Hilfe bei Mietrückständen
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betreffen mittlerweile jeden von uns. Neben den gesundheitlichen Folgen sind vor allem die wirtschaftlichen Auswirkungen in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens spürbar geworden und viele Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen in dieser Zeit zum Teil erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Besonders betroffen sind Beschäftigte, die nun Kurzarbeitergeld erhalten oder Lohnausfällen hinnehmen müssen, aber auch Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie sogenannte Solo-Selbstständige. Die Kosten zum Lebensunterhalt sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung laufen jedoch unverändert weiter. Unterstützung können hier die Wohngeldstellen, die Sozialämter oder das Jobcenter bieten. Um eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anliegen gewährleisten zu können, steht den zuständigen Stellen zusätzliches Personal zur Verfügung.
Sollten Sie in Folge der COVID-19-Pandemie von finanziellen Einbußen betroffen sein und sind Sie nicht mehr in der Lage Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen oder Ihre Miete zu zahlen, können Sie sich an folgende Institutionen wenden:
Wohngeldstelle der Stadt Aachen
Das Wohngeld ist abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete und vom Einkommen des Haushaltes. Wohngeld wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen. Sollte Ihr Einkommen geringfügig unterhalb der nachfolgenden Höchstgrenzen liegen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Wohngeld.
Höchsteinkommen in Euro bei Mietstufe IV*:
zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder |
Höchstgrenze (brutto) |
1 |
1.516 |
2 |
2.078 |
3 |
2.519 |
4 |
3.282 |
5 |
3.741 |
* gilt für die Stadt Aachen.
Sollten Sie trotz der finanziellen Einbußen oberhalb dieser Einkommensgrenzen liegen, besteht in der Regel kein Anspruch auf Wohngeld. Sofern Sie aufgrund der Einkommenseinbußen deutlich unterhalb der Höchstgrenze liegen, beantragen Sie bitte Leistungen nach dem SGB II (Jobcenter) oder SGB XII (Stadt Aachen).
Unter www.wohngeldrechner.nrw.de können Sie unverbindlich prüfen, in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch bestehen könnte.
Stadt Aachen und Jobcenter:
Die Stadt Aachen (Leistungen nach dem SGB XII) ist zuständig für Personen, die älter als 65 Jahre und 9 Monate sind und für Personen, die erwerbsunfähig sind.
Das Jobcenter ist zuständig, wenn mindestens eine erwerbsfähige Person im Haushalt vorhanden ist.
Die Stadt Aachen und das Jobcenter sichern den Lebensunterhalt inkl. der Kosten für Unterkunft und Heizung, sofern dieser aus eigenen Mitteln, d.h. Einkommen, nicht oder nicht vollständig gesichert werden kann. In der aktuellen Situation erfolgt bei Neuanträgen eine stark vereinfachte Vermögensprüfung und die Unterkunftskosten werden in tatsächlicher Höhe anerkannt. Der konkrete Leistungsanspruch setzt sich aus der Regelleistung, eventuellen Mehrbedarfen und den Kosten für die Unterkunft und Heizung zusammen. Alleinstehende erhalten derzeit 432 Euro Regelsatz im Monat, Partner*innen jeweils 389 Euro, Kinder nach Alter gestaffelte Sätze.
Die Bedarfe inkl. der Unterkunfts- und Heizkosten werden dem Einkommen der sogenannten „Bedarfsgemeinschaft“ (i.d.R. die Haushaltsgemeinschaft) gegenübergestellt.
- Der Betrag, den Sie erhalten können, variiert je nach dem, ob und wie viele Menschen zusätzlich im Haushalt leben und wie deren Einkommenssituation ist.
Für (Solo)-Selbstständige und Kleinunternehmer*innen ist besonders wichtig, dass die Grundsicherung für die privaten Lebenshaltungskosten und Unterkunftskosten unabhängig von anderen staatlichen Unterstützungen für den Betriebsteil geleistet werden kann. Auch hier sind die Verfahren des Einkommensnachweises stark vereinfacht.
Wohngeldstelle der Stadt Aachen:
Die Wohngeldstelle der Stadt Aachen erreichen Sie telefonisch unter 0241 432 56490 oder per Mail unter service.wohnen@mail.aachen.de.
Weitere Informationen sowie Antragsvordrucke finden Sie unter aachen.de/wohnen oder https://serviceportal.aachen.de/suche/-/egov-bis-search/service/3248.
Der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration ist wie folgt erreichbar:
- Allgemeine Anliegen: 0241 432 56056
- SGB XII und Asylbewerberleistungen: 0241 432 56229
- Bildung und Teilhabe: 0241 432 56405
- Wohngeld: 0241 432 56480
- Wohnberechtigungsscheine/ Wohnungsvermittlung: 0241 432 5649