Das Rathaus der Stadt Aachen in der Dämmerung. Ansicht vom Katschhof. 

Wahlen

Nach den Kommunalwahlen am 14. September 2025 folgte die Stichwahl am 28. September

Infoblatt zur Stichwahl (PDF)

Bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen 2025 sind am 14. September die Volksvertretungen auf Ebene der Gemeinden, Städte und Kreise neu gewählt worden.

In der Stadt Aachen ging es um die Position des bzw. der Oberbürgermeister*in, den Stadtrat, der wie seine Vorgänger über alle bedeutsamen Themen entscheiden wird, um die sieben Bezirksvertretungen der Stadt und den Integrationsrat. In der StädteRegion, zu der die Stadt Aachen mit neun weiteren Kommunen gehört, wurden der Städteregionstag und der/die Städteregionsrat/-rätin gewählt. Die Wahlperiode aller im September 2025 neu gewählten Gremien oder Personen beträgt fünf Jahre und endet am 31. Oktober 2030.

Da bei der Wahl für das Amt des/der Oberbürgermeister*in und des/der Städteregionsrats/-rätin keiner der zu Wählenden mehr als die Hälfte der Stimmen bekommen hat, fand am Sonntag, 28. September, eine weitere Wahl statt, die Stichwahl. 

Zu den Wahlergebnissen vom 14. und 28. September

Allgemeines zur Kommunalwahl

Infoveranstaltung im Krönungssaal

Nach Schließung der Wahllokale um 18 Uhr zählten die Wahlhelfer*innen die abgegebenen Stimmen aus – Wahl für Wahl in einer offiziell festgelegten Reihenfolge. Alle Zählergebnisse wurden an die Wahlzentrale der Stadt Aachen im Krönungssaal weitergeleitet.

Der Krönungssaal im Aachener Rathaus war an beiden Wahltagen ab 18 Uhr geöffnet. Alle Interessierten waren eingeladen, gleich vor Ort über große Monitore mitzuerleben, wie sich aus vielen Einzelergebnissen über Stunden hinweg die vorläufigen Endergebnisse entwickeln.

Wer stand zur Wahl?

  • Wahl des bzw. der Oberbürgermeister*in

    Der bzw. die Oberbürgermeister*in repräsentiert die Stadt, leitet die Verwaltung, hat Vorgesetztenfunktion für rund 6.600 Mitarbeitende, ist Vorsitzende*r und Mitglied des Rates laut Gesetz und stimmberechtigt.

    Zur Wahl stehen:
    Sibylle Keupen (Grüne), Dr. Michael Ziemons (CDU), Michael Servos (SPD), Wulf Pabst (FDP), Ellen Begolli (Die Linke), Alexandra Radermacher (Volt), Xenia Lehmann (Die PARTEI), Margarete Ute Haupts (UWG), Kirill Karasev (BSW) sowie Jörg Polzin als Einzelbewerber. (Reihenfolge laut Stimmzettel)

    Es gibt etwa 186.000 Wahlberechtige in insgesamt 33 Wahlbezirken und 224 Stimmbezirken. Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger*innen ab 16 Jahren, die mindestens 16 Tage vor dem 14. September einen Hauptwohnsitz in Aachen haben.

    Eine Stichwahl für das Amt des/der Oberbürgermeister*in am Sonntag, 28. September, wird nötig, wenn am 14. September kein/e Bewerber*in mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Die beiden Kandidat*innen, die am 14. September die besten Ergebnisse erzielen, treffen bei der Stichwahl nochmals aufeinander.

    Liste der zugelassenen Wahlvorschläge

  • Wahl zum Rat der Stadt Aachen

    Der Rat ist die zentrale Vertretung aller Bürger*innen, trifft die wesentlichen Entscheidungen über alle wichtigen Belange der Stadt und kann Satzungen – also Stadtrecht – erlassen.

    Zur Wahl stehen Direktkandidat*innen und Reservelisten von bis zu zehn Parteien (in dieser Reihenfolge):
    Grüne, CDU, SPD, FDP, Die Linke, AfD, Volt, Die PARTEI, UWG Aachen, BSW.

    Die Wähler*innen haben eine Stimme, mit der sie ihre Direktkandidat*innen in den jeweiligen Wahlbezirken und gleichzeitig die Reservelisten der Parteien wählen können.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger*innen ab 16 Jahren, die mindestens 16 Tage vor dem 14. September einen Hauptwohnsitz in Aachen haben.

    Rund 186.000 Personen in insgesamt 33 Wahlbezirken in Aachen sind wahlberechtigt.

