Orsbach Finkenhag - Innenbereichssatzung
Kurzinfo
- Projekt: Innenbereichssatzung – Orsbach Finkenhag –
- Lage: Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich Finkenhag
- Größe: ca. 0,4 ha
- Geplante Nutzung: Wohnnutzung
- Projektphase: Veröffentlichung im Internet
Aktuell
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet statt in der Zeit vom 25.08.2025 bis 26.09.2025. (Veröffentlichungsfrist) Veröffentlichung im Internet: Über das zentrale Internetportal des Landes NRW unter beteiligung.aachen.de und beteiligung.nrw.de
Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung der Planung (gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB): Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstraße 20, 4. Etage Raum 400
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Verfahrensstand
Der Planungsausschuss hat die Durchführung der Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB beschlossen. Beratungstermin: PLA 03.07.2025
Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung: 25.08.2025 – 26.09.2025 über das zentrale Internetportal des Landes NRW unter beteiligung.aachen.de und beteiligung.nrw.de und Ausstellung der Planung
Hinweise bei öffentlicher Auslegung:
DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes verwiesen wird, sind jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung, Verwaltungsgebäude Am Marschiertor, Lagerhausstaße 20, 52064 Aachen, 3. Etage, Raum 355 /356 während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antra
Erläuterungen zur Planung
Ziel der Planung ist es, die Grundlage für dringend benötigten Wohnraum in Aachen zu schaffen.
Durch die sogenannte Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB können einzelne unbebaute Außenbereichsflächen in den Innenbereich, den im Zusammenhang bebauten Ortsteil, einbezogen werden, wenn die angrenzende Bebauung hinreichend prägend ist für eine ergänzende Bebauung. Mit dem Planungsinstrument einer Innenbereichssatzung kann Baurecht geschaffen und der Rahmen für ein verträgliches Einfügen der Neubebauung in die vorhandene, zum Teil noch dörflich geprägte Struktur Orsbachs gesteuert werden.