Quartiersentwicklung
Hand in Hand mit der städtischen Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH und Co. KG entwickelt die Stadt Aachen das Altstadtquartier Büchel.
Die gesamtheitliche Entwicklung des Quartiers wird durch planungsrechtliche Verfahren flankiert. Ein wichtiger Teil ist dabei auch die aktuell laufende Prüfung zur Anwendung des besonderen Städtebaurechts nach §§ 136 ff. BauGB.

Sanierungsverfahren im Altstadtquartier Büchel 2022 bis 2025
Das Altstadtquartier Büchel ist bereits seit vielen Jahren Teil des Sanierungsgebiets „Innenstadt“. Am 08.06.2022 hatte der Rat der Stadt Aachen für dieses Teilgebiet bereits weitergehende sanierungsrechtliche Instrumente beschlossen. Im April 2024 wurde die 1. Änderungssatzung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Innenstadt“ für das Teilgebiet „Altstadtquartier Büchel“ vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster für unwirksam erklärt. Im Frühjahr 2025 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Entscheidung, weswegen die Satzung rückwirkend aufgehoben wurde.
Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch
Um die Durchführung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme für das Gebiet erneut zu prüfen, führt die Stadt Aachen seit Ende 2024 vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch durch. Den entsprechenden Einleitungsbeschluss hat der Planungsausschuss am 20.06.2024 gefasst.
Zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurde die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beauftragt. Die VU sollen zum Ende des Jahres 2025 abgeschlossen werden.
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden auch die südlich an den Büchel angrenzenden Grundstücke mitbetrachtet, um die Auswirkungen der Sanierung auch für diesen Bereich mit zu prüfen.
Was passiert während den Vorbereitenden Untersuchungen und wie geht es danach weiter?
Vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes müssen Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet werden, um die Durchführbarkeit und somit Anwendung des Sanierungsrechtes prüfen zu können. Die Durchführung dieser Untersuchungen gründet sich auf der Annahme, dass städtebauliche Missstände in einem Gebiet vorliegen (Missstandsverdachtsgebiete). Innerhalb der Vorbereitenden Untersuchungen wird also die jeweilige Missstandslage erhoben, die Mitwirkungsbereitschaft der (privaten) Akteure vor Ort erörtert und Entwicklungsperspektiven und -ziele für den betrachteten Bereich erarbeitet und gegeneinander abgewogen.
Nach Abschluss der Analyse des Untersuchungsgebietes werden vor dem Hintergrund vorläufiger Sanierungs- bzw. Entwicklungsziele (Einzel-)Maßnahmen erarbeitet, priorisiert und abgestimmt. Hierzu werden verschiedene Bereiche der Stadtentwicklung, u.a. in den Bereichen Städtebau und Gebäudesanierung, Daseinsvorsorge, Mobilität und Klima, berücksichtigt und die entsprechenden Maßnahmen dann schließlich in einem Handlungskonzept zusammengefasst.
Vorbereitende Untersuchungen sind grundsätzlich ergebnisoffen. Insofern am Ende der VU ein Sanierungsgebiet abgeleitet werden kann, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen konkretisiert und in einem zeitlich begrenzten Durchführungszeitraum umgesetzt werden.
Zur Umsetzung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme können umfassende oder vereinfachte Sanierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen. Beim umfassenden Sanierungsverfahren handelt es sich um das Regelverfahren des Baugesetzbuches zur Behebung städtebaulicher Missstände. Hierbei kommen besondere sanierungsrechtliche Vorschriften nach §§ 152 bis 156a zur Anwendung. Beim vereinfachten Verfahren, ohne Genehmigungsvorbehalte nach § 144 BauGB, werden im Regelfall Städtebaufördermittel aus Bundes- und Landesmitteln eingesetzt.Welche (vorläufigen) Ziele sollen erreicht werden?