    Liste der zugelassenen Wahlvorschläge

  • Wahl der Bezirksvertretungen

    Die Bezirksvertretungen entscheiden in allen Angelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den jeweiligen Stadtbezirk hinausgeht. Sie müssen dabei die Belange der gesamten Stadt berücksichtigen und im Rahmen der vom Rat erlassenen allgemeinen Richtlinien entscheiden.

    Gewählt werden sie in folgenden Stadtbezirken:
    Aachen-Mitte, -Brand, -Eilendorf, -Haaren, -Kornelimünster/Walheim, -Laurensberg und -Richterich.

    Die gewählten Bezirksvertretungen wählen aus ihrer Mitte die Bezirksbürgermeister*innen.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger*innen ab 16 Jahren, die mindestens 16 Tage vor dem 14. September einen Hauptwohnsitz in einem der Stadtbezirke haben. Die Wähler*innen müssen also im jeweiligen Stadtbezirk wohnen und haben eine Stimme, mit der sie die Liste einer Partei wählen können. In den sieben Bezirken in Aachen sind rund 186.000 Personen wahlberechtigt.

    Liste der zugelassenen Wahlvorschläge

  • Wahl zum Städteregionstag und zum Städteregionsrat

    Die StädteRegion Aachen ist ein Gemeindeverband und besteht aus den Städten Aachen, Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Monschau, Stolberg und Würselen sowie den Gemeinden Simmerath und Roetgen. Die StädteRegion ist Rechtsnachfolgerin des Kreises Aachen.

    Die Stadt Aachen nimmt eine rechtliche Sonderstellung ein und behält ihren Status als kreisfreie Stadt. Einige Aufgaben zum Beispiel aus den Bereichen Jugend, Schule und das Gesundheitswesen hat sie auf die StädteRegion übertragen.

    Städteregionstag:
    Die Wähler*innen haben eine Stimme, mit der sie die/den Direktkandidat*in in ihren Wahlbezirken sowie die Reservelisten der Parteien wählen.

    Städteregionsrat/Städteregionsrätin:
    Die Wähler*innen haben eine Stimme, mit der sie den/die Direktkandidat*in wählen. Zur Wahl stehen: Dr. Tim Grüttemeier (CDU), Janine Köster (SPD), Anna Karin Schmitt-Promny (Grüne), Christoph Pontzen (FDP), Andreas Klöcker (AfD), Darius Karl Dunker (Die Linke), Johannes Hubertus Franke („Hubert vom Venn“) (Die PARTEI)

    Wählen können ca. 186.000 Personen in 16 Wahlbezirken innerhalb der Stadt Aachen. In der StädteRegion gibt es insgesamt 36 Wahlbezirke.

    Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger*innen ab 16 Jahren, die mindestens 16 Tage vor dem 14. September einen Hauptwohnsitz in Aachen haben.

    Liste der zugelassenen Wahlvorschläge

  • Wahl des Integrationsrats

    Der Integrationsrat vertritt die Migrant*innen in Aachen. Er kann sich mit allen Angelegenheiten der Kommune befassen, Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat, einer Bezirksvertretung oder einem Ausschuss vorlegen und ist beratendes Organ für den Rat der Stadt und seine Ausschüsse.

    Fünf Listenverbindungen und ein Einzelkandidat stehen zur Wahl:
    MIT-Aachen – Migranten für Integration und Teilnahme; ADZ – Aachener Demokratische Zusammenarbeit; Barrierefrei, Brückenbauen, Inklusion und Vielfalt; Hevî – Hoffnung für Alle; Einzelbewerber Ahmet Tarak; WIR für Chancengerechtigkeit und Integration.

    Es gibt in Aachen etwa 65.000 Wahlberechtigte: Wahlberechtigt sind alle, die mindestens 16 Jahre alt sind und die mindestens 16 Tage vor dem 14. September einen Hauptwohnsitz in Aachen haben, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetz erhalten haben.

    Liste der zugelassenen Wahlvorschläge

Übersicht der Wahllokale

Am 14. und 28. September waren 162 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet, in denen die Wähler*innen ihre Stimmen persönlich abgeben konnten. Die Karte zeigt auch die barrierefreien Wahllokale. Grundsätzlich darf man nur Wahllokale in dem Bezirk aufsuchen, in dem man wohnt.

Sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte

Stimmzettel für blinde und sehbehinderte Menschen sind je nach Wahl mit einer Lochung gekennzeichnet. Beim Sehbehinderten- und Blindenverband können Schablonen bestellt werden. Der Stimmzettel wird in der Schablone fixiert und kann dann in Blindenschrift abgelesen werden:

  • Rat 0 Löcher
  • OB-Wahl 1 Loch
  • Bezirksvertretung 2 Löcher
  • StädteregionsTAG 3 Löcher
  • StädteregionsRAT 4 Löcher

Für die Wahl des Integrationsrats gibt es keine Schablone. Eine Hilfsperson darf in dem Fall bei der Wahl helfen.

