BP Nr. 1024 Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Elsassstraße / Moscheeplatz -

Kurzinfo

  • Projekt: Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Elsassstraße / Moscheeplatz -
  • Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Elsassstraße und Stolberger Straße
  • Größe: 1 ha.
  • Geplante Nutzung: Wohnungsbau mit Kindertagesstätte
  • Aktuelle Projektphase: Veröffentlichung im Internet

Aktuell

Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1024 einschließlich Begründung und schriftlichen Festsetzungen wird in der Zeit vom 18.08.2025 bis einschließlich 26.09.2025 über das zentrale Internetportal des Landes NRW unter beteiligung.nrw.de und unter beteiligung.aachen.de im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung, Verwaltungsgebäude am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Stock, Zimmer 400, öffentlich aus. Sie können während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, mittwochs bis 17.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr eingesehen werden.

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Verfahrensstand

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 03.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 1024 für den o.g. Planbereich aufzustellen.
Er beschloss in seiner Sitzung am 03.07.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet und zusätzlich die öffentliche Auslegung dieses Planes.
Dieser Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Abs. 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung: 18.08.2025 - 26.09.2025   www.beteiligung.nrw.de und Ausstellung der Planung


Erläuterungen zur Planung

Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Wohngebietes im Geschosswohnungsbau mit einer Kindertagesstätte. Der städtebauliche Entwurf wurde aus dem Wettbewerb "Neues Wohnen im Ostviertel" entwickelt. Er soll die Platzrandbebauung vervollständigen und durch eine Blockrandstruktur einen ruhigen grünen Innenhof bilden. Es soll ein hoher Anteil öffentlich geförderter Wohnungsbau umgesetzt werden.

Hinweise bei öffentlicher Auslegung:

DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstaße 20, 52064 Aachen, 3. Etage, Raum 355 /356 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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