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Einzelhandelskonzept

Zentren- und Nahversorgungskonzept

Innenstädte und Stadtteilzentren sollen als lebendige Mittelpunkte des geschäftlichen Lebens erhalten bleiben. Daher sollen großflächige Supermärkte nicht außerhalb dieser Zentren zum Beispiel in Gewerbegebieten - entstehen, sondern innerhalb. Um diese Entwicklung zu steuern, hat die Stadt Aachen ein Zentren- und Nahversorgungskonzept aufgestellt, das mit Ratsbeschluss am 29. Juni 2016 aktualisiert wurde.

Aachen folgt deutschlandweitem Trend

Das Zentren- und Nahversorgungskonzept beinhaltet auch eine Bestandsaufnahme der jeweiligen Einzelhandelssituation. Im Vergleich zum letzten, im Jahr 2011 vom Rat verabschiedeten Konzept ist sowohl die Verkaufsfläche als auch die Zahl der Einzelhandelsbetriebe zurückgegangen. Die Erhebung erfolgte – ganz bewusst - vor Fertigstellung des Einkaufszentrum Aquis Plaza. Auch in Aachen folgt der Einzelhandel damit dem deutschlandweit zu beobachtenden Trend, dass insbesondere Lebensmittelhändler ihre Verkaufsfläche zwar vergrößern, jedoch der kleinteilige Einzelhandel vor allem in Randlagen zurückgeht. Leerstand wird zunehmend umgewandelt in Dienstleistungen oder in Wohnraum.

Nur für Betriebe mit mehr als 800 Quadratmetern gültig

Das Zentren- und Nahversorgungskonzept ist Vorgabe für die Verwaltung bei der Prüfung von Neuansiedlungen. Es dient auch als Grundlage bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Für den Einzelhandel, insbesondere für Investor*innen, bietet es eine Orientierungshilfe, versteht sich jedoch nicht als Mittel zum Schutz vor weiteren Wettbewerbern. Betriebe mit Verkaufsflächen von weniger als 800 Quadratmetern werden durch das Konzept nicht erfasst, sie können überall errichtet werden. Entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplänen sind natürlich zu beachten. 

Ziel des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist es, großflächige Supermärkte in den Gewerbegebieten zu verhindern und die Attraktivität der historischen Kernzentren zu erhalten. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels: Ältere Menschen sollen in den Stadtzentren auch weiterhin die Möglichkeit haben, fußläufig die Waren des täglichen Bedarfs zu kaufen.

Das Zentren- und Nahversorgungskonzept legt für die Stadt Aachen grundstücksgenau verschiedene Versorgungsbereiche fest. Unterschieden wird zwischen Hauptzentrum (City Aachen), Stadtteilzentren und Nahversorgungszentren. Während einem Hauptzentrum durch das Konzept selbst keine Beschränkungen hinsichtlich Neuansiedlungen für den Einzelhandel auferlegt werden, sind die Stadt- und Nahversorgungszentren verschiedenen Bedingungen unterworfen. Große Einzelhandelsbetriebe mit Verkaufsflächen von mehr als 800 Quadratmetern können  außerhalb von Zentren nicht zugelassen werden, insbesondere dann, wenn sie ein sogenanntes zentrenrelevantes Sortiment führen. Dazu gehören zum Beispiel Unterhaltungselektronik, Spielwaren, Musikalien, Sportartikel, Bücher, Uhren, Schmuck, Schuhe und Bekleidung.

Diese nahversorgungs-/zentren- bzw. nicht zentrenrelevant geltende Sortimente sind in einer "Aachener Sortimentsliste" aufgeführt, die Bestandteil des Zentrenkonzeptes ist. Sie dient als Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsvorhaben bzw. für Einzelhandelsfestsetzungen in Bebauungsplänen. Die Zulassung von Neuansiedlungen ist von der Größe der geplanten Verkaufsfläche, vom Sortiment und der Kaufkraft der Bewohner*innen im Einzugsbereich abhängig. Jeder Quadratmeter bindet – je nach Art des Einzelhandels - eine bestimmte Summe an Kaufkraft, die statistisch ermittelt wird.

Aachen ist Oberzentrum für die Region

Die Aachener City gilt als Oberzentrum für die gesamte StädteRegion Aachen, hier ist der tatsächlich erwirtschaftete Einzelhandelsumsatz höher als jener, der durch die zur Verfügung stehende Kaufkraft der Einwohner*innen zu erwarten wäre. Denn auch das Umland kauft in Aachen ein. Dieser sogenannte Zentralitätsindex beträgt für die gesamte Stadt Aachen 128 Prozent, rund 333 Millionen Euro innerhalb des Gesamtumsatzes von 1.503 Millionen Euro fließen unter anderem aus dem ehemaligen Kreisgebiet in die Kaiserstadt.

Ein erheblicher Anteil des Einzelhandels konzentriert sich in der Aachener Innenstadt. Hier befinden sich 356.000 Quadratmeter Verkaufsflächen, 87 Prozent der Gesamtflächen, auf denen ein Umsatz von ca. 1.270 Millionen Euro erwirtschaftet wird.

Neben der Aachener City als Hauptzentrum werden folgende Bereiche als Stadtteilzentren festgelegt: Burtscheid, Brand und der Bereich um die Elsassstraße. Nahversorgungszentren sind Frankenberger Viertel,  Trierer Platz, Soers, Eilendorf/Severinstraße, Eilendorf/Markt, Haaren, Walheim, Laurensberg, Steppenberg/Kullen und Richterich. Genaue Karten der Gebiete mit grundstücksgenauer Festlegung finden sich im Anhang zum Zentren- und Nahversorgungskonzept, das hier (neues Konzept) eingesehen werden kann.