Grundsätzlich dürfen Hilfspersonen bei der Stimmabgabe im Urnenwahllokal unterstützen, solange der/die Wahlberechtigte in der Lage ist, den Willen klar zu äußern.

Aktuelles

Layout 1

Briefwahlantrag 

Wer zur Kommunalwahl gleich für beide (!) Wahlen Briefwahl beantragt hatte, bekommt die Briefwahlunterlagen automatisch zugesandt, braucht also keine neuen zu beantragen.

Ab 19. September Wahl vor Ort möglich

Bürger*innen, die am Wahltag nicht in Aachen waren, konnten direkt vor Ort im Wahlamt am Blücherplatz 43 oder in jedem Bezirksamt wählen. Das Wahlamt war bereits am Freitag, 19. September, von 8 bis 13 Uhr und dann mit erweiterten Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr, am Mittwoch 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Bezirksämter waren ebenfalls ab dem 19. September zu ihren regulären Öffnungszeiten für Wählende erreichbar.

Online-Briefwahlantrag bis 24. September

Wahlberechtigte Aachener*innen, die Briefwahlunterlagen nicht für beide Wahlen beantragt hatten und bei der Stichwahl per Brief abstimmen wollten, konnten diese online beantragen unter aachen.de/briefwahlantrag. Dort war ein Antrag bis zum 24. September, 23.59 Uhr, möglich.

Anträge konnten außerdem noch bis zum 26. September, 15 Uhr, formlos unter Angabe des Vor- und Nachnamens, der Adresse, des Geburtsdatums und der gegebenenfalls abweichenden Versandadresse per Brief oder Mail an wahlen@mail.aachen.de gestellt werden. 

Eingang der Briefwahl bis spätestens 28. September, 16 Uhr

Die Briefwahlunterlagen wurden Ende der Woche versandt, nachdem der Wahlausschuss der StädteRegion getagt hat.

Die Briefwahlunterlagen musste am Wahlsonntag spätestens um 16 Uhr im Wahlamt eingehen. Die Unterlagen konnten bis zu diesem Zeitpunkt auch direkt im Wahlamt am Blücherplatz 43, in den Bezirksämtern oder in die städtischen Briefkästen am Rathaus, Verwaltungsgebäude Katschhof oder Verwaltungsgebäude Bahnhof eingeworfen werden. Alle anderen städtischen Briefkästen wurden schon am 27. September um 12 Uhr letztmalig geleert!

Termine bei Verlust oder Krankheit

Wer glaubhaft versichern konnte, dass die Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, konnte bis Samstag, 27. September, spätestens 12 Uhr, Briefwahlunterlagen im Wahlamt abholen. Danach war eine erneute Erteilung eines Wahlscheins nicht mehr möglich. Im Wählerverzeichnis ist ein Sperrvermerk eingetragen, so dass ein Wahlvorgang im Wahllokal am Wahlsonntag nicht möglich war.

Nur in Ausnahmefällen, wenn jemand zum Beispiel plötzlich erkrankt ist, konnte der Antrag auf Briefwahl auch noch bis zum Wahlsonntag, 28. September, spätestens 15 Uhr, gestellt werden. Der Wahlbrief mit den entsprechenden Stimmzetteln für die Stichwahl musste am Sonntag bis spätesten 16 Uhr beim Wahlamt oder beim Bezirksamt eingegangen sein.

Wahlhelfer*in werden!


Grafischer Aufruf mit gelbem Hintergrund Wahlhelfer*in zu werden

Als Wahlhelfer*in sind Sie Teil eines sechs- bis neunköpfigen Wahlvorstandes. In unterschiedlichen Funktionen sorgen Sie gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Wahlhelfer*innen können in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.

Mehr

Bürgerbegehren

Mit einem Bürgerbegehren stellen Bürger*innen einer Kommune den Antrag, in Form eines Bürgerentscheids anstelle des Rates über eine Angelegenheit zu entscheiden.  Alle Personen, die für die Kommunalwahlen in Aachen wahlberechtigt sind, können in Aachen ein Bürgerbegehren durchführen. Kommt es zu einem Bürgerentscheid, hat die Stadt grundsätzlich alle Abstimmungsberechtigten umfassend zu informieren. Die Stadt Aachen hat hierzu die Regelung getroffen, dass alle Abstimmungsberechtigten mit der Benachrichtigung über den Tag der Abstimmung ein sogenanntes "Abstimmungsheft" erhalten.

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