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Bekanntmachung der Lärmkarte der Stadt Aachen nach EU-Recht und erste Bürger*innenbeteiligung

     

Nach der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union (EU) sind die Kommunen verpflichtet, auf Grundlage der Lärmkartierung alle 5 Jahre eine Lärmaktionsplanung (LAP) zum Schutz der Bürger*innen durchzuführen. Die Umsetzung der Umgebungslärm-Richtlinie ist durch das Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) nach §47 d vorgeschrieben. Dies gilt insbesondere für

  • Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, der Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und der Großflughäfen

und

  • Ballungsräume mit mehr als 250 000 Einwohnern (wie Aachen).

 

Die Stadt Aachen führt nun die Lärmaktionsplanung mit frühzeitiger Beteiligung der Bürger*innen als Befragung vom 1. März 2024 bis zum 24. März 2024 durch.

 

Basis für die Lärmaktionsplanung ist die Lärmkartierung. Die aktualisierte Lärmkarte der Stadt steht hier zur Verfügung:

Lärmkarte_420

    

Begleitend zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes ist eine frühzeitige Information und Beteiligung der Öffentlichkeit geplant. Ab sofort steht ihnen ein Fragebogen zur Verfügung, der Ihnen ermöglicht, ihre Eindrücke zum Umgebungslärm in der Stadt Aachen einfach an uns weiter zu geben.

Sie können den Fragebogen online ausfüllen und durch bestätigen einfach an uns senden.

Über die Ergebnisse werden wir Sie auch auf unseren Seiten informieren.