Wahlhelfer*in gesucht!

Grafischer Aufruf mit gelbem Hintergrund Wahlhelfer*in zu werden
Für die Demokratie. Für Ihre Stadt.

Wollten Sie schon immer einmal wissen, welche spannenden Dinge geschehen, nachdem Sie bei einer Wahl das eine oder andere Kreuzchen auf dem Stimmzettel gemacht haben?

Für jede Wahl sucht die Stadt Aachen etwa 2.300 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Unterstützen Sie Ihre Stadt und zählen Sie in einem der Wahllokale Stimmen aus. 

Sie haben die Wahl: Entweder Sie gehören zu einem der Teams im Wahllokal um die Ecke oder Sie engagieren sich bei der Auszählung der Briefwahlstimmen.

Für Ihr Engagement erhalten Sie, je nach Funktion im Wahlvorstand (Wahlvorsteher*in, Stellvertreter*in oder Beisitzer*in), ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 € bis 60 €.

Informationen zu den einzelnen Wahlen finden Sie hier

  • Voraussetzungen, um Wahlhelfer*in zu werden

    Ob Sie als Wahlhelfer*in eingesetzt werden können, hängt im Wesentlichen von der Wahl ab, die es zu begleiten gilt. Wichtig ist, dass Sie grundsätzlich wahlberechtigt sind. Sehen Sie hier die wichtigsten Voraussetzungen für Wahlhelfer*innen:

    Wahl

    Mindestalter

    Staatsangehörigkeit

    Kommunalwahl

    16 Jahre

    D + EU

    Integrationsratswahl

    Alle

    Landtagswahl

    D

    Europawahl

    D + EU

    Bundestagswahl

    18 Jahre

    D

    Seniorenratswahl*

    16 Jahre

    Alle

    * bei der Seniorenratswahl sind Sie zwar erst ab 60 Jahren wahlberechtigt, jedoch beträgt das Mindestalter für Wahlhelfer*innen 16 Jahre, da diese auf Basis des Kommunalwahlrechts stattfindet.

  • Einsatzort und -zeiten am Wahltag

    Als Wahlhelfer*in können Sie in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.

    Dem Wunsch, in einem bestimmten Wahllokal oder mit dem Lieblingsteam eingesetzt zu werden, können wir fast immer nachkommen. Gerne können Sie sich als komplettes Team (max. 9 Personen) anmelden.

    Wahlzeit ist von 8.00 – 18.00 Uhr. 

    Ab 18.00 Uhr zählen Sie die Stimmzettel aus und ermitteln im Team das Wahlergebnis. 

    Bei einer Mithilfe im Urnenwahllokal treffen Sie sich am Wahltag als Team zunächst um 7:30 Uhr und sprechen sich ab, ob und wie eine Einteilung in Schichten erfolgen kann. In der Regel gibt es eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Für alle Wahlhelfer*innen gilt dann noch: Ab 18:00 Uhr Einsatz bis nach Abschluss der Auszählung.

    Bei einer Mithilfe im Briefwahllokal sind Sie am Wahltag von 13 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung durchgängig im Einsatz. Pausen sind in jedem Fall möglich.

  • Aufgaben im Wahlvorstand – welche Funktion kann ich übernehmen?

    Als Wahlhelfer*in sind Sie Teil eines sechs- bis neunköpfigen Wahlvorstandes. In unterschiedlichen Funktionen sorgen Sie gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus: 

    • Dem/der Wahlvorsteher*in und deren/dessen Stellvertreter*in 
    • drei bis sieben Beisitzer*innen, von denen zwei den Posten des/der Schriftführer*in und deren/dessen Stellvertretung übernehmen
  • Wahlvorsteher*in

