Sanierungsmaßnahme Altstadtquartier Büchel

Quartiersentwicklung

Hand in Hand mit der städtischen Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH und Co. KG entwickelt die Stadt Aachen das Altstadtquartier Büchel. Teil dieser Quartiersentwicklung ist die städtebauliche Sanierungsmaßnahme Altstadtquartier Büchel, zu der Sie im Folgenden weitere Informationen finden.

Zur Gesamtmaßnahme

  • Informationsveranstaltung

    Am 25.02.2025 wurden alle Eigentümer*innen, Bewohner*innen, Gewerbetreibenden und Interessierten zu einer Informationsveranstaltung im Forum der Volkshochschule Aachen eingeladen. Hier wurden unter anderem die Hintergründe und Ziele der erneuten Vorbereitenden Untersuchungen erläutert und es konnten Fragen zu dem Prozess gestellt werden.

    Zur Präsentation

Foto einer Infoveranstaltung

Sanierungsverfahren

Das Altstadtquartier Büchel ist bereits seit vielen Jahren Teil des Sanierungsgebiets „Innenstadt“. Am 08.06.2022 hat der Rat der Stadt Aachen für dieses Teilgebiet weitergehende sanierungsrechtliche Instrumente beschlossen.

  • Welche Ziele sollen erreicht werden?

    Nach dem Abbruch des Parkhauses soll im Südteil eine neue öffentliche Freifläche (die „offene Wiese“) mit begleitender Bebauung geschaffen werden. In der Antoniusstraße wird die Prostitution räumlich konzentriert. Im gesamten Gebiet soll der Gebäude- und Grundstücksbestand nachhaltig weiterentwickelt werden. 

    Grundlagen dafür sind die in jüngerer Zeit gefassten Gremienbeschlüsse – zum Beispiel der Beschluss über die Zielvariante „offene Wiese“ und die als Weiterentwicklung dieses Beschlusses durchgeführte frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan 999.

    Aktuell befindet sich der Bebauungsplan 999 in Aufstellung, der die planungsrechtlichen Grundlagen zur Umgestaltung des östlichen Innenstadtbereiches in ein qualitätvolles Altstadtquartier schaffen soll.

    Wichtigste Grundlage für die Sanierungsziele und ihre Herleitung ist der gemeinsam mit der Satzung am 08.06.2022 beschlossene Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen.
    Das Kapitel 3 widmet sich umfassend den Sanierungszielen.

  • Sanierungsrechtliche Instrumente – was bedeutet das?

    Das Sanierungsrecht ist ein Teil des besonderen Städtebaurechts. Es dient der Behebung sogenannter „städtebaulicher Missstände“ und ist zeitlich und räumlich begrenzt. Es soll sicherstellen, dass die öffentliche Hand und private Akteure gleichermaßen dazu beitragen, die städtebaulichen Missstände zu beheben und die Sanierungsziele zu erreichen. Damit dies gelingt, sind die folgenden Punkte zu beachten:

    • Im Altstadtquartier Büchel werden unter anderem private Bauvorhaben und liegenschaftliche Vorgänge unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Dies bedeutet, dass z.B. für Bauanträge, Abbrüche, Grundstücksbelastungen, Grundstücksverkäufe und ähnliche Vorgänge eine gesonderte sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist § 144 Baugesetzbuch (BauGB).


    • Für den Teilbereich 1 gilt zusätzlich, dass die Erhöhung der Bodenwerte privater Grundstücke, die ursächlich auf die Sanierungsmaßnahme mit ihren öffentlichen Investitions- und Ordnungsmaßnahmen zurückzuführen ist, zur Finanzierung der Sanierungsmaßnahme herangezogen wird. Im Regelfall erfolgt dies nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme – also frühestens in ca. 10 Jahren. Rechtsgrundlage sind §§ 152-156a BauGB.


    • Im gesamten Gebiet gilt, dass unter anderem die Eigentümer*innen von Gebäuden der Gemeinde die Auskünfte erteilen müssen, die zur Durchführung der Sanierung erforderlich sind. Rechtsgrundlage ist § 138 BauGB.

    Mit diesen Instrumenten soll erreicht werden, dass neben den öffentlichen auch die privaten Grundstücke im Sanierungsgebiet baurechtlich und wirtschaftlich entwicklungsfähig bleiben und im Sinne der Sanierungsziele entwickelt werden. Das Sanierungsrecht ist dabei auf Kooperation angelegt – Genehmigungshindernisse können z.B. auch durch den Abschluss städtebaulicher Verträge ausgeräumt werden.

