Sharing und Multimodalität – Teilen statt besitzen – flexibel unterwegs!

Das englische Wort „sharing“ wird mit „teilen“ übersetzt und bezieht sich auf das gemeinsame Nutzen einer Ressource, wie zum Beispiel eines Fahrrads, E-Tretrollers oder Autos. Der Begriff Multimodalität beschreibt das Wechseln auf verschiedene Verkehrsmittel, um das Ziel zu erreichen. Der Anteil der multimodalen Nutzer*innen in Aachen wächst stetig und Sharing-Angebote sind stark nachgefragt. Diese positive Entwicklung möchte die Stadt Aachen fördern.
Unkompliziert ans Ziel
E-Scooter sind eine beliebte Ergänzung der Verkehrsmittel. Besonders wenn dadurch Fahrten mit dem PKW reduziert und der Straßenverkehr entlastet werden kann. Abstellen dürfen Nutzende die E-Scooter wie Fahrräder. Wichtig ist aber, dass keine Wege blockiert oder Grünflächen beschädigt werden. Um das Parken von E-Scootern weiter zu regeln, werden bald die ersten 16 Abstellzonen in der Innenstadt eingerichtet. Weitere sind an Stellen geplant, wo besonders oft Scooter störend geparkt werden, wie vor Bahnhöfen, Krankenhäusern oder Hochschulen.
Gut geteilt
Nach dem Abstellen steht ein E-Scooter weiteren Verkehrsteilnehmer*innen zur Verfügung – das reduziert die Zeit, in der Roller einfach nur herumstehen. Dasselbe gilt auch für die anderen Sharing-Angebote in Aachen: Mehr Menschen können nacheinander die gleichen Kraftfahrzeuge und E-Bikes nutzen, um ihr Ziel zu erreichen – ob für einen Umzug, für den Großeinkauf oder den Weg zur Kita.
Sharing-Leitlinien

Ein klarer Rahmen für geteilte Mobilität
Die inter- und multimodale Mobilität bzw. geteilte Mobilitätsangebote eigenwirtschaftlicher Anbieter wachsen stetig und spielen insbesondere als Partner der Mobilitäts- und Verkehrswende urbaner Räume eine wichtige Rolle. Um eine reibungslose und erfolgreiche Integration der Sharing-Angebote in das Stadtbild und in den öffentlichen Verkehrsraum zu gewährleisten, sind klare Rahmenbedingungen erforderlich. Die Sharing-Leitlinien sollen einen klaren und eindeutigen Rahmen für den Betrieb und Ausbau von Sharing-Mobilitätsdienstleistungen im öffentlichen Raum schaffen. Sie schaffen Transparenz und sorgen für eine nachhaltige, sichere und effiziente Nutzung geteilter Mobilitätsangebote.
Mobilstationen
Das Teilprojekt des Förderprojektes "AachenMooVe!" hatte eine Laufzeit von Okt. 2019 - Sept. 2022. Im Rahmen des Projektes wird eine neue Stelle geschaffen, die die Aktivitäten der Stadt Aachen im Mobilistationen bündelt und konzeptionell weiterentwickelt. Das Projekt hat eine Volumen von 1,0 Mio, von denen 80 Prozent von der Europäischen Union über den Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-NRW) sowie vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert werden. Für #AachenMooVe!2 wurde insgesamt ermittelt, dass sie das Potenzial hat, im dritten Projektjahr eine Reduktion von 40 t CO2 pro Jahr zu erreichen und fortzuführen.
Bewilligte Maßnahmen
Das Stationsnetz von Velocity Aachen wird in Aachen um 6 Pedelec-Verleihstationen erweitert. Erstmals werden insgesamt 12 Stationen in der StädteRegion aufgebaut in Alsdorf, Baesweiler, Herzogenrath und Würselen aufgebaut. Für diese Maßnahme erhält Velocity Aachen separate Fördermittel.
Mit den Kommunen der StädteRegion wird ein Konzept für die Umsetzung des mobil.nrw-Gestaltungsstandards für Mobilstationen in NRW erarbeitet. Das Gestaltungskonzept soll im Rahmen des Förderantrages an 15 Stationen in Aachen umgesetzt werden, die nach dem Konzept die beste Multiplikationswirkung haben.
An drei Schulen in Aachen werden Mobilitätsprojekte durchgeführt mit dem Schwerpunkt Radverkehr. Es werden Räder für die Verkehrserziehung beschafft, Maßnahmen der Verkehrssicherheit durchgeführt und die Radinfrastruktur verbessert.
Es werden acht überdachte und abschließbare Abstellanlagen für je 16 Räder mit Doppelstockparkern aufgebaut. Zu den Abstellanlagen gehört je ein frei ausleihbares Lastenrad.
Die Stadt Aachen wird mit der Wohnungsbaugesellschaft gewoge und den Mobilitätsdienstleistern eine Mobilstation an der Burggrafenstraße umsetzen.
Hinweise & Regeln zu E-Scootern
So einfach leihst du dir einen E-Tretroller aus
- App herunterladen und registrieren.
- Öffne die App, um einen freien E-Tretroller in deiner Nähe zu finden. Scanne den QR-Code am Lenker, um ihn zu entsperren.
- Losfahren und halte dich bitte an den Verkehrsregeln.
- Stelle den E-Tretroller an einem erlaubten Ort ab und schließe die Fahrt in der App ab.
Wer darf die E-Tretroller ausleihen?
Die E-Tretroller dürfen von Personen ab 18 Jahren ausgeliehen werden. Ein gültiger Führerschein ist nicht erforderlich. Private E-Tretroller dürfen bereits ab 14 Jahren gefahren werden.
Wo darf mit dem E-Tretroller gefahren werden?
Du darfst auf Radwegen, Radfahrerstreifen und in Fahrradstraßen fahren. Falls diese nicht vorhanden sind, kannst du auf der Straße fahren. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.
Was muss ich bei der Rückgabe bzw. beim Abstellen beachten?
Stelle den E-Tretroller an einem erlaubten Ort ab, sodass er niemanden behindert. Vermeide Einfahrten, Blindenleitsysteme, Bushaltestellen oder private Grundstücke. Falls vorhanden, stelle den E-Tretroller in der ausgewiesenen Abstellfläche ab. Diese findest du auch in die App.
Darf man andere Personen auf dem E-Tretroller mitnehmen?
Nein, die Mitnahme von Personen und Gegenständen auf dem Trittbrett ist untersagt.
Was sind die Regeln für Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss?
Für das Fahren mit einem E-Tretroller gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Das bedeutet:
- 0,5 Promille: ab hier drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote
- Drogenkonsum: Fahren unter Drogeneinfluss ist strengstens verboten und kann zu hohen Strafen führen.Welche Bußgelder können anfallen?
E-Tretroller unterliegen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandkatalog des Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Wo melde ich einen falsch abgestellten E-Tretroller?
Falls du einen E-Tretroller siehst, der eine Behinderung und/oder Gefährdung darstellt, kannst du ihn direkt über die App des Anbieters oder über den > Mängelmelder der Stadt Aachen melden.