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Das Archivale des Monats Januar 2026…

  • … zeigt einen Sperrzonenausweis für einen Aachener Zollbeamten.
  • 1946 sperrte die britische Militärregierung neben der eigentlichen Staatsgrenze auch einen Gebietsstreifen von etwa einem Kilometer Breite auf der deutschen Seite der niederländischen und belgischen Grenze. 1949 wurde die Sperrzone noch einmal ausgeweitet und 1952 aufgehoben.
  • Wer in der Sperrzone arbeitete, jedoch außerhalb wohnte, erhielt eine „Zeitweise Arbeiter-Aufenthaltsgenehmigung für die Sperrzone“.


Das Aachener Stadtarchiv stellt aus seinen Magazinen regelmäßig interessante Stücke als Archivale des Monats vor. Das Stück mit einem kurzen Begleittext wird in einem Schaukasten im Foyer des Stadtarchivs am Reichsweg sowie digital auf der Homepage des Archivs präsentiert. Im Januar 2026 zeigt es einen Sperrzonenausweis für einen Aachener Zollbeamten.

Grenzschmuggel als notwendige Selbstversorgung und lukratives Geschäft
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren die Grenzen geschlossen. Gleichwohl passierten Menschen sie massenhaft und schmuggelten enorme Mengen von Verbrauchsgütern – teils zur Selbstversorgung angesichts materieller Not, teils als lukratives Geschäft im engeren sozialen Umfeld, teils aber auch als eine Form der organisierten Kriminalität im überregionalen Maßstab und mit enormen Gewinnen.

Anfang 1946 war die britische Frontier Control für die Überwachung der Grenze zuständig. Dabei arbeitete sie mit den deutschen Zollbehörden zusammen, die nach dem Ende des NS-Regimes zunächst aufgelöst worden waren und nun schrittweise wieder mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet wurden.

Proteste gegen ausgeweitete Sperrzone. Aufhebung im November 1952
Am 29. Januar 1946 sperrte die britische Militärregierung neben der eigentlichen Staatsgrenze auch einen Gebietsstreifen von etwa einem Kilometer Breite auf der deutschen Seite der niederländischen und belgischen Grenze. Die Regelung trat zum Februar 1945 in Kraft und hatte zur Folge, dass mehrere Orte des heutigen Aachener Stadtgebiets, so etwa Lichtenbusch, Vaalserquartier und Horbach, in der Sperrzone lagen. Im Mai und September 1949 wurde die Sperrzone noch einmal ausgeweitet und umfasste zeitweise den Aachener Stadtwald. Wie auch andere Maßnahmen der Grenzschließung und Schmuggelbekämpfung rief dies Proteste hervor, auch weil der Stadtbevölkerung mit dem Stadtwald ein beliebtes Naherholungsgebiet genommen wurde. Nach einer Rücknahme dieser Maßnahme zum April 1950 wurde die Sperrzone schließlich am 20. November 1952 vollständig aufgehoben.

 „Zeitweise Arbeiter-Aufenthaltsgenehmigung für die Sperrzone“
Wer in der Sperrzone wohnte, benötigte zusätzlich zum Personalausweis einen neuen, zweisprachigen Ausweis, der zum Aufenthalt am Wohnort, nicht jedoch zum Grenzübertritt berechtigte, und konnte bei Verstößen entzogen werden. Auch wer in der Sperrzone arbeitete, jedoch außerhalb wohnte, erhielt einen Ausweis namens „Temporary Workers Entry Permit to the Prohibited Frontier Zone / Zeitweise Arbeiter-Aufenthaltsgenehmigung für die Sperrzone“. Der Ausweis erlaubte den Aufenthalt in der Sperrzone „von einer halben Stunde nach Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang“ und verbot es, „sich innerhalb der Sperrzone an einem anderen Ort als seinem Arbeitsplatz aufzuhalten“. Damit verbunden war eine drastische Drohung: „Jeder, der diese Bedingungen verletzt, setzt sich der Gefahr aus, vom Zollgrenzschutz beschossen zu werden und seine Genehmigung zu verlieren. Jede Zuwiderhandlung wird von der Militärregierung geahndet und kann mit dem Tode bestraft werden.“ Die „Aachener Nachrichten“ sprachen am 3. Oktober 1947 unter Anspielung auf den beginnenden Kalten Krieg vom „Eisernen Vorhang im Westen“.

Ausweis des Aachener Zollfahnders Erich Sachtler
Der hier abgebildete Ausweis wurde am 31. Dezember 1946 von der britischen Frontier Control für den Aachener Zollfahnder Erich Sachtler ausgestellt. Er galt für ein Jahr und gab als Arbeitsstätte den gesamten Regierungsbezirk Aachen an, sodass der Zöllner seinen Dienst entlang der belgischen Grenze mobil ausüben konnte. Sachtler selbst war damals 39 Jahre alt und wohnte in der Schenkendorfstraße im Frankenberger Viertel, also unweit seiner Dienststelle in der Roten Kaserne. Eine 1949 ausgestellte Mitgliedskarte der „Interessenvereinigung der Ostvertriebenen“ lässt darauf schließen, dass er am Ende des Zweiten Weltkriegs zur Migration gezwungen war.

Weder die Sperrzone noch die Sanktionen und Drohungen verhinderten, dass die Grenze massenhaft überschritten wurde. Schmuggler und Zollbehörden professionalisierten ihre Methoden und griffen nicht selten zu Gewalt. Die Eskalation endete erst mit der Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage, doch war dies nicht der alleinige Grund. Hinzu kam die Verminderung der Anreize für den Schmuggel, die Öffnung der Grenzen und die Einbindung des demokratischen Nachkriegs-Deutschland in die Vorläufer der heutigen Europäischen Union.

Quelle: Stadtarchiv Aachen, SLG 112-733

Ein Ausweispapier mit grünem Text auf gelbem Grund mit dem Titel "Temporary Workers Entry Permit to the Prohibited Frontier Zone / Zeitweise Arbeiter-Aufenthaltsgenehmigung für die Sperrzone".
Das Archivale des Monats Juli 2025 zeigt einen Sperrzonenausweis für einen Aachener Zollbeamten.
Innenseite eines Ausweispapiers mit grünem Text auf gelbem Grund mit Stempel der "Frontier Control" und maschinell eingetragenen Daten.
Das Archivale des Monats Juli 2025 zeigt einen Sperrzonenausweis für einen Aachener Zollbeamten.


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