
Für die Demokratie. Für Ihre Stadt.
Wollten Sie schon immer einmal wissen, welche spannenden Dinge geschehen, nachdem Sie bei einer Wahl das eine oder andere Kreuzchen auf dem Stimmzettel gemacht haben?
Für jede Wahl sucht die Stadt Aachen etwa 2.300 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen. Unterstützen Sie Ihre Stadt und zählen Sie in einem der Wahllokale Stimmen aus.
Sie haben die Wahl: Entweder Sie gehören zu einem der Teams im Wahllokal um die Ecke oder Sie engagieren sich bei der Auszählung der Briefwahlstimmen.
Für Ihr Engagement erhalten Sie, je nach Funktion im Wahlvorstand (Wahlvorsteher*in, Stellvertreter*in oder Beisitzer*in), ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 € bis 60 €.
Informationen zu den einzelnen Wahlen finden Sie hier
Voraussetzungen, um Wahlhelfer*in zu werden
Ob Sie als Wahlhelfer*in eingesetzt werden können, hängt im Wesentlichen von der Wahl ab, die es zu begleiten gilt. Wichtig ist, dass Sie grundsätzlich wahlberechtigt sind. Sehen Sie hier die wichtigsten Voraussetzungen für Wahlhelfer*innen:
Wahl
Mindestalter
Staatsangehörigkeit
Kommunalwahl
16 Jahre
D + EU
Integrationsratswahl
Alle
Landtagswahl
D
Europawahl
D + EU
Bundestagswahl
18 Jahre
D
Seniorenratswahl*
16 Jahre
Alle
* bei der Seniorenratswahl sind Sie zwar erst ab 60 Jahren wahlberechtigt, jedoch beträgt das Mindestalter für Wahlhelfer*innen 16 Jahre, da diese auf Basis des Kommunalwahlrechts stattfindet.
Einsatzort und -zeiten am Wahltag
Als Wahlhelfer*in können Sie in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.
Dem Wunsch, in einem bestimmten Wahllokal oder mit dem Lieblingsteam eingesetzt zu werden, können wir fast immer nachkommen. Gerne können Sie sich als komplettes Team (max. 9 Personen) anmelden.
Wahlzeit ist von 8.00 – 18.00 Uhr.
Ab 18.00 Uhr zählen Sie die Stimmzettel aus und ermitteln im Team das Wahlergebnis.
Bei einer Mithilfe im Urnenwahllokal treffen Sie sich am Wahltag als Team zunächst um 7:30 Uhr und sprechen sich ab, ob und wie eine Einteilung in Schichten erfolgen kann. In der Regel gibt es eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht. Für alle Wahlhelfer*innen gilt dann noch: Ab 18:00 Uhr Einsatz bis nach Abschluss der Auszählung.
Bei einer Mithilfe im Briefwahllokal sind Sie am Wahltag von 13 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung durchgängig im Einsatz. Pausen sind in jedem Fall möglich.
Aufgaben im Wahlvorstand – welche Funktion kann ich übernehmen?
Als Wahlhelfer*in sind Sie Teil eines sechs- bis neunköpfigen Wahlvorstandes. In unterschiedlichen Funktionen sorgen Sie gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus:
- Dem/der Wahlvorsteher*in und deren/dessen Stellvertreter*in
- drei bis sieben Beisitzer*innen, von denen zwei den Posten des/der Schriftführer*in und deren/dessen Stellvertretung übernehmen
Wahlvorsteher*in
- Sie richten mit den übrigen Mitgliedern des Wahlvorstandes den Wahlraum ein. Dazu zählen z. B. das Aufstellen der Wahlurnen und Kabinen, das Anbringen der öffentlichen Bekanntmachung und Musterstimmzettel sowie die Beschilderung im Gebäude auf dem Weg zum Wahlraum.
- Sie verpflichten die Mitglieder des Wahlvorstandes zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit im Sinne des Wahlgeheimnisses.
- Sie leiten den Wahlvorstand, eröffnen und beenden die Wahlhandlung sowie die Stimmzählung.
- Sie schlichten Streitigkeiten im Wahlraum.
- Sie sorgen für politische Neutralität im Wahlraum.
- Ihre Stimme gibt den Ausschlag, wenn bei Abstimmungen im Wahlvorstand Stimmengleichheit besteht.
- Sie koordinieren die ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen.
- Sie überprüfen zusammen mit der Schriftführung nach Abschluss der Ergebnisermittlung, ob alle Mitglieder des Wahlvorstands die Niederschrift unterzeichnet haben.
