Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen



Inhalt



Förderung sozialer Teilhabe im Sport

1. Gefördert werden können Vereine, Träger der freien Jugendhilfe, Migrantenselbstorganisationen oder andere Institutionen, die durch einmalige oder langfristige Aktionen und Projekte im Bereich Sport einen außergewöhnlichen und nachhaltigen Beitrag zur sozialen Teilhabe in Aachen leisten.

2. Diese sollen

  • sich nachhaltig und dauerhaft auf die soziale Teilhabe im Sport auswirken.
  • sich durch gemeinsames Miteinander von Menschen, zum Beispiel unterschiedlicher Kulturkreise, auszeichnen, sonstige Beeinträchtigungen oder Hemmnisse zur sozialen Teilhabe reduzieren und die Kommunikation verbessern.
  • sich durch soziale Aspekte, wie kostenlose oder preiswerte Angebote oder ein über das Sportangebot hinausgehendes soziales Engagement auszeichnen.
  • idealerweise durch eine Kooperation unterschiedlicher Institutionen getragen werden und vernetzt sein.

3. Zusätzlich gelten folgende Kriterien:

  1. Der Sportausschuss entscheidet über die zu fördernden Projekte.
  2. Die Zuwendung erfolgt seitens der Sportverwaltung mittels eines Zuwendungsbescheides mit dem auch ein Verwendungsnachweis versandt wird. Dieser ist spätestens 2 Monate nach Ablauf des Zuwendungszeitraumes der Sportverwaltung vorzulegen.
  3. Bereits begonnene Projekte und auch jahresübergreifende Projekte sind förderfähig.
  4. Personal- wie auch Sachkosten sind förderfähig.
  5. Eine wiederkehrende Bezuschussung von Projekten ist nicht förderschädlich.
  6. Es gilt ein Förderhöchstbetrag, der in der Regel 5.000,00 € nicht übersteigen darf.

Der Stichtag für die Einreichung von Förderanträgen ist jeweils auf den 15.04. des Antragsjahres festgelegt.
Die Entscheidung über die Förderung fällt dann im Sportausschuss im darauffolgenden Juni.


Die Richtlinie als PDF.

Der Antrag als ausfüllbares PDF.