Wir verwenden Cookies, um für Sie die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern. OK Weitere Informationen





Inhalt



Grüner Weg / Krefelder Straße (Bebauungsplan Nr. 931)

Bebauungsplan - Projektphase Vorentwurf

Überblick

Projekt: Aufstellung eines Bebauungsplanes nach § 13a BauGB Nr. 931-Grüner Weg/Krefelder Straße - im Bereich Krefelder Straße, Grüner Weg
Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Krefelder Straße, Prager Ring, Gut-Dämme-Straße, Lukasstraße, Grüner Winkel und Grüner Weg
Größe: ca. 26,0 ha
Geplante Nutzung: Einzelhandelsnutzung zwischen Krefelder Straße und Gut-Dämme-Straße, gewerbliche Nutzung zwischen Gut-Dämme-Straße und Grüner Weg

Verfahrensstand

Der Planungsausschuss sowie die Bezirksvertretung Aachen-Mitte haben die Verwaltung beauftragt für diesen Bereich einen Bebauungsplan zu erarbeiten und die freiwillige Bürgerinformation durchzuführen.
frühzeitige Beteiligung vom 27.06.2011 bis 08.07.2011

Erläuterungen zur Planung

Das Plangebiet liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 791 - Gewerbegebiet Krefelder Straße / Grüner Weg -der das Ziel hat, den Einzelhandel zu steuern und den Gewerbestandort zu sichern. Da der Bebauungsplan Nr. 791 nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht, soll ein neuer Bebauungsplan Nr. 931 - Grüner Weg/Krefelder Straße - aufgestellt werden, der die Ziele des Einzelhandels- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen umsetzt und den Gewerbestandort planungsrechtlich sichert. Es ist beabsichtigt, zwischen der Krefelder Straße und der Gut-Dämme-Straße Planungsrecht für die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht-zentrenrelevanten und nicht-nahversorgungsrelevanten Sortimenten gemäß der vom Rat der Stadt Aachen beschlossenen Sortimentsliste zu schaffen. Zwischen der Gut-Dämme-Straße und dem Grünen Weg soll Planungsrecht für die gewerbliche Entwicklung und Sicherung geschaffen werden. Einzelhandelsnutzung soll zum Schutz des Gewerbestandortes generell ausgeschlossen werden. Ausnahmsweise soll der Verkauf an letzte Verbraucher zulässig sein, wenn die angebotenen Sortimente im Zusammenhang mit der eigenen Produktion stehen.

Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet

Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB werden hiermit die Möglichkeiten der elektronischen Informationstechnologie durch die Veröffentlichung im Internet ergänzend genutzt.