- Sie geben die Wahlergebnisse Ihres Wahlbezirks telefonisch an eine zentrale Sammelstelle weiter.
- Sie geben die Wahlniederschrift und die Wahlunterlagen ab.
Schriftführer*in
- Sie führen das Wählerverzeichnis und nehmen die Wahlscheine an (nur im Urnenwahllokal).
- Sie rechnen nach 18 Uhr die Anzahl der Wähler*innen in Ihrem Wahllokal aus (Urnenwahllokal)
- Sie sind für das ordnungsgemäße Ausfüllen der Niederschrift zuständig.
- Nach Abschluss der Ergebnisermittlung unterschreiben Sie die Niederschrift.
- Sie überprüfen zusammen mit dem/der Wahlvorsteher*in nach Abschluss der Ergebnisermittlung, dass alle Wahlvorstandsmitglieder die Niederschrift unterschrieben haben.
Beisitzer*in
Allgemein:
- Sie richten gemeinsam das Wahllokal ein und hängen Hinweisschilder und Wahlbekanntmachungen auf
- Sie sorgen für einen geordneten Ablauf der Wahl
- Sie helfen bei der Auszählung der Stimmen.
- Sie versetzen das Wahllokal in den Zustand, wie Sie es vorgefunden haben
Nur Urnenwahllokal
Nur Briefwahllokal
- Sie prüfen, ob die Wahlberechtigten sich im richtigen Wahlraum befinden und regeln den Zugang zum Wahlraum
- Sie arbeiten dem/der Schriftführer*in zu und geben die Stimmzettel aus
- Sie unterstützen hilfsbedürftige Wähler*innen als Hilfsperson unter Geheimhaltung bei der Stimmabgabe
- Sie prüfen, ob die vorliegenden Wahlbriefe zu „Ihrem“ Briefwahlbezirk gehören
- Sie zählen Wahlbriefe, Wahlscheine und Stimmzettel
- Sie öffnen die Wahlbriefe und Stimmzettelumschläge
- Sie vergleichen die Wahlscheinnummern mit der Liste der ungültigen Wahlscheine
Pflichten als Wahlhelfer*in
- Wichtige Voraussetzung ist in jedem Fall sorgfältiges Arbeiten und gutes Verständnis der deutschen Sprache.
- Absolute Neutralität:
- Keinerlei politische Äußerungen
- Keine Beeinflussung oder Beratung von Wähler*innen
- Neutrale Kleidung – Sympathie für oder Mitgliedschaft in einer Partei dürfen nicht erkennbar sein
- Überwachung der Wahrung des Wahlgeheimnisses
- Keine Fotos, Videos oder Selfies!! – Presse muss sich vorher beim Wahlamt anmelden!
Schulung für Wahlhelfer*innen:
Wir bieten regelmäßig vor den Wahlterminen Schulungen für Wahlhelfer*innen an, die sich an den spezifischen Anforderungen einer Urnenwahl bzw. Briefwahl orientieren. Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Die Teilnahme an Schulungen wird v. a. empfohlen, wenn Sie als Wahlvorsteher*in oder Schriftführer*in eingesetzt werden möchten oder bei einem Wechsel zwischen Urnen- und Briefwahl.
Zur Vorbereitung auf den Wahltag kann zusätzlich das bereitgestellte Material genutzt werden. Schulungsvideos als Link und Anleitungen zum Download stehen rechtzeitig zur Verfügung.
Registrierung als Wahlhelfer*in
Füllen Sie das Formular aus und senden es an wahlhilfe@mail.aachen.de
Sobald die Planungen für die entsprechende Wahl abgeschlossen sind, erhalten Sie ein Einberufungsschreiben mit genauen Angaben zu Ort und Zeit Ihres Einsatzes.
Links
FAQ
Ich habe keinen Drucker. Wie kann ich Ihnen die Registrierung als Wahlhelfer*in bzw. die Annahmeerklärung zukommen lassen?
Beide Formulare sind online ausfüllbar. Sie benötigen hierzu keinen Drucker. Auch ein spezielles Programm auf Ihrem Computer oder Smartphone benötigen Sie hierzu nicht.
Zur Bearbeitung der Formulare kann es sein, dass Sie diese zwischenspeichern müssen.
Ich habe das Formular ausgedruckt und per Hand ausgefüllt. Und nun?
Sie können das ausgefüllte Formular gerne fotografieren oder einscannen und uns als Mailanhang zusenden.
