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Kostenzuschuss bei Verhütungsmitteln

Die Gleichstellungsbeauftragten in der Städte-Region Aachen haben gemeinsam mit den Beratungsstellen für Familienplanung und Schwangerschaftskonfliktberatung einen Flyer zu dem eingerichteten Verhütungsmittelfonds  herausgegeben.

Insgesamt sind auf dem Flyer sieben Beratungsstellen verschiedener Träger aufgeführt, bei denen nach einer Beratung unter bestimmten Voraussetzungen ein finanzieller Zuschuss für Verhütungsmittel beantragt werden kann.

Aufgrund interner Strukturen mussten die katholischen Beratungsstellen aus dem Verfahren zur Beantragung der finanziellen Mittel aussteigen. Die Beratungspraxis in den katholischen Beratungsstellen für Familienplanung und Schwangerschaft wird fortgeführt.

Die Beantragung der finanziellen Zuschüsse übernehmen auch zukünftig:

  • AWO Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung, Eschweiler
  • Donum vitae Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, Aachen
  • EVA – Ev. Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftkonflikte der Diakonie in Aachen und in Alsdorf
  • pro familia Aachen
  • AWO Beratungsstelle für Sexualität, Schwangerschaft und Familienplanung, Herzogenrath
  • EVA – Ev. Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte der Diakonie in Herzogenrath
  • EVA – Ev. Beratungsstelle für Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte der Diakonie in Würselen

Anträge können unabhängig davon, in welcher Kommune der StädteRegion Aachen der Wohnsitz ist, in den oben genannten Beratungsstellen gestellt werden. Für weitere Informationen stehen die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und die Mitarbeiterinnen der Beratungsstellen zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind:

Frauen und Männer ab dem Alter von 22 Jahren, die ihren Wohnsitz in der StädteRegion haben, die Leistungen nach SGB II ( ALGII), SGB XII und AsylbLG beziehen oder ein vergleichbares Einkommen haben.