Baulandkataster
Das Baulandkataster gibt einen Überblick über die Baulandpotenziale im Stadtgebiet Aachen. Es dient einer flächensparenden und nachhaltigen Siedlungsentwicklung.
Die rechtliche Grundlage für das Baulandkataster bildet § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Im Baulandkataster sind wohnbaulich nutzbare Flächen dargestellt, die sofort oder in absehbarer Zeit bebaut werden können. Gewerbeflächen wurden im Baulandkataster nicht erfasst.
Das Baulandkataster enthält Informationen zur Lagebezeichnung, Größe sowie ggf. zur Bauleitplanung und Verfügbarkeit der potentiellen Bauflächen. Zusätzlich können auch die Standorte von Kindertagesstätten, Grundschulen und Haltestellen des ÖPNV in der näheren Umgebung anzeigt werden.
Die Stadt Aachen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Daten und übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit. Eine Nutzung der Daten für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet. Für Schäden, die sich aus der Verwendung der bereitgestellten Informationen ergeben, wird keine Haftung übernommen.
Im Baulandkataster sind Flächen dargestellt, auf denen eine Bebauung grundsätzlich denkbar ist. Die Inhalte des Baulandkatasters haben nur informellen Charakter. Ein Rechtsanspruch auf Bebauung der erfassten Flächen besteht nicht. Weiterführende Informationen zur Bebaubarkeit der potentiellen Bauflächen erhalten Sie beim Bauservice der Stadt Aachen.
Das Baulandkataster enthält keine Eigentümerdaten der potentiellen Bauflächen. Informationen über eine Verkaufsbereitschaft der privaten Grundstückseigentümer liegen der Stadt Aachen nicht vor.
Start des Baulandkatasters im Geodatenportal Aachen:
Starten Sie das Baulandkataster über den nachfolgenden Link:
https://geoportal.aachen.de/
Über die Eingabe einer Adresse links oben im Suchfeld kann gezielt nach Flächen im Stadtgebiet Aachen gesucht werden.
Durch Klicken in die rot markierte Fläche auf der Karte, werden Informationen zu dem Objekt angezeigt.
Das Zuschalten von weiteren thematischen Karten (z.B. Bebauungspläne) erfolgt durch die Auswahl des entsprechenden Themas in der linken Spalte.
Weiter Angaben zur Bedienung des Portals finden Sie in der Hilfe (vgl. nachfolgendes Bild).
Widerspruchsrecht:
Sollten Sie als Grundstückeigentümer mit der Veröffentlichung Ihres potentiellen Baugrundstücks nicht einverstanden sein, können Sie dieser jederzeit widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs werden die betreffenden Grundflächen aus dem Baulandkataster entfernt.
Den Widerspruch richten Sie bitte unter Angabe der Lagebezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer) an:
Stadt Aachen
Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
Baulandkataster
52058 Aachen
Legen Sie als Bevollmächtigter Widerspruch ein, ist eine Vollmacht des/der Grundstückseigentümer/s erforderlich.
Ein Widerspruchsformular steht Ihnen hier zur Verfügung.
Ihren Widerspruch können Sie auch per Email an Baulandkataster@mail.aachen.de oder Fax an 0241/432-6299 senden.