Bebauungsplan Nr. 1015- Liebigstraße / Metzgerstraße

Kurzinfo

  • Projekt: Bebauungsplan Nr. 1015 - Liebigstraße / Metzgerstraße -
  • Lage: Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen Liebigstraße, Metzgerstraße und Bahntrasse
  • Größe: Ca. 2,5 ha
  • Geplante Nutzung: Gewerbe
  • Projektphase: Veröffentlichung im Internet

Aktuell

Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 13.10.2025 bis 21.11.2025. (Veröffentlichungsfrist)
Veröffentlichung im Internet: über das zentrale Internetportal des Landes NRW (NRW.Portal) unter beteiligung.aachen.de und beteiligung.nrw.de

Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung der Planung (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB): Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400 (Öffnungszeiten: montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr, mittwochs bis 17:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr)

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Verfahrensstand

Der Planungsausschuss hat die Durchführung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch beschlossen. Beratungstermin: PLA: 11.09.2025

Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung: 13.10.2025 - 21.11.2025 über das zentrale Internetportal des Landes NRW unter www.beteiligung.aachen.de und www.beteiligung.nrw.de und Ausstellung der Planung

Erläuterungen zur Planung

Auf dem ehemaligen Gelände der Diskothek Starfish soll künftig ein Nutzungsmix aus Gewerbe- und Ausstellungsflächen sowie Dienstleistungs- und Büroflächen mit zugehörigen Laboren, Werkstätten und eingeschränktem Einzelhandel entstehen. Das Nutzungsportfolio soll durch gastronomisches Angebot sowie Veranstaltungs- und Eventflächen ergänzt werden. Die aktuellen Nutzungen in den Bestandsgebäuden werden weiterhin gesichert.
Durch einen hohen Grünanteil, qualitativ hochwertige Freiräume und Innenhöfe sowie die Schaffung eines autofreien Kernbereichs soll insgesamt eine hohe Aufenthaltsqualität geschaffen werden.

Hinweise bei öffentlicher Auslegung:

DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstaße 20, 52064 Aachen, 3. Etage, Raum 355 /356 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten

Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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