Ziel ist die Beseitigung der Funktions- und Substanzmängel, um die Funktionsfähigkeit des Untersuchungsgebietes im gesamtstädtischen und überörtlichen Verflechtungsraum als attraktives Altstadt- bzw. Innenstadtquartier dauerhaft sicherzustellen. Die Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Lebensverhältnisse im Untersuchungsbereich sind insgesamt zu verbessern und modernen technischen Ausbau- und Ausstattungsstandards anzupassen. Dies soll im Einzelnen erreicht werden durch:
- Berücksichtigung der Belange des allgemeinen Klimaschutzes und der Anpassung an die Klimawandelfolgen
- Aufwertung Öffentlicher Räume, Schaffung und Qualifizierung von Freiräumen, Verbesserung des Stadtbilds
- Stärkung von Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung, kultureller und gemeinwohlorientierter Nutzungen
- Sicherung der Wohnfunktion
- Sicherung der Prostitution bei räumlicher Konzentration
- Bewältigung des Nutzungskonflikts der Prostitution mit umgebenden Nutzungen (insbesondere Wohnen)
- Nachverdichtung und Anpassung Bauhöhen, Verbesserung der Erschließung von schlecht erschlossenen Grundstücken
Neben diesen allgemeinen Zielen sind auch Ziele für die einzelnen Teilräume Großkölnstraße, Kleinkölnstraße, Mefferdatisstraße, Nikolausstraße, Büchel / ehemaliges Parkhaus-Grundstücke und die Antoniusstraße angedacht. Eine konkretere Erläuterung der vorläufigen Sanierungsziele können Sie der Vorlage zum Einleitungsbeschluss vom 20.06.2024 entnehmen.
Wie kann ich mich als Eigentümer im Altstadtquartier einbringen und unterstützt werden?
Quartiersarchitekten
Im Auftrag der städtischen Entwicklungsgesellschaft Aachen (SEGA) wurde das Büro smaa Studio als Quartiersarchitekten beauftragt, interessierte Immobilieneigentümer*innen und Bauherr*innen bei den folgenden Themen zu beraten:
- Förderung (Zuschüsse, Festbeträge, Förderkredite)
- Gestaltung (Form, Materialität, Farbe)
- Bauordnungsrecht (Brandschutz, Barrierefreiheit, etc.)
- Bauplanungsrecht (Grundstücksbelastungen, etc.)
- Neubau, Umbau, Sanierung (Aufstockung, Ausbau, Baulückenschluss, etc.)
- Nutzungskonzepte, Ideenfindung (Unterstützung bei der Suche von Nutzer*innen)
Die Quartiersarchitekten sind hier erreichbar: buechel@smaa.studio
Nutzen Sie das Angebot gerne, falls Sie eine Sanierung Ihrer Immobilie planen.Modernisierungsvereinbarungen
Das Altstadtquartier Büchel ist ein Teilbereich des vereinfachten Sanierungsgebietes „Innenstadt“. Eigentümer*innen haben hier die Möglichkeit Modernisierungsvereinbarungen mit der Stadt zu schließen, um Sanierungen, Modernisierungen oder Instandsetzungen an Ihrer Immobilie steuerlich geltend zu machen.
Hierzu gelten einige Voraussetzungen, über die Sie sich hier informieren können:Zu den Modernisierungsbescheinigungen

Weitere Planungsprozesse
Bauleitplanung
Wesentliches Steuerungsinstrument für die städtebauliche Entwicklung von Quartieren ist die Bauleitplanung. Als Teil des allgemeinen Städtebaurechts kommt der Bauleitplanung die Aufgabe zu, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken auf Grundlage des Baugesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.
Für das Altstadtquartier Büchel wird aktuell der Bebauungsplan 999 vorbereitet, um planungsrechtliche Grundlagen für die städtebauliche Entwicklung des Quartiers zu schaffen.Städtebau und Freiraumplanung
Das Altstadtquartier Büchel soll zu einem lebendigen und zukunftsgerichteten Ort im Zentrum Aachens werden. Im Mittelpunkt steht eine Freifläche, die in ihrer Zielvariante als „Offene Wiese“ zwischen Büchel und Antoniusstraße entwickelt werden soll. Die Freiraumplanung wurde im Sommer 2024 von der Politik beschlossen.
Teil des Städtebaus am Büchel ist auch die hochbauliche Entwicklung, die im Rahmen von Konzeptverfahren gemeinsam mit engagierten Stadtmacher*innen erfolgen soll. Teil dieser Hochbauentwicklung ist einerseits der „Baustein Wissen“ mit dem durch die Frauenhofer IEG ein „Zentrum Energie und Klimatechnologie in Aachen“ entstehen soll, das Raum für Forschung, Ausstellungen und gesellschaftlichen Diskurs bieten wird. Anderseits auch die Entwicklung des Baufelds „RedHouse+“ und „Ausblick“ mit denen unter anderem auch neuer Wohnraum entstehen soll.