  • Was ist für Grundstückseigentümer*innen, Mieter*innen und Gewerbetreibende zu beachten?

    Eine sanierungsrechtliche Genehmigung bedarf eines gesonderten Antrags, der formlos schriftlich bei der Stadt Aachen zu stellen ist. 
    Sprechen Sie uns gerne frühzeitig an, wenn Sie Veränderungen an Ihrer Immobilie planen oder wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Vorhaben unter § 144 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch fällt.

    Als Hinweis für Grundstückseigentümer*innen und Notariate wird ein Sanierungsvermerk ins Grundbuch eingetragen. Sollten Sie es versäumen, einen gesonderten Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung zu stellen, und erhalten wir Kenntnis davon, werden wir mit der Bitte um Antragstellung auf Sie zukommen

  • Welche Vorteile bestehen für Grundstückseigentümer*innen, Gewerbetreibende und sonstige Nutzer*innen?

    Mit einer erfolgreich abgeschlossenen städtebaulichen Sanierungsmaßnahme werden städtebauliche Missstände behoben und die Lage nachhaltig aufgewertet. Darüber hinaus sieht das Einkommensteuergesetz für Grundstückseigentümer*innen verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Sanierungsgebieten vor.

  • Quartiersarchitekten

    Mit dem Büro smaa konnten Quartiersarchitekten gefunden werden, die die Immobilieneigentümer*innen und Bauherr*innen bei den folgenden Themen unterstützen:

    • Förderung (Zuschüsse, Festbeträge, Förderkredite)
    • Gestaltung (Form, Materialität, Farbe)
    • Bauordnungsrecht (Brandschutz, Barrierefreiheit, etc.)
    • Bauplanungsrecht (Grundstücksbelastungen, etc.)
    • Neubau, Umbau, Sanierung (Aufstockung, Ausbau, Baulückenschluss, etc.)
    • Nutzungskonzepte, Ideenfindung (Unterstützung bei der Suche von Nutzer*innen)

    Die Quartiersarchitekten sind hier erreichbar: buechel@smaa.studio

    Symbolfoto eines Modellhauses

Sanierungsgebiet


Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Altstadtquartier Büchel“ geht aus diesem Plan hervor. Im Teilbereich 1 wird die Sanierungsmaßnahme im umfassenden Verfahren durchgeführt, im Teilbereich 2 im vereinfachten Verfahren mit Genehmigungsvorbehalten nach § 144 Baugesetzbuch.

Grafische Eingrenzung des Sanierungsgebietes Büchel


Auswirkungen des Gerichtsverfahrens

Die Sanierungssatzung Altstadtquartier Büchel ist Gegenstand eines Gerichtsverfahrens. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Sanierungssatzung Altstadtquartier Büchel im April 2024 für unwirksam erklärt.

Die Stadt Aachen hat Schritte zur Überprüfung dieser Entscheidung unternommen und Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.

Bis durch das Bundesverwaltungsgericht darüber entschieden ist und während eines sich gegebenenfalls anschließenden Revisionsverfahrens ist die Satzung weiterhin anzuwenden.

Erneute vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch

Für den Fall, dass die jetzige Sanierungssatzung Altstadtquartier Büchel, tatsächlich unwirksam wird, führt die Stadt Aachen vorsorglich erneute vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch durch.
Den entsprechenden Einleitungsbeschluss hat der Planungsausschuss am 20.06.2024 gefasst. Die Stadt Aachen geht daher - erneut - auf die Eigentümer*innen, Mieter*innen, Pächter*innen und auf die sonstigen Betroffenen zur Erörterung der Sanierungsmaßnahme zu.

Zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wurde die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH beauftragt. Die VU sollen zum Ende des Jahres 2025 abgeschlossen werden.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen werden auch die südlich an den Büchel angrenzenden Grundstücke mitbetrachtet, um die Auswirkungen der Sanierung auch für diesen Bereich mit zu prüfen.

Erweiterte grafische Eingrenzung des Sanierungsgebietes Büchel. Es gibt einen neuen Betrachungsraum


Weitere Themen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular "Barriere melden" zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.