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Inhalt



Masterplan

Im Februar 2023 hat die Stadt Aachen das niederländische Büro Karres en Brands (Hilversum) in Arbeitsgemeinschaft mit dem Büro für Verkehrs-, Stadt- und Umweltplanung PGT (Hannover) mit der Erarbeitung des Masterplans beauftragt. Der Masterplan soll in einem integrierten Ansatz für das Nutzungskonzept "Sport" und die ergänzenden Nutzungen alle städtebaulichen, mobilitäts- und verkehrsfachlichen, sowie freiraumplanerischen Grundlagen zusammenführen und eine räumliche Antwort auf die inhaltliche Vision geben.

Auch bereits vorliegende Vorplanungen und Teilprojekte werden in diesen Prozess integriert. Hierbei wird der aktiven Mitwirkung der Akteure des Sports eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Dazu gehören die aktuell im Sportpark Soers ansässigen Vereine ebenso wie die gesamtstädtische Sportperspektive.
Unter dem priorisierten Ziel der Entwicklung eines „Sportparks für Alle“ eröffnet der Masterplanprozess darüber hinaus im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Mitwirkungsmöglichkeiten für alle Bürger*innen.

Der Masterplan wird in zwei Stufen erarbeitet. Im Zentrum des Planungsprozesses stehen themenbezogene Fachworkshops mit Beteiligungen verschiedener, relevanter Akteure. Eine erste breit angelegte Veranstaltung zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Juni 2023 statt, eine zwweite ist für das vierte Quartal 2023 in Planung. Das städtebauliche Grobkonzept (Stufe 1) soll bis Sommer 2023 entwickelt werden und in die politische Beratung eingehen. Darauf aufbauend wird die detaillierte Ausarbeitung des Masterplans (Stufe 2) dann voraussichtlich bis zum ersten Quartal 2024 erfolgen. Für die Entwicklung des Sportpark Soers erforderliche Bauleitplanverfahren könnten ggf. bereits nach Beschlussfassung des Grobkonzepts starten.


Der Masterplanprozess umfasst in Stufe 1 (Städtebauliches Grobkonzept) insbesondere folgende Punkte:

  • Räumlich-bauliches Grobkonzept, bestehend aus zwei Alternativen (Varianten) für die Teilräume bzw. Standortentwicklungen "Polizeipräsidium | Albert-Vahle-Halle | Eissporthalle" – dies insbesondere im Hinblick auf die mögliche Realisierung der neuen Multifunktionssporthalle und der neuen Reithalle
  • Aussagen zum Freiraumkonzept mit Darstellung der Freiflächen | Grünflächen und Raumfolgen im Plangebiet sowie der übergeordneten Grünbezüge | Vorschläge für eine Durchwegung inklusive Rundlaufstrecke | Vorschläge für Sport- und Freizeitangebote im öffentlichen Raum
  • Aussagen zum Nutzungskonzept aufbauend auf den Ergebnissen der Bedarfsanalyse | Vorschläge für ergänzende, öffentlich zugängliche Freizeitangebote | Prüfung von Ansiedlungsmöglichkeiten für sportnahe Gewerbe bzw. sportaffine Unternehmen aus Wissenschaft und Forschung
  • Aussagen zum Erschließungskonzept und zur Verkehrsentwicklung (grundsätzliche Machbarkeit)
  • Aussagen zur Lärmentwicklung
  • Analyse der Rahmenbedingungen für Großveranstaltungen

Die erarbeiteten Ergebnisse aus Stufe 1 wurden in einem Zwischenbericht (PDF) anschaulich zusammengefasst. Dieser bildet die Inhaltliche Basis für Stufe 2.


Der Masterplanprozess umfasst in Stufe 2 (Detailausarbeitung des Masterplans) insbesondere folgende Punkte:

  • Städtebauliches Gesamtkonzept mit folgenden Inhalten:
    > Räumlich-bauliches Konzept
    > Freiraumkonzept
    > Umwelt- und Energiekonzept
    > Nutzungskonzept
  • Konkretisierung der Teilräume bzw. Standortentwicklungen "Polizeipräsidium | Albert-Vahle-Halle | Eissporthalle" – Definition der Standorte der neuen Multifunktionssporthalle und der neuen Reithalle
  • Fortschreibung des Verkehrskonzepts: Erschließungs-, Mobilitäts- und Stellplatzkonzept
  • Masterplan im Maßstab 1:1000 mit Abschlussbericht und Visualisierung
  • Maßnahmenkonzept inklsuive eines Zeit- und Prozessplans


Standortentwicklungen und Teilräume
Schon heute lassen sich Teilräume identifizieren, die einer detaillierten Betrachtung bedürfen. Diese unterscheiden sich nach der jeweiligen planerisch-baulichen Aufgabenstellung (Abbruch, Neuordnung, Revitalisierung, Zwischennutzung und Nachnutzung; Sanierung und Aufwertung etc.), ihrer Lage und ihren Eigentumsverhältnissen. Aus diesem komplexen Zusammenhang und den unterschiedlichen Funktionen ergeben sich unterschiedliche zeitliche Taktungen bei der Umsetzung der Teilprozesse der Masterplanung.

