaten Haushalte für das Jahr 2022 zu weniger als 8 Prozent aus erneuerbaren Energien und zu über 80 Prozent aus fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl gedeckt. Die Wärmeplanung zeigt auf, wie die Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umgestellt werden kann und wo Energieeffizienzmaßnahmen umgesetzt werden sollten. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Klimaneutralitätsziels bis 2030.

Entstehen für mich als Eigentümer*in Pflichten aus der kommunalen Wärmeplanung?
Der kommunale Wärmeplan erläutert, welche Art der klimaneutralen Wärmeversorgung in welchen Stadtgebieten und Stadtteilen ausbau- und zukunftsfähig ist. Analysiert wird die Höhe des Wärmebedarfs in den Quartieren, die vorhandenen Potenziale an Wärmequellen (insbes. auch regenerativ) sowie die potenziellen Wärmeversorgungslösungen für die Zukunft. Denkbare Versorgungslösungen sind die dezentrale Wärmeerzeugung z.B. mit Wärmepumpen, eine Nutzung von lokalen Wärmequellen (Nahwärme) oder der strategische Ausbau von Fernwärme. Die Wärmeplanung bietet somit eine erste Orientierungshilfe bei der Auswahl der zukünftigen Wärmeversorgung.
Die Empfehlung von Versorgungslösungen für einzelne Teile des Stadtgebietes hat keine rechtlichen Folgen für die Eigentümer*innen. Darüberhinaus besteht keine Pflicht, eine funktionierende Heizungsanlage auszutauschen.  

Was muss ich beachten, wenn meine Heizung erneuert werden muss?
Die Vorgaben zu Wärmeerzeugern sind in einem weiteren Bundesgesetz, dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), geregelt. Seit Inkrafttreten des GEG zum 01.01.2024 müssen neue Heizungssysteme mindestens zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden können. In Bestandsgebieten gibt es eine Übergangsfrist, wodurch diese Vorgabe erst greift, wenn die entsprechende Kommune einen kommunalen Wärmeplan beschlossen hat. Doch auch im Bestand müssen schon heute Vorgaben beim Einbau einer neuen Heizung eingehalten werden. Nutzen Sie das Angebot unseres kostenfreien Infoservice von altbau plus www.altbauplus.info und lassen sie sich beraten.

Auf dieser Seite werden sukzessive mehr Information und Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung für Aachen veröffentlicht.

Weiterführende externe Links:
Kostenfreie Beratung und aktuelle Informationen zu Fördermitteln beim Infoservice altbau plus
Informationen zum Angebot von Nah- und Fernwärme bei der STAWAG AG
Informationen zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes
Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) des Bundes