Seit 1989 werden vorhandene Schadstoffe in unseren Bestandsbauten systematische identifiziert und fachgerecht entfernt. Das ist – neben der Vermeidung neuer Schadstoffe bei Neubau und Sanierung – ein wichtiger Teil unserer Arbeit für Gesundes Bauen.

Photographer: Peter Hinschlaeger, © Copyright: Peter Hinschlaeger
Vorgehensweise
1989 – 1991: Erste Gefahrstoffgutachten (Asbest)
- Erstellung von Gefahrstoffgutachten zu Asbest gemäß Asbestrichtlinien
- Bewertung der gesundheitlichen Gefährdung für die Nutzer
- Sanierung von Fundstellen:
- Dringlichkeitsstufe I: zeitnahe Sanierung
- Dringlichkeitsstufe II: Neubewertung alle zwei Jahre
- Kennzeichnung aller offenen asbesthaltigen Bauteile
- Weitergabe der Gutachten-Kurzberichte mit Bauteilnennung an das zuständige Fachamt
- Gesundheitsbewertung durch das Gesundheitsamt
Seit 1989: Formaldehyduntersuchungen
- Regelmäßige Untersuchungen und Messungen
- Sanierungsmaßnahmen bei Überschreitung der Richtwerte
Seit 1994: PCB-Untersuchungen
- Systematische Prüfung und Bewertung städtischer Gebäude auf PCB
- Durchführung von Minderungsmaßnahmen und Raumluftmessungen in Absprache mit dem Gesundheitsamt
Seit 2000: Behandlung künstlicher Mineralfasern (KMF)
- Sanierung und Handhabung gemäß TRGS 521
Seit 1990: Weitere Bauschadstoffe & Nutzerberatung
- Untersuchung weiterer schadstoffbelasteter Baustoffe
- Beratung der Gebäudenutzer in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Material- und Raumluftmessungen
Seit 2014: Neubewertung von Asbest
- Begutachtung von asbesthaltigem Putz und Spachtelmasse
Allgemeine Maßnahmen
- Zerstörende Baustoffuntersuchungen auf Schadstoffe vor Umbauten und Sanierungen
- Führung eines Schadstoffkatasters