    • Sie richten mit den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes den Wahlraum ein. Dazu zählen z. B. das Aufstellen der Wahlurnen und Kabinen, das Anbringen der öffentlichen Bekanntmachung und Musterstimmzettel sowie die Beschilderung im Gebäude auf dem Weg zum Wahlraum.
    • Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.
    • Sie leiten den Wahlvorstand, eröffnen und beenden die Wahlhandlung sowie die Stimmzählung.
    • Sie schlichten Streitigkeiten im Wahlraum.
    • Sie sorgen für politische Neutralität im Wahlraum.
    • Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn bei Abstimmungen im Wahlvorstand Stimmengleichheit besteht.
    • Sie koordinieren die ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen.
    • Sie überprüfen zusammen mit der Schriftführung nach Abschluss der Ergebnisermittlung, ob alle Mitglieder des Wahlvorstands die Niederschrift unterzeichnet haben.
    • Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Wahlbezirks telefonisch an eine zentrale Sammelstelle weiter.
    • Sie geben die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen ab.
  • Schriftführer*in

    • Sie führen das Wählerverzeichnis und nehmen die Wahlscheine an (nur im Urnenwahllokal).
    • Sie rechnen nach 18 Uhr die Anzahl der Wähler*innen in Ihrem Wahllokal aus (Urnenwahllokal)
    • Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Niederschrift zuständig.
    • Nach Abschluss der Ergebnisermittlung unterschreiben Sie die Niederschrift.
    • Sie überprüfen zusammen mit dem/der Wahlvorsteher*in nach Abschluss der Ergebnisermittlung, dass alle Wahlvorstandsmitglieder die Niederschrift unterschrieben haben.
  • Beisitzer*in

    Allgemein:

    • Sie richten gemeinsam das Wahllokal ein und hängen Hinweisschilder und Wahlbekanntmachungen auf
    • Sie sorgen für einen geordneten Ablauf der Wahl
    • Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.
    • Sie versetzen das Wahllokal in den Zustand, wie Sie es vorgefunden haben

     

    Nur Urnenwahllokal

    Nur Briefwahllokal

    • Sie prüfen, ob die Wahlberechtigten sich im richtigen Wahlraum befinden und regeln den Zugang zum Wahlraum
    • Sie arbeiten dem/der Schriftführer*in zu und geben die Stimmzettel aus
    • Sie unterstützen hilfsbedürftige Wähler*innen als Hilfsperson unter Geheimhaltung bei der Stimmabgabe
    • Sie prüfen, ob die vorliegenden Wahlbriefe zu „Ihrem“ Briefwahlbezirk gehören
    • Sie zählen Wahlbriefe, Wahlscheine und Stimmzettel
    • Sie öffnen die Wahlbriefe und Stimmzettelumschläge
    • Sie vergleichen die Wahlscheinnummern mit der Liste der ungültigen Wahlscheine
  • Pflichten als Wahlhelfer*in

    • Wichtige Voraussetzung ist in jedem Fall sorgfältiges Arbeiten und gutes Verständnis der deutschen Sprache.
    • Absolute Neutralität:
      • Keinerlei politische Äußerungen
      • Keine Beeinflussung oder Beratung von Wähler*innen
      • Neutrale Kleidung – Sympathie für oder Mitgliedschaft in einer Partei dürfen nicht erkennbar sein
    • Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses
    • Keine Fotos, Videos oder Selfies!! – Presse muss sich vorher beim Wahlamt anmelden!
  • Schulung für Wahlhelfer*innen:

    Wir bieten regelmäßig vor den Wahlterminen Schulungen für Wahlhelfer*innen an, die sich an den spezifischen Anforderungen einer Urnenwahl bzw. Briefwahl orientieren. Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.

    Die Teilnahme an Schulungen wird v. a. empfohlen, wenn Sie als Wahlvorsteher*in oder Schriftführer*in eingesetzt werden möchten oder bei einem Wechsel zwischen Urnen- und Briefwahl.

    Zur Vorbereitung auf den Wahltag kann zusätzlich das bereitgestellte Material genutzt werden. Schulungsvideos als Link und Anleitungen zum Download stehen rechtzeitig zur Verfügung.

  • Registrierung als Wahlhelfer*in

    Füllen Sie das Formular aus und senden es an wahlhilfe@mail.aachen.de

    Sobald die Planungen für die entsprechende Wahl abgeschlossen sind, erhalten Sie ein Einberufungsschreiben mit genauen Angaben zu Ort und Zeit Ihres Einsatzes.

FAQ

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    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

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