Stadtsanierung

Der Stadtsanierung kommt eine wichtige Bedeutung in dem Erhalt und der zukunftsorientierten Entwicklung gewachsener baulicher Strukturen, im Abbau städtebaulicher und sozialer Missstände und Entwicklungsdefizite, sowie in der Stärkung von Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion zu. Die Stadtsanierung ist ein wichtiger Teil der Stadtplanung und -entwicklung und Teil des Besonderen Städtebaurechts im Baugesetzbuch (BauGB). Der Begriff Stadtsanierung fokussiert sich hierbei auf Eingriffe einer Kommune in den städtebaulichen Bestand, um zum Wohle der Allgemeinheit die Funktionsfähigkeit eines Gebietes zu sichern, wiederherzustellen oder neu zu definieren.

Grafische Markierung der geförderten Stadtviertel in Aachen

Maßnahmen und Vorbereitung

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und Vorbereitende Untersuchungen

Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen beziehen sich immer auf ein flurstücksscharf abgegrenztes Gebiet, welches per Sanierungssatzung beschlossen wird.
Vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes müssen Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet werden, um die Durchführbarkeit und somit Anwendung des Sanierungsrechtes prüfen zu können. Die Durchführung dieser Untersuchungen gründet sich auf der Annahme, dass städtebauliche Missstände in einem Gebiet vorliegen (Missstandsverdachtsgebiete). Innerhalb der Vorbereitenden Untersuchungen wird also die jeweilige Missstandslage erhoben, die Mitwirkungsbereitschaft der (privaten) Akteure vor Ort erörtert und Entwicklungsperspektiven und -ziele für den betrachteten Bereich erarbeitet und gegeneinander abgewogen.
Nach Abschluss der Analyse des Untersuchungsgebietes werden vor dem Hintergrund vorläufiger Sanierungs- bzw. Entwicklungsziele (Einzel-)Maßnahmen erarbeitet, priorisiert und abgestimmt. Hierzu werden verschiedene Bereiche der Stadtentwicklung, u.a. in den Bereichen Städtebau und Gebäudesanierung, Daseinsvorsorge, Mobilität und Klima, berücksichtigt und die entsprechenden Maßnahmen dann schließlich in einem Handlungskonzept zusammengefasst.

Vorbereitende Untersuchungen sind grundsätzlich ergebnisoffen. Insofern am Ende der VU ein Sanierungsgebiet abgeleitet werden kann, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen konkretisiert und in einem zeitlich begrenzten Durchführungszeitraum umgesetzt werden.

Zur Umsetzung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme können umfassende oder vereinfachte Sanierungsmaßnahmen zur Anwendung kommen.
Beim umfassenden Sanierungsverfahren handelt es sich um das Regelverfahren des Baugesetzbuches zur Behebung städtebaulicher Missstände. Hierbei kommen besondere sanierungsrechtliche Vorschriften nach §§ 152 bis 156a zur Anwendung.
Beim vereinfachten Verfahren, ohne Genehmigungsvorbehalte nach § 144 BauGB, werden im Regelfall Städtebaufördermittel aus Bundes- und Landesmitteln eingesetzt.

Layout 1

Überblick

Grafische Markierung der Sanierung Büchel und östliche Innenstadt

Sanierungsgebiete im vereinfachten Sanierungsverfahren

Stadterneuerungsmaßnahmen in den Sanierungsgebieten im vereinfachten Verfahren werden mit Hilfe von Städtebaufördermitteln umgesetzt. Die einzelnen Gebiete werden nachfolgend vorgestellt.

Auch die bauliche Initiative privater Akteure kann ggfs. steuerlich geltend gemacht werden. Weitere Information dazu finden Sie weiter unten.

  • Innenstadtkonzept 2022 

    Das Sanierungsgebiet „Innenstadt“ (vereinfachtes Verfahren) mit Hauptbahnhof und Burtscheid bietet zusammen mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Innenstadtkonzept 2022 die Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln des Landes NRW. Seit 2015 setzt die Stadt Aachen mit Unterstützung der Städtebauförderung eine Vielzahl an Maßnahmen zur Attraktivierung des Gebietes um. Die Förderkulisse endet mit der Umsetzung des Theaterplatzes. Die Aufhebung der Satzung wird in diesem Zusammenhang angestrebt.

    Basierend auf dem Handlungskatalog des Innenstadtkonzeptes 2022 werden seit 2015 zahlreiche Voruntersuchungen, Konzepte erstellt und Maßnahmen in diesem Rahmen umgesetzt: darunter die Premiumfußwege als attraktives Fußwegenetz, die Sichtbarmachung der Aachener Bäche oder die Erarbeitung einer Perspektive für den Kurstandort Burtscheid. Projekte wie der Umbau der Krämerstraße oder des Hofs sind einige der bereits umgesetzten Projekte des Innenstadtkonzeptes 2022, die durch Städtebaufördermittel unterstützt wurden.

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  • Aachen Nord

    Das Förderprogramm „Soziale Stadt Aachen-Nord“ endete im Jahr 2021. Aus diesem Programm werden aktuell die letzten Maßnahmen, unter anderem die Umgestaltung des Europaplatzes und der Tal- und Scheibenstraße umgesetzt.

  • Brand

    Im Kontext der Rahmenplanung Brand konnten unter anderem mit der Umgestaltung des Markplatzes in Aachen-Brand, dem Bau der neuen Turnhalle an der Marktschule und der Verbreiterung der Vennbahntrassen wichtige Projekte für die Attraktivität des Stadtteils umgesetzt werden. Die Gebietskulisse Brand gilt als beendet. Das letzte Projekt, der „Pocket Park“ an der Vennbahntrasse, befindet sich in den letzten Zügen der Umsetzung.

  • Beverau

    Im Gebiet „Beverau“ liegt ein besonderer Fokus auf der Begegnung im Quartier und der Initiative der Menschen vor Ort. So wurde bereits das „Gut Branderhof“ zu einem Nachbarschafts- und Begegnungszentrum umgestaltet und ein Quartiersplatz an dem Gut neugestaltet. Ferner wird ein Verfügungsfonds für den Stadtteil eingerichtet.

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  • Haaren

    Auf Basis des 2013 beschlossenen integrierten Handlungskonzeptes Haaren werden vielfältige Maßnahmen zur Qualifizierung der Freiräume und öffentlicher Plätze durchgeführt. Dazu gehören die Projekte: „Rund um St. Germanus“, „Park am alten Friedhof“ und der Umbau der Wurm- und Haarbachauen.

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