Bislang können drei Teilräume identifiziert werden: die Standortentwicklung Polizeipräsidium, die Standortentwicklung Albert-Vahle-Halle und die Standortentwicklung Eissporthalle. Die Liste der Teilräume wird im Zuge der Erarbeitung des städtebaulichen Grobkonzepts ergänzt und weiter konkretisiert.


Freiraum
Ein Ziel des Masterplans ist das Aufstellen eines Freiraumkonzepts als Grundlage für die weitere Freianlagenplanung auf dem gesamten Areal des Sportpark Soers. Gemeinsam mit den Aspekten der Schwammstadt und Klimaanpassung erhält in den konzeptionellen Überlegungen zum Frei- und Grünraum die Förderung der Biodiversität ein besonderes Augenmerk. Neben öffentlichen Freizeitsportangeboten (Urban Sports, Streetball, Bolzplatz, etc.) sollen Freiflächen mit Aufenthaltsqualität (Sitzmöglichkeiten, Verschattung) und ggf. offene Wasserflächen entstehen.

Die Stärkung der Durchwegung und Anbindung des Sportpark Soers für den Fuß- und Radverkehr ist dabei essenziell für die Freiraumnutzung und Attraktivität des öffentlichen Raums. Das lokale Fuß- und Radwegenetz (Anbindung an den Landschaftsraum Soers, an den Weißen Weg, Durchlässigkeit des Sportparks in Ost-West-Richtung, Anbindung an das südlich gelegene Quartier am Würselener Wall) wird im Kontext der Freianlagenplanung beleuchtet. Der Bereich am Soerser Weg im Übergang zum Landschaftsraum Soers (Landschaftsschutzgebiet) erfordert darüber hinaus einen besonders sensiblen Umgang mit diesem Naherholungs- und Naturraum.


Teilprojekte
Zu den gesetzten Teilprojekten zählen der Abbruch des Polizeipräsidiums, der Neubau einer Multifunktionssporthalle und der Neubau einer Reithalle, ebenso wie die Neuanlage einer öffentlichen Rundlaufstrecke. Bereits laufende Sportvorhaben ergänzen die Masterplanung und werden in diese nahtlos integriert. Hierzu zählen etwa die Neuerrichtung einer kleinen Trainingshalle auf dem Areal des PTSV Aachen oder die Neuanlage eines Trainingsplatzes der Alemannia Aachen im Bereich des nicht mehr leistungsfähigen Ascheplatzes am Soerser Weg.


Abbruch des Polizeipräsidiums
Das Areal des Polizeipräsidiums umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 33.500 Quadratmeter, wovon ca. 7.600 Quadratmeter überbaut sind. Das Gelände ist insgesamt zu 75 Prozent versiegelt. Wesentlich für die bevorstehende Abbruchplanung sind die örtlichen Rahmenbedingungen einerseits und die gesetzlichen Grundlagen zu Vergabe, Arbeitsschutz und Immissionsschutz, zum Abfall- und Chemikalienrecht, Bau- und Ordnungsrecht andererseits. Entsprechend der vorliegenden Untersuchung sind zahlreiche Baumaterialien mit Asbest belastet. Weitere Schadstoffbelastungen können nicht ausgeschlossen werden.

Die Stadt Aachen geht derzeit davon aus, dass mit den Abbrucharbeiten nach Abschluss der Genehmigungs- und Ausführungsplanung frühestens im Sommer 2024 begonnen werden kann. Bei optimalem Verlauf könnten die Abbrucharbeiten dann im Winter 2025 abgeschlossen werden. Die Gebäude des ehemaligen Polizeipräsidiums werden aktuell zu verschiedenen Zwecken (hauptsächlich als Lagerflächen) zwischengenutzt. Das städtische Gebäudemanagement hat darüber hinaus das nicht schadstoffbelastete Gebäude der früheren technischen Dienste zu einer Wohnunterkunft umgebaut. Unter Federführung des Fachbereichs Wohnen, Soziales und Integration der Stadt Aachen kann dort seit dem ersten Quartal 2023 für den Zeitraum von maximal 18 Monaten Wohnraum für Geflüchtete angeboten werden. Diese Zwischennutzung steht nicht in zeitlicher Konkurrenz zu den geplanten Abbrucharbeiten und wird rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen wieder zurückgeführt.

Dokumente

Politische Vorlagen:


Unterlagen Masterplanung:

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