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Vorbeugender Lärmschutz

Umgebungslärm und Lärmschutz in der Planung (Vorbeugender Lärmschutz) – Fachbereich Umwelt 36/401 Immissionsschutz

Der vorbeugende Lärmschutz im Rahmen des Immissionsschutzes beschäftigt sich mit Fragen des Umgebungslärms, der hauptsächlich durch Verkehrsträger wie Straße und Schiene verursacht wird, aber ebenso durch Fluglärm ausgelöst wird.

Ziel ist es, den Belastungen durch Umgebungslärm in der städtischen Planung Raum zu geben und durch planerische Maßnahmen (Bauleitplanung – Bebauungsplanverfahren, Masterpläne) sowie im Genehmigungsverfahren (Baugenehmigungen, Planungen) das Schutzbedürfnis der Bürger*innen zu vertreten. Insbesondere gesunde Wohnverhältnisse werden hier angestrebt. Durch Lärmaktionsplanung sollen insbesondere die Belastungen, die aus dem alltäglichen Verkehr auf den Straßen Aachens entstehen, langfristig gemindert werden.

   

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Wer ist für was zuständig?

a) Für Fragen des Umgebungslärms, die vor allem den innerstädtischen Kraftfahrzeug betreffen, ist die Abteilung Immissionsschutz 36/401 im Fachbereich Umwelt zuständig.

Ansprechpartner sind Frau Mombartz, Tel. 432-36413 und Herr Rischka, Tel. 432-36415

   

b) Für Fragen zum Umgebungslärm, die den Kraftfahrzeugverkehr auf Bundes- und Landesstraßen betreffen ist der Landesbetrieb Straßen NRW zuständig:

Landesbetrieb Straßen NRW

c) Für Fragen zum Umgebungslärm, der von Schienenwegen des Bundes ausgeht, ist das Eisenbahnbundesamt zustänidg:

Eisenbahnbundeamt

Lärmkartierung für Schienenwege

Lärmaktionsplanung für Schienenwege