Selbstverständlich können Sie das Formular auch beim Wahlamt abgeben bzw. in den Briefkasten des Wahlamtes werfen oder per Post zusenden. Im letzten Fall: Denken Sie bitte unbedingt an das passende Porto auf dem Brieffumschlag.
Ich bin in der Nähe vom Blücherplatz. Kann ich auch vorbeikommen, um mich als Wahlhelfer*in zu registrieren?
Ja, gerne. Während der Öffnungszeiten des Wahlamtes können Sie sich jederzeit auch vor Ort registrieren. Wenn Sie unsicher sind, ob jemand vor Ort ist, kontaktieren Sie uns gerne vorab telefonisch unter 0241 – 432 1600.
Wie werden Wahlhelfer eingeteilt?
Durch das Team Wahlen nach organisatorischen Bedürfnissen und Einsatzorten.
Dürfen Verwandte im gleichen Wahlvorstand arbeiten?
Ja, Verwandtschaft ist kein Ausschlussgrund.
Müssen Wahlhelfer den ganzen Tag im Wahllokal sein?
Nein, meist werden Sie in Schichten eingeteilt; zur Auszählung müssen aber alle anwesend sein!
Kann ich während meines Einsatzes wählen?
Ja, das Wahlrecht kann in jedem Fall ausgeübt werden.
Beachten Sie bitte: Sofern Sie sich im „eigenen“ Wahllokal befinden, können Sie dies während Ihrer Schicht tun oder vorher bzw. im Anschluss. Ansonsten besteht für Sie die Möglichkeit, in einer Pause zu „Ihrem“ Wahllokal zu gehen oder vorab per Briefwahl zu wählen. Sind Sie in einem Briefwahllokal eingeteilt, so haben Sie vormittags die Möglichkeit, ins Urnenwahllokal zu gehen oder selbst vorab Briefwahl zu beantragen.
Kann ein Wahlhelfer kurzfristig in einem anderen Wahllokal eingesetzt werden?
Ja, je nach Bedarf kann der Einsatzort variieren. Sollte eine Änderung Ihres Einsatzortes erforderlich sein, kontaktieren wir Sie vorab.
Was passiert, wenn ein Wahlhelfer krank wird?
Informieren Sie das Team Wahlen so früh wie möglich, damit Ersatz organisiert werden kann.
Wie hoch ist das Erfrischungsgeld?
Abhängig von der Funktion im Wahlvorstand zahlt die Stadt Aachen ein Erfrischungsgeld, das über dem gesetzlich vorgeschriebenen Betrag liegt.
Aktuell erhalten Sie:
Funktion im Wahlvorstand
Höhe des Erfrischungsgeldes
Wahlvorsteher*in
60 €
Stellvertretretung
55 €
Beisitzer*in
50 €
Wann wird das Erfrischungsgeld überwiesen?
Im Nachgang einer Wahl prüfen wir zunächst die Wahlniederschriften. Alle Wahlhelfer*innen, die am Wahltag im Einsatz waren und sowohl die Anwesenheitsliste als auch die Niederschrift unterzeichnet haben, erhalten das entsprechende Erfrischungsgeld per Banküberweisung. Dies dauert in der Regel etwa 2 bis 3 Wochen.
Ich habe kein eigenes Girokonto – kann ich trotzdem Wahlhelfer*in werden?
Da das Erfrischungsgeld nicht bar ausgezahlt werden kann, benötigen wir zwingend eine Kontoverbindung. Dies muss nicht Ihre eigene sein. Beispielsweise können Sie uns auch die Kontodaten eines Verwandten mitteilen; hierzu geben Sie zusätzlich den Namen der Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers an.
Erhalte ich einen Nachweis über meine Tätigkeit als Wahlhelfer*in?
Nach erfolgtem Einsatz können Sie eine Bescheinigung über Ihren ehrenamtlichen Einsatz als Wahlhelfer*in erhalten. Wenden Sie sich hierzu gerne an wahlhilfe@mail.aachen.de
Ich war schon ganz oft als Wahlhelfer*in im Einsatz. Kann ich einen Ehrenamtspass der Stadt Aachen erhalten?
Nein, leider nicht. Der Erhalt eines Ehrenamtspasses der Stadt Aachen setzt ein dauerhaftes, langjähriges Engagement im Vorstand eines Vereins, als ehrenamtliche*r Trainer*in oder als Ehrenamtler*in im Rettungsdienst (z. B. freiwillige Feuerwehr oder Malteser) voraus. Ein Engagement als Wahlhelfer*in reicht leider nicht aus, da Sie hierbei ja nur einzelne Tage beschäftigt sind.