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Spendenkonto "Aachen hilft"

Um die besonders Betroffenen der Hochwasserkatastrophe bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen zu unterstützen, hat die Stadt Aachen gemeinsam mit den Fraktionen im Rat der Stadt ein eigenständiges Hilfspaket auf den Weg gebracht. Innerhalb des vergangenen Jahres wurden so Spenden in Höhe von 374.929,74 € zusammengetragen und weitergeleitet. Gut zwei Drittel der Gesamtsumme wurden an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine, ein Drittel an Privatpersonen ausgezahlt. Die Zahlungen gingen an Betroffene in Aachen, Roetgen, Eschweiler, Stolberg und Eupen.

Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen ist dankbar für die große Spendenbereitschaft und freut sich über die so zum Ausdruck gebrachte Solidarität mit den Opfern der Hochwasserkatastrophe. „Jede einzelne Spende hat zum Zusammenkommen dieser großen Summe beigetragen und damit die Hilfeleistung erst möglich gemacht. Daher geht mein herzlicher Dank an jede Spenderin und jeden Spender, die hier in Aachen, in unserer näheren und weiteren Nachbarschaft und in unseren Partnerstädten ihren Beitrag zu dieser Spendensumme eingebracht haben.“ 

Neben den Direktmaßnahmen zur Soforthilfe und der Unterstützung durch Fachpersonal der Stadt Aachen stellte „Aachen hilft!“ eine weitere wichtige Säule des Hilfspakets dar, um insbesondere Vereine, Verbände und bürgerschaftliche Initiativen, aber auch betroffene Privathaushalte zu unterstützen. Die Verwendung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Städteregion Aachen e.V., das seit vielen Jahrzehnten in der Region Aachen im Rahmen seiner gemeinnützigen und mildtätigen Zweckverwirklichungen u.a. in der Katastrophenhilfe und Wohlfahrtspflege aktiv ist. Das Geld wurde mittlerweile vollständig im Sinne des Spendenzwecks verausgabt.   Ein dickes „Dankeschön“ an alle, die gespendet haben. 

Vereinfachungsregelung für Spender: Keine Spendenquittungen für Ihre Steuererklärung erforderlich
Von der Vereinfachungsregelung von § 50 Abs. 4 Nr. 1a EStDV i.V.m. dem Erlass des Finanzministeriums NRW von 23.0.2021 betreffend steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit den Unwetterereignissen im Juli dieses Jahres (Katastrophenerlass) wird Gebrauch gemacht. Danach genügt statt einer Zuwendungsbestätigung als Nachweis der Zuwendungen, die bis zum 31. Oktober 2021 (nachträglich verlängert bis 31.03.2022) zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.