Stichwahl am 28. September 2025
Für die Stichwahl zum/zur Oberbürgermeister*in und zur Städteregionsrätin bzw. zum Städteregionsrat öffnen am 28. September die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr. Eine neue Wahlbenachrichtigung wird für die Stichwahl im Wahllokal nicht benötigt. Abstimmen kann man in seinem Wahllokal mit der vorhandenen Wahlbenachrichtigung oder unter Vorlage eines Personal- oder Identitätsausweises.
Wer zur Kommunalwahl gleich für beide (!) Wahlen Briefwahl beantragt hatte, bekommt die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt, braucht also keine neuen zu beantragen.
Ab 22. September Wahl vor Ort
Bürger*innen, die am Wahltag nicht in Aachen sind, können vom 22. bis zum 26. September direkt vor Ort im Wahlamt am Blücherplatz 43 oder in ihren jeweiligen Bezirksämtern wählen. Das Wahlamt ist dann mit erweiterten Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, am Mittwoch 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Bezirksämter sind zu ihren regulären Öffnungszeiten erreichbar.
Online-Briefwahlantrag bis 24. September
Wahlberechtigte Aachener*innen, die Briefwahlunterlagen nicht für beide Wahlen beantragt haben und bei der Stichwahl per Brief abstimmen möchten, können diese online beantragen. Unter aachen.de/briefwahlantrag findet man das Online-Briefwahlportal. Dort ist ein Antrag bis zum 24. September, 23.59 Uhr, möglich.
Anträge können außerdem noch bis zum 26. September, 15 Uhr, formlos unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Adresse, des Geburtsdatums und der gegebenenfalls abweichenden Versandadresse per Brief oder Mail an wahlen@mail.aachen.de gestellt werden. Allerdings kann die rechtzeitige Zustellung per Post auf diesem Weg der Antragstellung nicht garantiert werden. Sicherer ist in dem Fall die Wahl vor Ort.
Eingang der Briefwahl bis spätestens 28. September, 16 Uhr
Die Briefwahlunterlagen werden Ende der Woche versandt, nachdem der Wahlausschuss der StädteRegion getagt hat.
Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgeschickt werden, dass sie am Wahlsonntag spätestens um 16 Uhr im Wahlamt eingehen. Wer sichergehen will und die Möglichkeit hat, kann die Unterlagen direkt im Wahlamt am Blücherplatz 43 einwerfen.
Termine bei Verlust oder Krankheit
Wer glaubhaft versichern kann, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann bis Samstag, 27. September, spätestens 12 Uhr, Briefwahlunterlagen im Wahlamt abholen. Danach ist eine erneute Erteilung eines Wahlscheins nicht mehr möglich. Im Wählerverzeichnis ist ein Sperrvermerk eingetragen, so dass ein Wahlvorgang im Wahllokal am Wahlsonntag nicht möglich ist.
Nur in Ausnahmefällen, wenn jemand zum Beispiel plötzlich erkrankt ist, kann der Antrag auf Briefwahl auch noch bis zum Wahlsonntag, 28. September, spätestens 15 Uhr, gestellt werden. Der Wahlbrief mit den entsprechenden Stimmzetteln für die Stichwahl muss am Sonntag bis spätesten 16 Uhr beim Wahlamt oder beim Bezirksamt eingegangen sein.
Bislang liegen bereits mehr als 49.000 Anträge vor.
Bewerbungen zur Wahlhilfe sind nach wie vor willkommen
Wer die Stichwahl unterstützen möchte, kann sich als Wahlhelfer*in bewerben per Mail an wahlhilfe@mail.aachen.de oder über ein Formular, das unter aachen.de/wahlhilfe zu finden ist. Der Dienst steht allen Personen ab 16 Jahren mit deutschem Personalausweis oder europäischer eID-Karte im Serviceportal der Stadt Aachen zur Verfügung. Voraussetzung für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Authentifizierung durch die bundID mit Namen und Passwort. Für die Stichwahl kann jede*r, der die Voraussetzungen erfüllt, Wahlhelfer*in werden. Man kann angeben, ob man lieber im Brief- oder Urnenwahllokal eingesetzt werden möchte und welche Rolle man sich im Wahlvorstand vorstellen kann.
Weitere Infos: www.aachen.de/wahlen
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