Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen




Inhalt



Stärkungspakt Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut

Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Sozial- und Schuldnerberatungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen.

Das Land NRW sieht Handlungsbedarf und stellt im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 der Stadt Aachen rund 1,8 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit den Unterstützungsleistungen sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, z.B. Sozial- und Schuldnerberatungen entlastet werden, damit diese wertvolle und notwendige Arbeit weiterhin aufrechterhalten werden kann. Gefördert werden können beispielsweise Sachkosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zusätzliche Maßnahmen.

Hierzu zählen unter anderem:

  • Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs der Einrichtungen (wie z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizkosten, Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhe, Masken etc.).
  • Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte (z.B. Sozialarbeiterinnen und -arbeiter) sowie Ungelernte, Ehrenamtler*innen, Studierende, Minijobber*innen etc., die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder auch Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und / oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten.
  • Sachausgaben, die für den Betrieb und/ oder die Durchführung einzelner Angebote/ Maßnahmen benötigt werden (wie z.B. den Einkauf von Lebensmitteln und Verbrauchsgütern, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien etc.).
  • Für Sozial- und Schuldnerberatungen: Kosten für die Erstellung und Produktion von Informationsmaterialien.

Voraussetzung ist, dass diese Kosten nicht bereits über andere Förderungen refinanziert sind.

Nähere Informationen finden Sie in der nebenstehenden Richtlinie (PDF) und den Begleitinformationen/FAQ (PDF). Die Informationen werden ebenfalls regelmäßig auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw) aktualisiert.

Interessierte Träger können mit den Vordrucken Bedarfsanmeldung (Excel) und Verbindliche Erklärung zur Bedarfsanmeldung (PDF) bis zum 30. August 2023 einen Antrag unter staerkungspakt@mail.aachen.de einreichen. Wir bitten darum, den Antrag digital zu stellen und bemühen uns um eine sehr zeitnahe Prüfung und Bewilligung.

Die Stadt Aachen weist darauf hin, dass die Richtlinien eine breit angelegte Unterstützung der gesamten sozialen Infrastruktur vorsehen. Aufgrund der begrenzten Summe der Fördermittel besteht jedoch kein Anspruch auf Förderung.

Einrichtungen, die Gelder aus dem „Stärkungspakt NRW“ erhalten haben, müssen bis zum 29. Februar 2024 einen Verwendungsnachweis einreichen. Weitere Informationen und die dafür vorgesehenen Vordrucke werden in Kürze veröffentlicht.

Ihre Rückfragen können Sie uns gerne über staerkungspakt@mail.aachen.de zukommen lassen.