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Wiederaufbauhilfe NRW

Die Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen stellt 12,3 Milliarden Euro bereit

Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat für ein Aufbauhilfegesetz 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen.

Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

Seit 17. September 2021 können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden. Informationen und den Link zu den Onlineanträgen finden Sie unter

www.land.nrw/wiederaufbauhilfe.

Übersicht Hochwasserhilfen (PDF)

Kommunale Bestätigung als Zugangsvoraussetzung zum Wiederaufbau für nicht-kommunale Träger

Wird im Rahmen des Wiederaufbaus durch nicht kommunale Träger ein Projekt zur Förderung beantragt, so ist seitens der jeweiligen Gemeinde oder zuständigen Stelle die Erforderlichkeit des beantragten Projekts zu bestätigen (Ziff. 6.5.3.3 Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen). Damit wird sichergestellt, dass kein Wiederaufbau zu Infrastrukturen erfolgt, der den kommunalen Interessen widerspricht oder der in Bezug auf die Wiederherstellung der Infrastruktur als nicht erforderlich angesehen wird. Die Bestätigung ist Voraussetzung für die Bewilligung bzw. Auszahlung von Fördermitteln und ist dem Förderantrag beizufügen. Die Angaben zum Projekt sind von dem/der Antragstellenden auszufüllen. Die weiteren Angaben und Erklärungen sind von der Gemeinde bzw. zuständigen Stelle auszufüllen.

Ansprechpartnerin für Kommunale Erklärung zur Erforderlichkeit (PDF)

Frau Genten

Bezirksamt Kornelimünster / Walheim (BA 4)

    

Weitere Kontakte bei der Stadt Aachen:

Kontakt für Bürger*innen

Stadt Aachen
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration 
Hackländerstr. 1
52058 Aachen

Birgit Nehling
Tel.: 0241 432-56010
hochwasserhilfe.hausrat@mail.aachen.de

Kontakt für Gewerbetreibende und Landwirtschaft

Stadt Aachen 
Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa
Johannes-Paul-II-Straße 1
52062 Aachen

Herbert Kuck
Tel.: 0241 432-7670
hochwasserhilfe.gewerbe@mail.aachen.de


Dokumente

Kommunale Erklärung zur Erforderlichkeit (PDF)


Kontakt

Frau Genten (Bezirksamt Kornelimünster/Walheim)