Die Ergebnisse von Wahlen und Bürgerbegehren sind auf dieser Seite genauso zu finden, wie auch Informationen für Wahlhelfer*innen oder zum Thema Briefwahl.

Wahlhelfer*in werden!

Als Wahlhelfer*in sind Sie Teil eines sechs- bis neunköpfigen Wahlvorstandes. In unterschiedlichen Funktionen sorgen Sie gemeinsam für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Wahlhelfer*innen können in einem Urnenwahllokal oder in einem Briefwahllokal eingesetzt werden.
Bürgerbegehren
Mit einem Bürgerbegehren stellen Bürger*innen einer Kommune den Antrag, in Form eines Bürgerentscheids anstelle des Rates über eine Angelegenheit zu entscheiden. Alle Personen, die für die Kommunalwahlen in Aachen wahlberechtigt sind, können in Aachen ein Bürgerbegehren durchführen. Kommt es zu einem Bürgerentscheid, hat die Stadt grundsätzlich alle Abstimmungsberechtigten umfassend zu informieren. Die Stadt Aachen hat hierzu die Regelung getroffen, dass alle Abstimmungsberechtigten mit der Benachrichtigung über den Tag der Abstimmung ein sogenanntes "Abstimmungsheft" erhalten.
Briefwahl
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.