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Weitere Ansprechpersonen

Betrieblicher und gewerblicher Lärmschutz im Fachbereich Umwelt

Für Fragen zu Lärm aus Industrie und Gewerbe ist die Untere Immissionsschutzbehörde im Fachbereich Umwelt zuständig.

 

Lärm in der Nachbarschaft, Gastronomie etc. – Fachbereich Sicherheit- und Ordnung (FB 36) bzw. die Bezirksämter

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung sowie die Bezirksämter sind Ansprechpartner für Lärmbelästigungen und Lärmbelastungen, die aus dem alltäglichen Leben entstehen, z.B. Lärm aus der Nachbarschaft (z.B. Rasenmäher etc.), Lärm aus Gastronomie und nächtliche Ruhestörungen.

Gaststätten

Zuständig sind die Ordnungsämter (Aachen-Mitte, Bezirksämter, siehe unten). Im Einzelfall ist die Beschwerde schriftlich an das Ordnungsamt zu richten. Geben Sie bitte Art und Zeitpunkt der Belästigung möglichst genau an. Erwähnen Sie bitte auch eventuelle Polizeieinsätze im Zusammenhang mit dieser Lärmbelästigung.