Bebauungsplan Nr. 919 Bebauungsplan - Eupener Straße / An den Wurmquellen -

Kurzinfo

  • Projekt: Bebauungsplan - Eupener Straße / An den Wurmquellen -
  • Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen der Eupener Straße, dem Grindelweg, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung "An den Wurmquellen" und dem Zweiweiherweg
  • Größe: 4,75 ha
  • Geplante Nutzung: Wohnen, landwirtschaftliche Nutzung Grünflächen
  • Projektphase: frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Aktuell


Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 01.12.2025 bis 09.01.2026.
Ort: Foyer des Verwaltungsgebäudes am Marschiertor, Lagerhausstraße 20.
Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 15:00 Uhr.
Anhörung: 08.01.2026 18:00 Uhr (Vom 24.12. 2025 bis zum 02.01.2026 ist das Verwaltungsgebäude geschlossen.)

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Verfahrensstand

Der Planungsausschuss (PLA) hat die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch beschlossen.
Beratungstermin: PLA: 11.09.2025

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: 01.12.2025 - 09.01.2026 (Ausstellung der Planung) und 08.01.2026 (Anhörungstermin)

Erläuterungen zur Planung

Mit dem Bebauungsplan Nr. 919 soll die heute vorhandene städtebauliche Struktur im Plangebiet erhalten werden. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 werden in die verbindliche Bauleitplanung übertragen. Die quartiersprägende Dichte und Bebauungsstruktur soll gesichert werden. Das Gebiet ist geprägt durch eine starke Durchgrünung und einen Übergang von bebauten Flächen zu landwirtschaftlichen Flächen und Wald. Zusätzlich erkennbar ist der Übergang von einer Feuchtwiese im Blockinnenbereich über Wiesenflächen zum Erholungsbereich Aachener Wald. Die baulichen Entwicklungen im Plangebiet sollen maßvoll gesteuert werden. Das Plangebiet liegt innerhalb der Belüftungsbahn Stadtklima, die durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes geschützt werden soll. Die Offenlegung des Wurmbaches ab Grindelweg soll planungsrechtlich gesichert werden. Für die private Erschließungsfläche An den Wurmquellen soll planungsrechtlich eindeutig geregelt werden, dass es sich um eine private Erschließungsanlage handelt. Die landwirtschaftlichen Flächen sollen als solche festgesetzt werden, um diesen wichtigen Naturraum im Übergang zum Aachener Wald langfristig zu erhalten.

Hinweise bei öffentlicher Auslegung:

DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstaße 20, 52064 Aachen, 3. Etage, Raum 355 /356 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Kontakt

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