Pressemitteilungen

Öffentliche Fernsehübertragungen auf Außengastronomieflächen während der Fußball-WM 2026

Erfahrungsgemäß besteht innerhalb der Bevölkerung bei der Fußballweltmeisterschaft ein weitverbreitetes Interesse daran, sich gemeinschaftlich die Übertragungen der Spiele anzuschauen. 

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) hat in einem Erlass angeregt, großzügig Ausnahmen für die Übertragung der Fußballspiele während der WM 2026 zuzulassen. 

Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Aachen möchte dieser Anregung wie auch schon bei der letzten Europa- und Weltmeisterschaft folgen. Dazu weisen die Kolleginnen und Kollegen auf folgende Spielregeln für Fußballübertragungen auf den Außengastronomieflächen hin: 

Alle Übertragungen auf kleineren Leinwänden oder Fernsehgeräten, ob privat oder auf Außengastronomieflächen, werden im Wesentlichen geduldet, wenn

  • die Übertragung des Tones ausschließlich durch die fernsehgeräteigenen Lautsprecher oder Lautsprecher in vergleichbarer Lautstärke erfolgt,
  • spätestens 20 Minuten nach Spielende der Ton abgeschaltet wird,
  • auf weitere lärmbelastende Geräte wie zum Beispiel Vuvuzela, Trommeln, Druckfanfaren oder ähnliches verzichtet wird und
  • der/die jeweils Verantwortliche seine/ihre Gäste zur verstärkten Rücksichtnahme auf Nachbarn und Anwohner anhält (dies betrifft die Geräuschkulisse, die von den anwesenden Gästen ausgeht).
     

Ab 24 Uhr sind entsprechende Ausstrahlungen der Partien in Innenräumen fortzusetzen. Der/die Verantwortliche hat für die Einhaltung dieser Regelungen Sorge zu tragen. 


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